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   VGH Bayern, 18.05.2020 - 20 CS 20.1056   

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VGH Bayern, 18.05.2020 - 20 CS 20.1056 (https://dejure.org/2020,12309)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.05.2020 - 20 CS 20.1056 (https://dejure.org/2020,12309)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - 20 CS 20.1056 (https://dejure.org/2020,12309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 91, § 146 Abs. 4 S. 3, S. 6; IfSG § 4, § 28 Abs. 1 S. 1; BayVwVfG Art. 35 S. 2; BayEVG Art. 37; GGArt. 19 Abs. 4
    Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen

  • rewis.io

    Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20

    Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen in Zeiten der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2020 - 20 CS 20.1056
    Soweit die Antragsteller rügen, dass aufgrund der bereits mehrwöchigen Dauer der Schließungen der Beurteilungsspielraum des Antragsgegners zunehmend eingeengt werde und dieser deswegen den Nachweis schulde, dass tatsächlich ein erhebliches Infektionsrisiko von Kindern ausgehe, dieses zu einer Gefährdung von Risikogruppen und des Gesundheitssystems führen könne und dass sich dies auch nicht anders als durch Schulschließungen bzw. temporären Ausschluss von Kindern aus dem Betreuungs- und Schulbetrieb verhindern lasse, so hat sich das Verwaltungsgericht eingehend mit der bereits dort vorgebrachten Argumentation auseinandergesetzt (S. 11 bis 14 des Beschlusses) und ist zum Ergebnis gekommen, dass die angegriffenen Maßnahmen geeignet und erforderlich sind (vgl. auch VGH BW, B.v. 11.5.2020 - 1 S 1216/20 - juris).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 1 BvR 1230/20

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gegen coronabedingte Beschränkungen des

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde gegen die verwaltungsgerichtliche Ablehnung von Eilrechtsschutz mit der Begründung zurück, dass die angegriffenen Einschränkungen des Schulbetriebs und des Betreuungsangebots in den Kindertageseinrichtungen voraussichtlich rechtmäßig seien (BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 20 CS 20.1056 -, juris).

    b) Eine Klärung der angegriffenen Verbote und Einschränkungen im Rahmen der Anfechtungsklage oder einer Fortsetzungsfeststellungsklage ist für die Beschwerdeführer auch nicht deshalb unzumutbar, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Eilverfahren aufgrund einer summarischen Prüfung angenommen hat, dass die Klage der Beschwerdeführer voraussichtlich erfolglos sei (BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 20 CS 20.1056 -, juris).

    Die Fachgerichte gehen in den angegriffenen Entscheidungen unter Verweis auf das Gutachten des Robert-Koch-Instituts zur Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen (Epidemiologisches Bulletin 19/2020, S. 6) davon aus, dass auch Kinder mit gewisser Wahrscheinlichkeit eine Rolle bei der Weiterverbreitung des Corona-Virus spielen (BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 20 CS 20.1056 -, juris).

  • VGH Bayern, 03.07.2020 - 20 NE 20.1443

    Erfolgloser Normenkontrollantrag: Mindestabstand und Präsenzunterricht in Schulen

    Mit Beschluss vom 18. Mai 2020 hat der Senat die hiergegen eingelegte Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 20 CS 20.1056 - juris Rn. 5 ff., im Folgenden: Vorgängerentscheidung).

    Hierbei kann nicht ausgeblendet werden, dass Schülerinnen und Schüler wie die Antragstellerinnen zu 3. bis 5. bereits zum Zeitpunkt der genannten Vorgängerentscheidung, wie der Senat konstatiert hat, tatsächlich schulische Angebote wahrnehmen konnten (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 20 CS 20.1056 - juris Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - 13 B 779/20

    Keine sofortige Rückkehr zum Regelunterricht

    vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 20 CS 20.1056 -, juris, Rn. 8.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2021 - 13 MN 8/21

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schulschließung

    Vielmehr wird die einfachgesetzliche Schulbesuchspflicht einschließlich der Pflicht zur Anwesenheit in den Einrichtungen modifiziert (vgl. zu dieser Gewichtung Bayerischer VGH, Beschl. v. 18.7.2020 - 20 CS 20.1056 -, juris Rn. 8).
  • VG Regensburg, 17.06.2020 - RO 14 S 20.1002

    Corona: Untersagung des regulären Betreuungsangebots in Kindertageseinrichtungen

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Frage der Rechtsbetroffenheit der Eltern durch die Allgemeinverfügung in seinem Beschluss vom 18.5.2020 (20 CS 20.1056 - juris, Rn. 3) ausdrücklich offen gelassen und diese schwierige Rechtsfrage der Klärung in der Hauptsache vorbehalten.
  • OVG Thüringen, 02.02.2021 - 4 EO 56/21

    Eilrechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Schulschließung

    Dies ist aber angesichts der pandemiebedingten Einschränkungen, die sich in sachlicher und personeller Hinsicht für den Schulbetrieb auch im Rahmen des häuslichen Lernens ergeben (z. B. erhöhter Lehrerbedarf wegen Teilung von Klassen, Notbetreuung, Unterricht für Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, limitierte sächliche Ausstattung mit Videokameras und Laptops für Videomeetings), hinzunehmen (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 20 CS 20.1056 -).
  • VG Bayreuth, 19.05.2022 - B 7 K 21.495

    Besonderes Feststellungsinteresse (verneint), Corona, Absonderung, Quarantäne,

    Zudem handelt es sich bei der Prüfung der Beschränkung des Schulbetriebs sowie der Kinderbetreuung um hauptsächlich rechtliche Fragen, bei der auch das Interesse der Allgemeinheit am Bestand der Anordnung ein ganz anderes Gewicht als das Individualinteresse hat (vgl. VG München, B.v. 28.4.2020 - M 26 S 20.1657 - juris Rn. 32 ff.; BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 20 CS 20.1056 - juris Rn. 5 ff.: hier wurde sogar aus Rechtsschutzgründen - Art. 19 Abs. 4 GG - eine Antragsänderung aufgrund der kurzen Geltungsdauer der angefochtenen Maßnahme zugelassen, vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 20 CS 20.1056 - juris Rn. 4; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 9.6.2020 - 1 BvR 1230/20 - juris Rn. 16 ff.).
  • VG Augsburg, 20.05.2020 - Au 9 E 20.815

    Wiederaufnahme der Beschulung im Präsenzunterricht

    Auch die gesetzliche Schulpflicht nach Art. 37 BayEUG bleibt unangetastet (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 20 CS 20.1056).
  • VG München, 22.05.2020 - M 26 S 20.2071

    Betretungsverbot einer Kindertagesstätte wegen Corona-Pandemie

    Die endgültige Klärung der Frage der Rechtsbetroffenheit muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (so auch BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 20 CS 20.1056).
  • VG Bayreuth, 19.05.2022 - B 7 K 21.590

    Besonderes Feststellungsinteresse (verneint), Corona, Absonderung, Quarantäne,

    Zudem handelt es sich bei der Prüfung der Beschränkung des Schulbetriebs sowie der Kinderbetreuung um hauptsächlich rechtliche Fragen, bei der auch das Interesse der Allgemeinheit am Bestand der Anordnung ein ganz anderes Gewicht als das Individualinteresse hat (vgl. VG München, B.v. 28.4.2020 - M 26 S 20.1657 - juris Rn. 32 ff.; BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 20 CS 20.1056 - juris Rn. 5 ff.: hier wurde sogar aus Rechtsschutzgründen - Art. 19 Abs. 4 GG - eine Antragsänderung aufgrund der kurzen Geltungsdauer der angefochtenen Maßnahme zugelassen, vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 20 CS 20.1056 - juris Rn. 4; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 9.6.2020 - 1 BvR 1230/20 - juris Rn. 16 ff.).
  • VG München, 17.06.2020 - M 26 S 20.2253

    Verbot des Regelbetriebs einer Kinderkrippe

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