Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.08.2017 - 15 ZB 16.940   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32199
VGH Bayern, 18.08.2017 - 15 ZB 16.940 (https://dejure.org/2017,32199)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.08.2017 - 15 ZB 16.940 (https://dejure.org/2017,32199)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. August 2017 - 15 ZB 16.940 (https://dejure.org/2017,32199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,32199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 16 Abs. 2 Nr. 3, § 20 Abs. 1
    Keine Befreiung von der Festsetzung der Zahl von Vollgeschossen im Bebauungsplan als Grundzug der Planung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Keine Befreiung von der Festsetzung der Zahl von Vollgeschossen im Bebauungsplan als Grundzug der Planung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans; Festsetzung der maximalen Zahl der Vollgeschosse als Grundzug der Planung; Begriff des "Vollgeschosses"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 17.11.2016 - 15 ZB 15.468

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 15 ZB 16.940
    Eine Befreiung von einer Festsetzung, die für die Planung tragend ist, darf nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2016 - 15 ZB 15.468 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.07.2008 - 4 B 11.08

    Zulässigkeit einer gewerblichen Mobilfunk-Sendeanlage im reinen Wohngebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 15 ZB 16.940
    Von Bedeutung für die Beurteilung, ob die Zulassung eines Vorhabens im Wege der Befreiung die Grundzüge der Planung berührt, können auch Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf mögliche Vorbild- und Folgewirkungen für die Umgebung sein (vgl. BVerwG vom 29.7.2008 - 4 B 11/08 - ZfBR 2008, 797 = juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 17.11.2016 - 15 ZB 15.469

    Keine Baugenehmigung mit Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans bei

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 15 ZB 16.940
    Auf die Höhenentwicklung eines Gebäudes hat die Festsetzung einer bestimmten Geschosszahl nur mittelbare Auswirkungen; sie gibt insoweit lediglich einen gewissen Rahmen vor, weil davon auszugehen ist, dass sich ein vernünftiger Bauherr bei der konkreten Festlegung der Höhe der Vollgeschosse an einen gewissen marktüblichen Standard hält und die Höhe der baulichen Anlagen zudem in der Regel durch weitere Faktoren (z.B. Abstandsflächenregelungen, Rücksichtnahmegebot) begrenzt ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2016 - 15 ZB 15.469 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.2013 - 4 B 49.12

    Zum baurechtlichen Einfügungsgebot

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 15 ZB 16.940
    Vielmehr handelt es sich insoweit um einen das äußere Erscheinungsbild anderweitig kennzeichnenden Maßbestimmungsfaktor (vgl. dazu BVerwG, B.v. 14.3.2013 - 4 B 49/12 - ZfBR 2013, 480 = juris Rn. 5), der im Wesentlichen durch die nach außen sichtbare Anzahl von Fensterreihen geprägt ist.
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 15 ZB 16.940
    Denn die Änderung eines Bebauungsplans obliegt nach § 2 BauGB der Gemeinde und nicht der Bauaufsichtsbehörde (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.2012 - 4 C 14/10 - BVerwGE 142, 1 = juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 15 ZB 16.940
    Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83; U.v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 - BVerwGE 138, 166 = juris Rn. 37).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 15 ZB 16.940
    Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83; U.v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 - BVerwGE 138, 166 = juris Rn. 37).
  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2017 - 15 ZB 16.940
    Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83; U.v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 - BVerwGE 138, 166 = juris Rn. 37).
  • OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 2 U 2751/19

    Keine Architektenvergütung für nicht genehmigungsfähige Planung

    Was zum planerischen Grundkonzept zählt, beurteilt sich jeweils nach dem im Bebauungsplan zum Ausdruck kommenden Planungswillen der Gemeinde (BayVGH, Beschluss vom 18.08.2017 - 15 ZB 16.940 -, juris Rn. 10; Urteil vom 03.03.2021 - 15 B 20.2075 -, juris Rn. 62).
  • VGH Bayern, 03.03.2021 - 15 B 20.2075

    Verkaufsflächenbegrenzung im festgesetzten Sondergebiet

    Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-) Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110 = juris Rn. 6; B.v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83 = juris Rn. 3; U.v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - BVerwGE 138, 166 = juris Rn. 37; U.v. 2.2.2012 - 4 C 14.10 - BVerwGE 142, 1 = juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 15 ZB 16.940 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 9 ZB 19.2504

    Versagung der Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhls und zum Ausbau des

    Beim Bebauungsplan manifestieren sich die Grundzüge in den seine Hauptziele umsetzenden Festsetzungen (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 15 ZB 16.940 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 15 ZB 19.1641

    Anforderungen des Bestimmtheitsgebots bei Bebauungsplänen

    Eine Befreiung von einer Festsetzung, die für die Planung tragend ist, darf insbesondere nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 15 ZB 16.940 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2655

    Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Ist das planerische Grundkonzept ohne weiteres aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen erkennbar, reicht dies für die Feststellung eines Grundzuges der Planung aus (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 15 ZB 16.940 - juris).

