Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.03.2022 - 11 ZB 21.585   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,7112
VGH Bayern, 18.03.2022 - 11 ZB 21.585 (https://dejure.org/2022,7112)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.2022 - 11 ZB 21.585 (https://dejure.org/2022,7112)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 2022 - 11 ZB 21.585 (https://dejure.org/2022,7112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,7112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 124a Abs. 4 S. 4; StVO § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 9 S. 1 und 3; Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO Zeichen 274
    Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße

  • rewis.io

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße, besondere Gefahrenlage (verneint)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.11.2021 - 2 B 39.21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision i.R.d. Entfernung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2022 - 11 ZB 21.585
    Hiernach kann eine Verletzung der Aufklärungspflicht nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter entweder bereits durch Stellen eines Beweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hatte oder sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 3.11.2021 - 2 B 39.21 - juris Rn. 15 f.).

    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (stRspr des BVerwG, vgl. B.v. 13.12.2021 - 2 B 1.21 - juris Rn. 21; B.v. 3.11.2021 a.a.O.; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75 a.E.).

  • BVerwG, 03.01.2018 - 3 B 58.16

    Straßenverkehrsbehördliche Ausweisung der Bundesstraße 50 (B 50) im Bereich

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2022 - 11 ZB 21.585
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass besondere örtliche Verhältnisse im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO bei verkehrsbehördlichen Maßnahmen insbesondere in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein können (vgl. BVerwG, B.v. 3.1.2018 - 3 B 58.16 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2022 - 11 ZB 21.585
    Diese sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerf-GE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16 m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9).
  • BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 1.21

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis i.R.d. Gesamtwürdigung der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2022 - 11 ZB 21.585
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (stRspr des BVerwG, vgl. B.v. 13.12.2021 - 2 B 1.21 - juris Rn. 21; B.v. 3.11.2021 a.a.O.; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75 a.E.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2022 - 11 ZB 21.585
    Diese sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerf-GE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16 m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 07.07.2021 - 11 ZB 19.749

    Verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung - Berufungszulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2022 - 11 ZB 21.585
    Soweit sich die Klägerin auf den Lärm vorbeifahrender Motorräder beruft, hat sie nicht ansatzweise dargelegt, dass die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO erfüllt sind (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 7.7.2021 - 11 ZB 19.749 - juris Rn. 23) und das Ermessen der Beklagten hinsichtlich der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf Null reduziert wäre bzw. ihr diesbezüglich ein Anspruch auf Neuverbescheidung gemäß § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zustehen könnte.
  • BVerwG, 01.09.2017 - 3 B 50.16

    Anordnung einer Tempo 30-Zone; Beschränkung des fließenden Verkehrs;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2022 - 11 ZB 21.585
    Nicht angegriffen hat die Klägerin den zutreffenden rechtlichen Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts, wonach ein Anspruch auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung gemäß der im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2017 - 3 B 50.16 - NVwZ-RR 2018, 12 = juris Rn. 8) anwendbaren Fassung des § 45 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (StVO, BGBl I S. 367), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2021 (BGBl I S. 3091), eine konkrete Gefahrenlage im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO voraussetzt, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt.
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2022 - 11 ZB 21.585
    Diese sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerf-GE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16 m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9).
  • VG Aachen, 14.04.2022 - 10 L 176/22

    Geschwindigkeitsbeschränkung; Rechtsschutzbedürfnis; Glaubhaftmachung;

    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. März 2022 - 11 ZB 21.585 -, juris, Rn. 24; unter Hinweis auf König , in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 45 StVO, Rn. 28a.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht