Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 11 Abs. 8, § 14 Abs. 1 S. 3; Anlage 4 zur FeV Nr. 9.2.2; VwGO § 124a Abs. 5
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrt unter Wirkung von Cannabis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klasse B wegen einer Fahrt unter Wirkung von Cannabis; Behauptung des Vorliegens eines einmaligen Probierkonsums; Prüfung des Trennvermögens nach der Hypothese D 4 der Beurteilungskriterien
- rewis.io
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrt unter Wirkung von Cannabis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klasse B wegen einer Fahrt unter Wirkung von Cannabis; Behauptung des Vorliegens eines einmaligen Probierkonsums; Prüfung des Trennvermögens nach der Hypothese D 4 der Beurteilungskriterien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 05.03.2018 - Au 7 K 17.1392
- VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Saarland, 03.05.2021 - 1 B 30/21
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge
[Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 -, juris, Rdnr. 9 mit Nachweisen; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.9.2015 - 10 S 1667/15 -, juris, Rdnr. 4 mit weiteren Nachweisen] Dies hat auch das Verwaltungsgericht nicht verkannt.[Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.5.2020 - 6 B 346/19 -, juris, Rdnr. 6; BayVGH, Beschluss vom 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 -, juris, Rdnr. 19, sowie Beschluss vom 16.8.2018 - 11 CS 18.1398 -, juris, Rdnr. 12; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., Rdnr. 45 zu § 11 FeV] Der Senat hat keine Veranlassung daran zu zweifeln, dass der Antragsgegner einem solchen Antrag entsprochen hätte.
- VG Regensburg, 12.11.2021 - RN 8 S 21.1999
Entziehung der Fahrerlaubnis, Gelegentlicher Cannabiskonsum bei einmaliger Fahrt …
Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV vor, steht die Gutachtensanforderung im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde (…BayVGH, U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 - juris Rn.14;… a.A. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 14 FeV Rn. 20 m.w.N.).Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht daher davon aus, dass bei einer Verkehrsteilnahme mit einem Wert ab 1, 0 ng/ml THC im Blut ein Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV vorliegt, bei dem die Anordnung eines Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV zulässig ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 - juris Rn.15).
- VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 7 S 18.818
Fahrerlaubnisentziehung nach Cannabiskonsum - Anforderungen an die Begutachtung
Abweichend hiervon ist (dauerhafte) Abstinenz dann zu verlangen, wenn der Betroffene selbst behauptet, künftig abstinent leben zu wollen oder aus dem in der Vergangenheit praktizierten Konsummuster erkennbar wird, dass dieser sein Konsumverhalten nicht fahrerlaubnisverträglich kontrollieren kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 Rn. 17).
- VGH Bayern, 16.08.2018 - 11 CS 18.1398
Anforderungen an die Begutachtung bei Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabisnutzung
Zwar ist ein Verzicht auf den Konsum von Cannabis bei einem unter die Hypothese D4 der Beurteilungskriterien fallenden Probanden nicht erforderlich, sondern es reicht alleine ein ausreichendes Trennungsvermögen (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 - juris). - VG Augsburg, 21.09.2018 - Au 7 S 18.1338
Entziehung der Fahrerlaubnis - Rechtmäßigkeit der Gutachtensaufforderung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Beschluss vom 18. Mai 2018 (Az.: 11 ZB 18.766) ausgeführt, dass nur bei einem Konsumverhalten nach der Hypothese D4 der Beurteilungskriterien Abstinenznachweise nicht erforderlich seien. - VG München, 13.08.2018 - M 26 S 18.2034
Anforderungen an ein Fahreignungsgutachten
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 18.5.2018 - 11 ZB 18.766) hat der Gutachter in entsprechender Anwendung der Kriterien D 3.3 und D 3.5 der Beurteilungskriterien - Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung (…3. Auflage 2013) nachvollziehbar und plausibel herausgearbeitet, dass der Antragsteller sich auf der Grundlage einer Einsicht in die Risiken eines fortgesetzten Drogenkonsums entschieden hat, zukünftig auf jeden Drogenkonsum - auch unabhängig vom Führen eines Kraftfahrzeuges - zu verzichten und ausreichend motiviert ist, den Drogenverzicht dauerhaft beizubehalten.