    Ob es sich bei einer Festsetzung um einen Grundzug der Planung handelt, ist jedoch nicht allein aufgrund der Begründung des Bebauungsplans zu beurteilen, sondern kann sich - wie hier - auch aus der Festsetzung selbst ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 15 ZB 16.940 - juris; VGH BaWÜ, U.v. 15.9.2016 - 5 S 114/14 - juris).

  • VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2656

    Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Ist das planerische Grundkonzept ohne weiteres aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen erkennbar, reicht dies für die Feststellung eines Grundzuges der Planung aus (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 15 ZB 16.940 - juris).

    Ob es sich bei einer Festsetzung um einen Grundzug der Planung handelt, ist jedoch nicht allein aufgrund der Begründung des Bebauungsplans zu beurteilen, sondern kann sich - wie hier - auch aus der Festsetzung selbst ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 15 ZB 16.940 - juris; VGH BaWÜ, U.v. 15.9.2016 - 5 S 114/14 - juris).

  • VG Ansbach, 17.11.2021 - AN 17 K 20.01448

    Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs

    Eine Befreiung berührt die Grundzüge der Planung, wenn das Vorhaben in seine Umgebung Spannungen hineinträgt oder erhöht, die nur durch eine Planung zu bewältigen sind, denn was den Bebauungsplan in seinen "Grundzügen", was seine "Planungskonzeption" verändert, lässt sich nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ermöglichen und darf nicht durch einen einzelfallbezogenen Verwaltungsakt der Baugenehmigungsbehörde zugelassen werden (vgl. BayVGH, 15 ZB 16.940 - juris Rn. 10; BVerwG, U.v. 2.2.2012 - 4 C 14/10 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 9 ZB 20.2610

    Erweiterung von Dachgauben - Zahl der Vollgeschosse

    Beim Bebauungsplan manifestieren sich die Grundzüge in den seine Hauptziele umsetzenden Festsetzungen (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 15 ZB 16.940 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 20.07.2021 - 9 ZB 20.2227

    Umbau des Untergeschosses eines Garagengebäudes zu Wohnung

    Beim Bebauungsplan manifestieren sich die Grundzüge in den seine Hauptziele umsetzenden Festsetzungen (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 15 ZB 16.940 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 11.11.2020 - 9 C 20.1774

    Baugenehmigung für den Umbau eines Hotels; hier: Streitwertbeschwerde

    Der Betrag entspricht dem zehnten Teil der sowohl im Bauantrag als auch im Rahmen der Beschwerde von den Bevollmächtigten der Klägerinnen angegebenen Baukosten von 285.000,00 Euro und steht mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Bestimmung eines angemessenen Bruchteils im Einklang (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.8.2017 - 15 ZB 16.940 - juris Rn. 19 und B.v. 17.11.2016 - 15 ZB 15.469 - juris Rn. 22 sowie die betreffenden erstinstanzlichen Entscheidungen; B.v. 17.11.2016 - 15 ZB 15.468 - juris Rn. 20 betreffend den Neubau einer Hotelresidenz für Senioren; B.v. 29.9.2014 - 9 ZB 11.1122 - juris Rn. 19; B.v. 15.12.2010 - 9 ZB 09.1779 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 07.04.2022 - 19 K 378.18

    Baugenehmigung: Zulässigkeit einer Obdachlosenunterkunft in einem Industriegebiet

  • VGH Bayern, 30.12.2020 - 15 C 20.2150

    Streitwert bei Klage auf Baugenehmigung eines Rinderstalls

  • VG Ansbach, 04.11.2019 - AN 3 K 19.01101

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids - keine Befreiung von der

  • VG München, 21.01.2020 - M 1 K 18.2496

    Bebauungsplangebiet, Geltungsbereich eines Bebauungsplans, Grundzüge der Planung,

  • VG Ansbach, 29.09.2020 - AN 17 K 20.00484

    Errichtung einer Dachgaube und Ausbau des Dachgeschosses

  • VG Ansbach, 10.05.2021 - AN 3 K 20.01651

    Klage auf Erteilung einer Befreiung von Baugrenzenfestsetzungen für Errichtung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht