Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.07.2017 - 3 BV 16.590   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28247
VGH Bayern, 18.07.2017 - 3 BV 16.590 (https://dejure.org/2017,28247)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.07.2017 - 3 BV 16.590 (https://dejure.org/2017,28247)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 3 BV 16.590 (https://dejure.org/2017,28247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,28247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 35, 92, 105 Abs. 1 BayBeamtVG, §§ 37, 38 VersAusglG
    Beamtenversorgung: Kürzung der Hinterbliebenenversorgung wegen Versorgungsausgleichs trotz Aufhebung der Kürzung beim Versorgungsurheber | Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich; Tod der ausgleichsberechtigten Person; Kein Antragsrecht des ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 35, 92, 105 Abs. 1 BayBeamtVG, §§ 37, 38 VersAusglG
    Beamtenversorgung: Kürzung der Hinterbliebenenversorgung wegen Versorgungsausgleichs trotz Aufhebung der Kürzung beim Versorgungsurheber | Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich; Tod der ausgleichsberechtigten Person; Kein Antragsrecht des ...

  • rewis.io

    Kürzung des Witwengeldes wegen Versorgungsausgleichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landesbeamtenrecht; Versorgung; Versorgungsurheber; Witwengeld; Versorgungsausgleich; Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kürzung des Witwengeldes wegen Versorgungsausgleichs

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 35, 92, 105 Abs. 1 BayBeamtVG, §§ 37, 38 VersAusglG
    Beamtenversorgung: Kürzung der Hinterbliebenenversorgung wegen Versorgungsausgleichs trotz Aufhebung der Kürzung beim Versorgungsurheber | Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich; Tod der ausgleichsberechtigten Person; Kein Antragsrecht des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 25/12 R

    Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Malus - Folgerente - Besitzschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 3 BV 16.590
    4.2 Das Bundessozialgericht geht davon aus, dass den Regelungen des Versorgungsausgleichsgesetzes nicht entnommen werden kann, dass das durch den ausgleichspflichtigen Ehepartner wahrgenommene Antragsrecht zugunsten der Hinterbliebenen weiter wirkt (vgl. U.v. 24.4.2014 - B 13 R 25/12 R - juris Rn.16).

    Auch das Bundessozialgericht widerspricht der von Gutdeutsch vertretenen Rechtsauffassung und führt in seinem Urteil vom 24. April 2014 (B 13 R 25/12 R - juris Rn.16) aus, dass auch angesichts des Wortes "nur" in der zitierten Gesetzesbegründung den §§ 37, 38 VersAusglG nicht entnommen werden kann, dass das durch den ausgleichspflichtigen Ehepartner wahrgenommene Antragsrecht im Rentenrecht zugunsten der Hinterbliebenen weiter wirkt.

    Hierfür bietet der Gesetzeswortlaut jedoch keinen Anhalt (vgl. BSG, U.v. 24.4.2014 a.a.O. Rn. 18).

    4.3 Im Rahmen des Sozialversicherungsrechts besteht bei der hier vorliegenden Sachverhaltskonstellation bei Hinterbliebenenrenten, die sich an eine andere Rente anschließen (sog. Folgerente), gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SGB VI ein Besitz- und Bestandsschutz (vgl. BSG, U.v. 24.4.2014 a.a.O. Rn.19; U.v. 20.3.2013 a.a.O. Rn.17; kritisch: Rehbein, jurisPR-FamR 25/2013 Anm. 5 unter Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber bei den Hinterbliebenen mit der Regelung des § 38 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG einen Besitzschutz gerade nicht mehr für notwendig erachtet hat).

  • BVerfG, 06.05.2014 - 1 BvL 9/12

    Ausschluss einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von den

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 3 BV 16.590
    Der Zweck des Versorgungsausgleichs wird hierdurch nicht verfehlt (BVerfG, B.v. 6.5.2014 - 1 BvL 9/12,1 BvL 1145/13 - juris Rn. 40 ff).

