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   VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2073   

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https://dejure.org/2018,31404
VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2073 (https://dejure.org/2018,31404)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.09.2018 - 20 ZB 17.2073 (https://dejure.org/2018,31404)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. September 2018 - 20 ZB 17.2073 (https://dejure.org/2018,31404)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Art. 10 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1924/2006; Art. 28 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1924/2006; MarkenG § 4
    Unzulässigkeit eines Berufungszulassungsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Zulassung eines Produktes mit einer verbotenen gesundheitsbezogenen Angabe im Namen

  • rewis.io

    Unzulässigkeit eines Berufungszulassungsantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Zulassung eines Produktes mit einer verbotenen gesundheitsbezogenen Angabe im Namen

  • rechtsportal.de

    Health-Claims-Verordnung; Produktbezeichnung "Arthro, Aktiv"; Gesundheitsbezogene Angabe; Markenrechtlicher Schutz; Serienmarke; Berufung; gesundheitsbezogene Angabe; markenrechtlicher Schutz; Zulassungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 18.07.2013 - C-299/12

    Green Swan Pharmaceuticals CR - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2073
    Ob eine Handelsmarke oder ein Markenname im Sinne des Art. 28 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1924/2006 besteht, ist von den nationalen Gerichten anhand aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände der anhängigen Rechtssache zu überprüfen (EuGH, U.v. v. 18.7.2013 - C-299/12 - juris, Ls. 2).

    Markenrechtlich geschützt ist insoweit nur der Namensbestandteil "... ..." Zudem bezieht sich Art. 28 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1924/2006 lediglich auf solche Markennamen und Handelsmarken, die selbst als gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung aufzufassen sind (Meisterernst in Praxiskommentar Health & Nutrition Claims, Art. 28, Rn. 9 unter Verweis auf EuGH, U.v. 18.7.2013 - C-299/12 - juris Rn. 36f und U.v. 23.11.2016 - C-177/15 - juris Rn. 31).

    Denn dieser hat in seinem Urteil vom 18.Juli 2013 (C-299/12 - juris LS 2) ausgeführt, dass dies von den nationalen Gerichten anhand aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände der anhängigen Rechtssache zu überprüfen ist (EuGH, U.v. v. 18.7.2013 - C-299/12 - juris, Ls. 2).

  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 29/13

    RESCUE-Produkte

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2073
    Denn eine solche liegt nur vor, wenn allgemein und unspezifisch auf Vorteile des Lebensmittels hingewiesen wird, ohne dass dabei konkrete Wirkungen für bestimmte Körperfunktionen angegeben werden (BGH, B.v. 12.3.2015 - I ZR 29/13 - juris Rn. 30; Rathke/Hahn in Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Art. 10 VO (EG) Nr. 1924/2006, Rn. 34).
  • EuGH, 23.11.2016 - C-177/15

    Nelsons - Vorlage zur Vorabentscheidung - Information und Schutz der Verbraucher

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2073
    Markenrechtlich geschützt ist insoweit nur der Namensbestandteil "... ..." Zudem bezieht sich Art. 28 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1924/2006 lediglich auf solche Markennamen und Handelsmarken, die selbst als gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung aufzufassen sind (Meisterernst in Praxiskommentar Health & Nutrition Claims, Art. 28, Rn. 9 unter Verweis auf EuGH, U.v. 18.7.2013 - C-299/12 - juris Rn. 36f und U.v. 23.11.2016 - C-177/15 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2073
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinn dieser Bestimmung weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sich diese also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH, B. v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - NVwZ 2018, 511; BayVGH B. v. 10.04.2017 - 15 ZB 16.673, juris, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2073
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinn dieser Bestimmung weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sich diese also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (BayVGH, B. v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - NVwZ 2018, 511; BayVGH B. v. 10.04.2017 - 15 ZB 16.673, juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2073
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssiger Argumentation in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; BayVGH, B. v. 20.01.2012 - 14 ZB 11.1379 - juris).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2073
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssiger Argumentation in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; BayVGH, B. v. 20.01.2012 - 14 ZB 11.1379 - juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2073
    Die Richtigkeitszweifel müssen allerdings auf das Ergebnis der Entscheidung durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl. 2004, 838/839).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 14 ZB 11.1379

    Keine ernstlichen Zweifel.

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2073
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssiger Argumentation in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; BayVGH, B. v. 20.01.2012 - 14 ZB 11.1379 - juris).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2073
    Der Begriff des Zusammenhangs ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs weit zu verstehen (EuGH, U.v. 6.9.2012 - C-544/10 - juris Rn. 34).
  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13

    Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"

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