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   VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539   

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VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539 (https://dejure.org/2017,50022)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.11.2017 - 3 BV 16.1539 (https://dejure.org/2017,50022)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. November 2017 - 3 BV 16.1539 (https://dejure.org/2017,50022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1; BayUniKlinG Art. 14 Abs. 2; ZustV-WFKM § 1
    Forderung der Facharztanerkennung in Beförderungsrichtlinie einer Universitätsklinik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Forderung der Facharztanerkennung in Beförderungsrichtlinie einer Universitätsklinik

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Ärztin am Universitätsklinikum; Facharztanerkennung als Beförderungsvoraussetzung; Beförderungsrichtlinien des Universitätsklinikums; ermessensfehlerfreie Entscheidung; Akademischer Oberrat

  • rechtsportal.de

    Rechtssstreit über die Forderung einer Facharztanerkennung als Beförderungsvoraussetzung einer Universitätsklinik; Facharztanerkennung als Voraussetzung für eine Beförderung von A 13 nach A 14

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539
    Nur in dem eng begrenzten Ausnahmefall, dass eine freie und besetzbare Beförderungsstelle vorhanden ist, die der Dienstherr im Zeitpunkt der Entscheidung über den Beförderungsantrag auch tatsächlich besetzen will und bei der er seine Beurteilungsermächtigung sowie sein Ermessen dahingehend ausgeübt hat, dass er allein diesen Beamten für den am besten Geeigneten hält, ist von einem Anspruch des Beamten auf Beförderung auszugehen (vgl. BVerwG, B.v. 23.10.2008 - 2 B 114/07; B.v. 24.9.2008 - 2 B 117/07 - jeweils in juris).

    Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht grundsätzlich nur in den Grenzen des bereits bekleideten statusrechtlichen Amts (st. Rspr. BVerwG, B.v. 24.9.2008 - 2 B 117.07 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 29.4.2015 a.a.O. Rn. 6).

    Ein Beamter kann deshalb grundsätzlich beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler vorrangig aufgrund leistungsbezogener Kriterien entschieden und von praktizierten, das Ermessen bindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (st.Rspr. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 19; B.v. 24.9.2008 - 2 B 117/07 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 24.4.2015 - 3 BV 13.2043 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801

    Zum Anspruch auf Bereitstellung einer Planstelle zum Zwecke der Beförderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539
    Ebenso wenig kann ein Beamter - auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht nach § 45 BeamtStG - beanspruchen, dass sich der Dienstherr beim Haushaltsgesetzgeber für die Herbeiführung einer Besoldungsverbesserung oder die Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit einsetzt (BVerwG, U.v. 24.1.1985 - 2 C 39/82 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 11).

    Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht grundsätzlich nur in den Grenzen des bereits bekleideten statusrechtlichen Amts (st. Rspr. BVerwG, B.v. 24.9.2008 - 2 B 117.07 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 29.4.2015 a.a.O. Rn. 6).

    Ein Beamter kann deshalb grundsätzlich beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler vorrangig aufgrund leistungsbezogener Kriterien entschieden und von praktizierten, das Ermessen bindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (st.Rspr. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 19; B.v. 24.9.2008 - 2 B 117/07 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 24.4.2015 - 3 BV 13.2043 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 24.04.2015 - 3 BV 13.2043

    Anspruch auf Beförderung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539
    Sie entfaltet Außenwirkung für den einzelnen Betroffenen nur mittelbar über dessen in Art. 3 Abs. 1 GG geschütztes Recht, entsprechend der in der "antizipierten Verwaltungspraxis" zum Ausdruck kommenden Ermessensbindung der Verwaltung, gleichmäßig behandelt zu werden (st. Rspr. BVerwG, U.v. 2.3.1995 - 2 C 17/94 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 24.4.2015 - 3 BV 13.2043 - juris Rn. 30).

    Ein Beamter kann deshalb grundsätzlich beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler vorrangig aufgrund leistungsbezogener Kriterien entschieden und von praktizierten, das Ermessen bindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (st.Rspr. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 19; B.v. 24.9.2008 - 2 B 117/07 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 24.4.2015 - 3 BV 13.2043 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 6).

  • VG Ansbach, 18.02.2016 - AN 2 K 15.00360

    Anspruch auf Beförderung vom Akademischen Oberrat zum Akademischen Direktor

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539
    Diese Vorgehensweise habe auch das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach in seinem Urteil vom 18. Februar 2016 ausdrücklich für zulässig erachtet (AN 2 K 15.00360).

    Dem Klinikum stand somit bei der Festlegung der Beförderungskriterien und bei der Entscheidung über den Beförderungsantrag der Klägerin ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu, der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle dahingehend unterliegt, ob gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, der gesetzliche Rahmen oder anzuwendende Begriffe verkannt, ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt wurden (vgl. VG Ansbach, U.v. 18.2.2016 - AN 2 K 15.00360 - juris Rn. 29).