    Seine frühere anderweitige Einschätzung (vgl. BVerfG, U.v. 28.2.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. - juris Rn. 175), wonach für Fälle des bezugslosen Vorversterbens der ausgleichsberechtigten Person eine Härtefallregelung erforderlich war, hat das Bundesverfassungsgericht revidiert und zur Erläuterung angeführt, dass es die seinerzeit stark umstrittene Reform des Eherechts einschließlich der Einführung des Versorgungsausgleichs mit der Anmahnung einer Härtefallregelung abmildern wollte, um so deren Akzeptanz zu stärken (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 1 BvL 9/12,1 BvL 1145/13 - juris Rn. 56 und 88: Härtefallregelung als "Abfederung des neuen Systems").

  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 2/12 R

    Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Besitzschutz - persönliche

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 3 BV 16.590
    Es lässt sich von der Überlegung leiten, dass sich der Anpassungsantrag des Ausgleichsverpflichteten nur auf seinen eigenen Versicherten-, nicht aber auf künftige Hinterbliebenenleistungen seiner Angehörigen bezieht und führt aus, ein Antragsteller könne - schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen - immer nur in eigener Sache die Durchsetzung oder Wahrung individueller Rechte verfolgen (vgl. U.v. 20.3.2013 - B 5 R 2/12 R - juris Rn. 16).

    4.3 Im Rahmen des Sozialversicherungsrechts besteht bei der hier vorliegenden Sachverhaltskonstellation bei Hinterbliebenenrenten, die sich an eine andere Rente anschließen (sog. Folgerente), gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SGB VI ein Besitz- und Bestandsschutz (vgl. BSG, U.v. 24.4.2014 a.a.O. Rn.19; U.v. 20.3.2013 a.a.O. Rn.17; kritisch: Rehbein, jurisPR-FamR 25/2013 Anm. 5 unter Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber bei den Hinterbliebenen mit der Regelung des § 38 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG einen Besitzschutz gerade nicht mehr für notwendig erachtet hat).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - 4 B 19.12

    Hinterbliebenenversorgung; Unterhaltsbeitrag; Nachehe; nachgeheiratete Witwe;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 3 BV 16.590
    Insoweit handelt es sich um eine selbständige, vom Versorgungsurheber abgeleitete Versorgung (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.2011 - 2 C-39/10 - juris Rn. 13; OVG Berlin-Bbg, U.v. 22.4.2015 - 4 B 19.12 - juris Rn. 29; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: April 2017, Art. 36 Rn. 8).

    Nur in der gekürzten Höhe erwirbt die überlebende Ehefrau den Anspruch auf Witwengeld (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.2011 - 2 C-39/10 - juris Rn. 21; OVG Berlin-Bbg, U.v. 22.4.2015 a.a.O. Rn. 29; NdsOVG, U.v. 26.4.2016 - 5 LC 209/14 - juris Rn. 73).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 3 BV 16.590
    Seine frühere anderweitige Einschätzung (vgl. BVerfG, U.v. 28.2.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. - juris Rn. 175), wonach für Fälle des bezugslosen Vorversterbens der ausgleichsberechtigten Person eine Härtefallregelung erforderlich war, hat das Bundesverfassungsgericht revidiert und zur Erläuterung angeführt, dass es die seinerzeit stark umstrittene Reform des Eherechts einschließlich der Einführung des Versorgungsausgleichs mit der Anmahnung einer Härtefallregelung abmildern wollte, um so deren Akzeptanz zu stärken (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 1 BvL 9/12,1 BvL 1145/13 - juris Rn. 56 und 88: Härtefallregelung als "Abfederung des neuen Systems").
  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 3 BV 16.590
    Eine analoge Heranziehung § 88 Abs. 2 Satz 1 SGB VI scheitert daran, dass diese Bestimmung ausschließlich für das insoweit grundlegend anders als die Beamtenversorgung ausgestaltete System der gesetzlichen Rentenversicherung gilt und wegen der strukturellen Unterschiede der Versorgungssysteme (vgl. HessVGH, B.v. 6.1.2009 - 1 A 1246/08.Z - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 20.6.2006 - 2 BvR 361/03 - juris Rn. 18) nicht übertragen werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 278/01

    Kürzung von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen; Versorgungsausgleich mit

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 3 BV 16.590
    Diesem versorgungsrechtlichen Grundsatz kommt jedoch kein höherer Rang zu, zumal es sich bei der Anpassungsnorm des § 37 VersAusglG nicht um eine versorgungsrechtliche, sondern um eine familienrechtliche Regelung handelt (vgl. Stegmüller/Schmalhofer/Bauer a.a.O § 37 VersAusglG Rn. 13 a.E. unter Hinweis auf OVG Lüneburg, U.v. 21.10.2003 - 2 LB 278/01 - juris Rn. 66), deren Durchsetzung Art. 92 BayBeamtVG dient.
  • BVerwG, 24.01.2005 - 2 B 95.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 3 BV 16.590
    Die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Versorgungssystemen rechtfertigt die unterschiedliche Regelung der Versorgungslage geschiedener Ehefrauen von verstorbenen Beamten bzw. Arbeitnehmern (vgl. BVerwG, B.v. 24.1.2005 - 2 B 95/04 - juris Rn. 5; B.v. 18.2.1992 - 2 B 147/91 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2016 - 5 LC 209/14

    Mindestbelassungsbetrag; Versorgungsausgleich; Witwengeld

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 3 BV 16.590
    Nur in der gekürzten Höhe erwirbt die überlebende Ehefrau den Anspruch auf Witwengeld (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.2011 - 2 C-39/10 - juris Rn. 21; OVG Berlin-Bbg, U.v. 22.4.2015 a.a.O. Rn. 29; NdsOVG, U.v. 26.4.2016 - 5 LC 209/14 - juris Rn. 73).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 2 B 147.91

    Beamtenversorgung - Versorgungsrechtliche Ungleichbehandlung - Hinterbliebene -

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 3 BV 16.590
    Die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Versorgungssystemen rechtfertigt die unterschiedliche Regelung der Versorgungslage geschiedener Ehefrauen von verstorbenen Beamten bzw. Arbeitnehmern (vgl. BVerwG, B.v. 24.1.2005 - 2 B 95/04 - juris Rn. 5; B.v. 18.2.1992 - 2 B 147/91 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 06.01.2009 - 1 A 1246/08

    Versorgungsabschlag; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen

  • VG München, 12.11.2018 - M 21 K 16.5754

    Kürzung einer Hinterbliebenenversorgung

    War die Versorgung des verstorbenen Ehemanns aufgrund einer früheren Ehescheidung mit einer Versorgungsanwartschaft belastet, ist damit auch das Witwengeld bzw. der Unterhaltsbeitrag als abgeleitete Versorgung um diesen Anwartschaftsteil zu kürzen (vgl. nur BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 3 BV 16.590 - juris Rn. 21 m.w.N).

    Gleichzeitig ist das Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) vom 21. Februar 1983 in der Fassung vom 17. Dezember 2008 außer Kraft getreten (vgl. nur BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 3 BV 16.590 - juris Rn. 27 m.w.N).

    Die Witwe oder der Witwer der ausgleichspflichtigen Person konnte und musste damit rechnen, dass die (Hinterbliebenen-)Versorgung der ausgleichspflichtigen Person um den für den Versorgungsausgleich abgezogenen Betrag reduziert war." (vgl. nur BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 3 BV 16.590 - juris Rn. 28 f. m.w.N).

    Auch wenn sich das Recht auf Hinterbliebenenrente aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Rentenversicherungsträger ableite, gehe es keinesfalls kraft Rechtsnachfolge über, sondern vermittle dem Hinterbliebenen ein eigenständiges Recht auf entsprechende Leistungen (vgl. nur BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 3 BV 16.590 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Der 3. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat sich dem Bundessozialgericht angeschlossen und dessen Rechtsprechung auf das Beamtenversorgungsrecht übertragen (vgl. nur BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 3 BV 16.590 - juris Rn. 31 ff. m.w.N).

    Daraus ist zu schließen, dass der in Teilen der Literatur präferierte "Fortsetzungsanspruch" dem gesetzgeberischen Willen nicht entspricht (vgl. zu all dem nur BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 3 BV 16.590 - juris Rn. 32 m.w.N).

    Die in diesem Rahmen vorgenommenen Eingriffe in Art. 14 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 5 GG werden durch Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt (vgl. zu all dem nur BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 3 BV 16.590 - juris Rn. 38 m.w.N.).

