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   VGH Bayern, 18.03.2021 - 19 CE 20.14   

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https://dejure.org/2021,7259
VGH Bayern, 18.03.2021 - 19 CE 20.14 (https://dejure.org/2021,7259)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.2021 - 19 CE 20.14 (https://dejure.org/2021,7259)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 2021 - 19 CE 20.14 (https://dejure.org/2021,7259)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 25a
    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG

  • rewis.io

    Verwaltungsgerichte, Erteilungsvoraussetzungen, Einstweilige Anordnung, Antragsgegner, Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Letzte mündliche Verhandlung, Bundsverwaltungsgericht, Maßgeblicher Zeitpunkt, Altersgrenze, Streitwertfestsetzung, Verpflichtungsklage, ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 21 CS 18.72

    Transport eines schussbereiten Jagdgewehrs in einem Kraftfahrzeug

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 19 CE 20.14
    Etwas anderes gilt jedoch ausnahmsweise dann, wenn und soweit die angefochtene Entscheidung offensichtlich unzutreffend ist (BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 21 CS 18.72 - juris Rn. 17 m.w.N.; Kaufmann in BeckOK VwGO Stand:1.1.2020 § 146 VwGO Rn.17).
  • VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389

    Keine Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 19 CE 20.14
    Sofern diese Ansprüche an eine Altersgrenze geknüpft sind, ist für die Einhaltung der Altersgrenze ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen (BVerwG, U.v. 1.12.2009 - 1 C 32/08 - juris Rn.12; VG Augsburg, B.v.2.4.2019 - Au 6 E 19.389 - juris Rn. 50)".
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 19 CE 20.14
    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen des § 25a AufenthG ist jedoch der Zeitpunkt der Erteilung, im gerichtlichen Verfahren mithin grundsätzlich der allgemein maßgebliche Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 23 zu dem insoweit vergleichbaren § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG).
  • BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08

    Anspruch eines sechzehnjährigen mazedonischen Kindes auf Erteilung von Visa zum

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 19 CE 20.14
    Sofern diese Ansprüche an eine Altersgrenze geknüpft sind, ist für die Einhaltung der Altersgrenze ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen (BVerwG, U.v. 1.12.2009 - 1 C 32/08 - juris Rn.12; VG Augsburg, B.v.2.4.2019 - Au 6 E 19.389 - juris Rn. 50)".
  • VG München, 10.11.2021 - M 10 S 21.5765

    Unzulässiger Eilantrag gegen Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer

    Ob der Auffassung des Antragsgegners, die allgemeinen und besonderen Erteilungsvoraussetzungen des § 25a AufenthG müssten sowohl im Zeitpunkt der Vollendung des 21. Lebensjahres als auch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein, die soweit ersichtlich nach wie vor von der einschlägigen ausländerrechtlichen Literatur geteilt wird und in der Vergangenheit auch in der Rechtsprechung vertreten wurde (VG Bayreuth, U.v. 16.12.2020 - B 6 K 20.535 - juris Rn. 24 m.w.N.; Röcker in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 25a AufenthG Rn. 9; Röder in Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 8. Edition, Stand: 1.5.2021, § 25a AufenthG Rn. 28; vgl. auch zu § 32 Abs. 2 AufenthG: BVerwG, U.v. 1.12.2009 - 1 C 32/08 - juris Rn. 12) auch nach der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2021 - 19 CE 20.14 - juris Rn. 4 ff. unter Berufung auf BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 23 zu § 25b AufenthG) noch zu folgen ist, kann vorliegend offenbleiben.

    Der Antragsteller ist derzeit weder im Besitz einer Duldung, noch hat er einen Anspruch auf eine solche (zum Erfordernis einer Duldung bzw. eines Anspruchs auf Duldung im Zeitpunkt der Entscheidung des Tatsachengerichts über einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG: BayVGH, B.v. 18.3.2021 - 19 CE 21.363 - juris Rn. 8; weiterer B.v. 18.3.2021 - 19 CE 20.14 - juris).

  • VG Bayreuth, 23.06.2021 - B 6 K 20.171

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Für § 25a AufenthG gilt nichts anderes (BayVGH, B.v. 09.04.2021 - 19 CE 20.599 - BeckRS 2021, 8704 Rn. 8; B.v. 18.03.2021 - 19 CE 20.14 - BeckRS 2021, 6098 Rn. 5; Röcker in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, § 25a AufenthG Rn. 9).
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