  • VGH Bayern, 14.02.2014 - 3 CE 13.2193

    Beamtenrecht; Beförderung; Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung; Änderung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539
    Solche Beförderungsrichtlinien sind keine Rechtsnormen, sondern Verwaltungsvorschriften, durch die sich der Dienstherr selbst bindet, um - soweit ihm ein Ermessensspielraum zukommt - eine gleichmäßige Ermessensausübung gegenüber den Betroffenen sicher zu stellen (BayVGH, B.v. 14.2.2014 - 3 CE 13.2193 - juris Rn. 41).

    Die Änderung der Verwaltungspraxis z.B. durch Aufstellung geänderter Richtlinien für die künftige Verfahrensweise bei Beförderungen unter Abkehr von der bisherigen Übung im Rahmen der Selbstbindung der Verwaltung ist jedoch grundsätzlich nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 14.2.2014 - 3 CE 13.2193 - juris Rn. 41; B.v. 11.11.2002 - 3 CE 02.1675 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539
    Dies habe bereits das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 1. Juni 1995 (2 C 16/94) festgestellt.

    Zwar berühren Regelungen zum Zugang einer Laufbahn das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG, das durch das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Maßgabe der Eignung, Befähigung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistet ist (BVerwG, U.v. 1.6.1995 - 2 C 16/94 - juris Rn. 15), die Facharztanerkennung stellt jedoch keine weitere Zugangsvoraussetzung zur Fachlaufbahn über die in Art. 6 LlbG i.V.m. Art. 38 bis 40 LlbG geregelten Kriterien hinaus dar.

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539
    Die Beamten müssen über ein Nettoeinkommen verfügen, das ihre rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen dem Amt angemessenen Lebenszuschnitt ermöglicht (BVerfG, U.v. 21.4.2015 - 2 BvR 1322/12 - juris Rn. 79; BVerwG, U.v. 20.3.2008 - 2 C 52/07 - juris Rn. 20; BVerfG, U.v. 27.9.2005 - 2 BvR 1387/02 - juris; U.v. 6.3.2007 - 2 BvR 556/04 - juris).

    Das Grundrecht gilt auch im Bereich des öffentlichen Dienstes; Art. 33 Abs. 2 GG ermöglicht insoweit ergänzende Sonderregelungen (BVerfG, U.v. 21.4.2015 - 2 BvR 1322/12 - juris Rn. 58).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - 1 A 2309/14

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter Beförderung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539
    2.2 Der Anspruch der Klägerin auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl bei der Vergabe von Beförderungsstellen (nachfolgend: Bewerbungsverfahrensanspruch) wurde vorliegend ebenfalls nicht verletzt (vgl. hierzu OVG NW, U.v. 27.4.2016 - 1 A 2309/14 - juris Rn. 31 ff. m.w.N.).

    Dem Fall der Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung ist es gleich zu achten, wenn Beamte, welche die laufbahnrechtlichen oder sonstigen allgemeinen Beförderungsvoraussetzungen erfüllen, gleichsam von Amts wegen in das Bewerbungsverfahren einbezogen werden, ohne dass sie selbst aktiv werden (vgl. OVG NW, U.v. 27.4.2016 a.a.O. juris Rn. 32).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539
    Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (BVerfG, U.v. 8.7.1997 - 1 BvR 1243/95 - juris).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539
    Auch bei Regelungen, die nur die Freiheit der Berufsausübung betreffen, muss das zulässige Maß des Eingriffs umso deutlicher in der gesetzlichen Ermächtigung bestimmt werden, je empfindlicher die berufliche Betätigung beeinträchtigt wird: Einschneidende, das Gesamtbild der beruflichen Betätigung wesentlich prägende Vorschriften über die Ausübung des Berufs sind dem Gesetzgeber zumindest in Grundzügen vorzubehalten (BVerfG, B.v. 9.5.1972 - 1 BvR 518/62 - juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 3 ZB 17.1407

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung, hier: Verhältnis von

  • VGH Bayern, 11.11.2002 - 3 CE 02.1675
  • VGH Bayern, 25.10.2013 - 3 CE 13.1839

    Beamtenrecht; Beförderung; Besetzung einer sog. "Hebungsstelle"; Stellenhebung

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 ZB 11.1083

    Beförderungsstellen bei Regierungen; Stellenbewirtschaftung in eigenen

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 3 CE 10.1530

    Stellenbesetzung (Kriminalpolizeiliche Sachbearbeiterstelle); Besetzung nach

  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 3 CE 08.2852

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens - Rektor

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerwG, 23.10.2008 - 2 B 114.07

    Anspruch eines Beamten auf eine Beförderung zum Steueroberamtsrat und die

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

  • AG Mannheim, 24.07.2007 - 2 C 52/07

    Rechtsschutzversicherung: Deckungszusage für eine Klage wegen Prospekthaftung;

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • VG Ansbach, 14.06.2016 - AN 1 K 14.01442

    Beförderungsrichtlinien der Universitätskliniken - Untätigkeitsklage

  • VGH Bayern, 18.07.2005 - 3 ZB 04.1095
  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

  • VGH Hessen, 18.02.1991 - 1 TG 85/91

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung -

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