    Anders als bei der gemeinsamen Lebensplanung aus der vorherigen Ehe, die mit dem Versorgungsausgleich diese Planung beendet, lag es im eigenen Verantwortungsbereich der Witwe oder des Witwers, vor der Ehe für eine (eigene) Versorgung zu sorgen (vgl. Bundesministerium der Justiz, Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 29.8.2007, S. 142, abrufbar unter http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/16_wp/vastrrefg/diske20070829.pdf) (vgl. zu all dem nur BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 3 BV 16.590 - juris Rn. 39 m.w.N).

  • VG Sigmaringen, 24.02.2021 - 8 K 5169/19

    Kürzung der Hinterbliebenenversorgung

    Bemessungsgrundlage für das Witwengeld sind mithin die Versorgungsanwartschaften des Verstorbenen; insoweit handelt es sich um eine selbstständige, vom Versorgungsurheber abgeleitete Versorgung (Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Juli 2017, Az. 3 BV 16.590, juris Rn. 20 für die Beamtenversorgung).

    Die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Versorgungssystemen rechtfertigt die unterschiedliche Regelung der Versorgungslage geschiedener Ehefrauen von verstorbenen Ärzten, Zahnärzten oder Tierärzten einerseits bzw. Arbeitnehmern andererseits (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2005, Az. 2 B 95/04, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Juli 2017, Az. 3 BV 16.590, juris Rn. 36).

    Die in diesem Rahmen vorgenommenen Eingriffe in Art. 14 Abs. 1 werden durch Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Juli 1989, Az. 1 BvL 11/87, juris Rn. 50; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2014, Az. 1 BvL 9/12, 1 BvR 1145/13, juris Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 19. November 2015, Az. 2 C 48/13 - juris Rn. 19 m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Juli 2017, Az. 3 BV 16.590, Rn. 38, juris).

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2015, Az. 2 C 48/13, juris Rn. 20 m.w.N. aus der sozialgerichtlichen Rechtsprechung; Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Juli 2017, Az. 3 BV 16.590, Rn. 39, juris).

    Anders als bei der gemeinsamen Lebensplanung aus der vorherigen Ehe, die mit dem Versorgungsausgleich endet, lag es im eigenen Verantwortungsbereich der Witwe oder des Witwers, vor der Ehe für eine (eigene) Versorgung zu sorgen (Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Juli 2017, Az. 3 BV 16.590, juris Rn. 39).

    Demgegenüber tritt der Einwand der Klägerin, das ungekürzte Einkommen habe die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt und sie habe auf die angepassten Versorgungsbezüge vertraut, zurück (so auch Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Juli 2017, Az. 3 BV 16.590, juris Rn. 39).

  • LSG Hamburg, 19.02.2020 - L 2 R 20/19

    Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Malus - Wirkung des durch den

    Nach der Neuregelung durch das Gesetz über den Versorgungsausgleich aber steht den Hinterbliebenen das (Antrags-)Recht auf Rückausgleich nicht mehr zu, auch nicht für den Fall, dass der verstorbene ausgleichspflichtige Ehepartner bereits wegen des noch von ihm beantragten Rückausgleichs eine eigene Rente ohne versorgungsausgleichsbedingte Abschläge bezogen hatte (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - 3 BV 16.590, juris).
  • VGH Bayern, 18.11.2019 - 14 ZB 18.2584

    Kürzung der Hinterbliebenenversorgung wegen Versorgungsausgleich

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 12. November 2018 (im Anschluss an BSG, U.v. 20.3.2013 - B 5 2/12 R - juris Rn. 16 und BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 3 BV 16.590 - juris Rn. 31 ff.) für unbegründet gehalten und vollumfänglich abgewiesen, woraufhin die Klägerin die Zulassung der Berufung beantragt hat.
  • VG Köln, 19.08.2020 - 23 K 7668/18
    Hierunter fällt allein das Ruhegehalt des verstorbenen Beamten oder Soldaten, nicht aber die Hinterbliebenenversorgung, vgl. BSG, Urteil vom 24. April 2014 - B 13 R 25/12 R -, juris Rn. 13 ff, Rn. 15; Bay. VGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - 3 BV 16.590 -, juris Rn. 39; VG Düsseldorf, Urteil vom 25. September 2014 - 23 K 803/14 -, juris, VG Würzburg, Urteil vom 14. Juni 2016 - W 1 K 15.871 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht