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   VGH Bayern, 18.01.2021 - 3 ZB 20.591   

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https://dejure.org/2021,6234
VGH Bayern, 18.01.2021 - 3 ZB 20.591 (https://dejure.org/2021,6234)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.01.2021 - 3 ZB 20.591 (https://dejure.org/2021,6234)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Januar 2021 - 3 ZB 20.591 (https://dejure.org/2021,6234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBG Art. 97 Abs. 1; StGB § 185, § 223
    Auslegung des Begriffs "tätlicher Angriff" bei der Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen

  • rewis.io

    Auslegung des Begriffs "tätlicher Angriff" bei der Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10

    Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2021 - 3 ZB 20.591
    Die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3; B.v. 17.12.2010 - 8 B 38.10 - juris Rn. 7f.).
  • VG Stuttgart, 03.09.2020 - 9 K 2068/20

    Zu den Anforderungen an einen tätlichen Angriff bei der beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2021 - 3 ZB 20.591
    In der Gesetzesbegründung (LT-Drs., a.a.O.) wird an mehreren Stellen erkennbar, dass der Gesetzgeber die Formulierung "tätlicher Angriff" gewählt hat, um nur auf den Körper zielende, gewaltsame Einwirkungen zu erfassen und lediglich verbale Angriffe vom Anwendungsbereich der Norm auszuschließen (Buchard in BeckOK, a.a.O. Rn. 13; VG Stuttgart, U.v. 3.9.2020 - 9 K 2068/20 - juris Rn. 25 zum gleichen Begriff in § 80a Abs. 1 LBG-BW).
  • BGH, 18.08.2015 - 3 StR 289/15

    Körperverletzung aufgrund des Hervorrufens von Brechreiz durch Anspucken

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2021 - 3 ZB 20.591
    Der Senat vermag nicht der Auffassung (etwa Buchard in BeckOK, a.a.O. Rn. 13.5) zu folgen, wonach für die Ausfüllung des Begriffs des "tätlichen Angriffs" in Fällen des Anspuckens auf die strafrechtliche Abgrenzung zwischen § 185 StGB (bei bloßer Erregung eines Ekelgefühls) und § 223 StGB (bei körperlicher Auswirkung etwa durch Brechreiz) zurückgegriffen werden könne (vgl. BGH, B.v. 18.8.2015 - 3 StR 289/15 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2021 - 3 ZB 20.591
    Die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3; B.v. 17.12.2010 - 8 B 38.10 - juris Rn. 7f.).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2021 - 3 ZB 20.591
    Dass ein Beweisantrag - wie vorliegend - nicht gestellt wurde, ist nur dann unerheblich, wenn sich dem Gericht auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag eine weitere Ermittlung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (st. Rspr., vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47.10 - juris Rn. 12).
  • VG Würzburg, 24.10.2023 - W 1 K 23.816

    Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen, Begriff des "tätlichen

    Die Vorschrift sollte im Rahmen eines auf schwerwiegende Übergriffe beschränkten Ausnahmetatbestands Fälle erfassen, in denen der Beamte ein erhebliches Sonderopfer für die Allgemeinheit erbracht hat (Begründung des Gesetzentwurfs, LT-Drs. 17/2871, S. 48) (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 18.01.2021 - 3 ZB 20.591 - BeckRS 2021, 2832 Rn. 4 und B.v. 03.12.2021 - 3 ZB 21.216 - BeckRS 2021, 41350 Rn. 7).

    Ein Rückgriff auf die für § 114 Abs. 1 StGB ("Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte") oder § 1 Abs. 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) anwendbaren Definitionen des Begriffs ist nicht erforderlich und kommt auch noch wegen der Eigenständigkeit der damit jeweils verfolgten Gesetzeszwecke (Strafrecht, Opferentschädigungsrecht, Beamtenrecht) nicht in Betracht (zum Ganzen grundlegend BayVGH, B.v. 18.01.2021 - 3 ZB 20.591 - BeckRS 2021, 2832 Rn. 5 und B.v. 03.12.2021 - 3 ZB 21.216 - BeckRS 2021, 41350 Rn. 8 - jeweils m.w.N.; siehe auch VG Würzburg, U.v. 09.08.2022 - W 1 K 22.298 - juris).

    Für die Frage, welches Rechtsgut des Klägers in einer das zugesprochene Schmerzensgeld begründenden Art und Weise verletzt wurde, ist der das Urteil des Amtsgerichts H. vom 20. November 2019 als feststehend angenommene und tragende Sachverhalt maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 18.01.2021 - 3 ZB 20.591 - BeckRS 2021, 2832 Rn. 6 und 12; VG Augsburg, U.v. 23.01.2020 - Au 2 K 19.872, BeckRS 2020, 2418 Rn. 32; siehe auch VG Würzburg, U.v. 09.08.2022 - W 1 K 22.298 - juris).

  • VGH Bayern, 20.02.2024 - 3 ZB 23.2144

    Erfüllungsübernahme rechtskräftig festgestellter, uneinbringlicher

    Nicht erfasst werden hingegen bloße verbale Beleidigungen und Bedrohungen, die zu keinen körperlichen oder nur zu psychischen Folgen führen (Begründung des Gesetzentwurfs, a.a.O., S. 48; Buchard in BeckOK, a.a.O. Rn. 13; BayVGH, B.v. 18.1.2021 - 3 ZB 20.591 - juris Rn. 4, 5; zum gleichen Begriff in § 80a Abs. 1 LBG-BW: VGH BW, B.v. 18.12.2020 - 4 S 3260/20 - juris Rn. 6 f.).

    Abgesehen hiervon waren die durch die Maßnahmen der Blut- und Haarprobenentnahme hervorgerufenen Beeinträchtigungen des körperlichen Wohlbefindens von nur kurzfristiger Dauer und in ihrer Auswirkung zu marginal, um einen über die gezielte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie die psychischen Belastungen hinausgehenden "tätlichen Angriff" in einer dem Normzweck gerecht werdenden Weise begründen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2021 - 3 ZB 20.591 - juris Rn. 7).

  • VG München, 06.10.2021 - M 5 K 19.5579

    Erfüllungsübernahme des Schmerzensgeldanspruchs durch Dienstherrn wegen

    Der Gesetzgeber wollte mit der Vorschrift den jeweiligen Dienstherrn verpflichten, einen in dienstlichem Zusammenhang erlangten (uneinbringlichen und rechtskräftig festgestellten) Schmerzensgeldanspruch seines Beamten zu übernehmen (BayVGH, B.v. 18.1.2021 - 3 ZB 20.591 - juris Rn. 4).

    Denn eine einfache Übertragung verbietet sich schon im Hinblick auf die vollkommen unterschiedlichen Schutzzwecke, die zum einen mit den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches verfolgt werden, zum anderen mit der als Ausfluss des beamtenrechtlichen Fürsorgeprinzips geschaffenen Ausnahmebestimmung zur Übernahme eines nicht einbringlichen Schmerzensgeldanspruchs durch den Dienstherrn (BayVGH, B.v. 18.1.2021 - 3 ZB 20.591 - juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2023 - 4 S 1858/22

    Tätlicher Angriff auf einen Beamten; Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    cc) Mit dem Beklagten und in Übereinstimmung mit der Begründung des Gesetzentwurfs (vgl. a. a. O.: "kein Angriff ..., wenn die Beamtin oder der Beamte ... durch das fahrlässige Verhalten eines Dritten einen Körperschaden erleidet") ist der Senat der Auffassung, dass im Fall einer nur (bewusst) fahrlässigen Körperverletzung nicht von einem tätlichen Angriff ausgegangen werden kann (vgl. auch BeckOK BeamtenR BW/Adam, § 80a LBG Rn. 5 [Stand: 01.03.2023]) sowie Bay. VGH, Beschluss vom 18.01.2021 - 3 ZB 20.591 -, Juris Rn. 5 zum tätlichen Angriff i. S. der bayerischen Parallelvorschrift).
  • VG Köln, 24.11.2022 - 19 K 4406/20
    vgl. zur ähnlichen Rechtslage in Bayern: VGH München, Beschluss vom 18.01.2021 - 3 ZB 20.591 -, juris Rn. 6; VG Augsburg, Urteil vom 23.01.2020 - Au 2 K 19.872 -, juris Rn. 32.
  • VGH Bayern, 03.12.2021 - 3 ZB 21.216

    Übernahme des Schmerzensgeldanspruchs des Beamten durch den Dienstherrn bei

    In der Gesetzesbegründung (LT-Drs., a.a.O.) wird an mehreren Stellen erkennbar, dass der Gesetzgeber die Formulierung "tätlicher Angriff" gewählt hat, um nur auf den Körper zielende, gewaltsame Einwirkungen zu erfassen und etwa verbale Angriffe in Form von Beleidigungen oder Bedrohungen vom Anwendungsbereich der Norm auszuschließen (Buchard in BeckOK, a.a.O. Rn. 13; BayVGH, B.v. 18.1.2021 - 3 ZB 20.591 - juris Rn. 4, 5; zum gleichen Begriff in § 80a Abs. 1 LBG-BW: VGH BW, B.v. 18.12.2020 - 4 S 3260/20 - juris Rn. 6 f.).
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