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VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 AS 17.1006 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 15 Abs. 1, § 136 Abs. 2, Abs. 3, § 141 Abs. 3
Zurückstellung eines Baugesuchs im Anschluss an einen Beschluss zur Sanierungsvorbereitung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Zurückstellung eines Baugesuchs im Anschluss an einen Beschluss zur Sanierungsvorbereitung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückstellung eines Baugesuchs im Anschluss an einen Beschluss zur Sanierungsvorbereitung; nachträgliche Anordnung des Sofortvollzugs; Erledigung durch Zeitablauf (Befristung); Baugenehmigung; vorbereitende Untersuchungen; Ermessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 ZB 17.1813
Zurückstellung eines Baugesuchs im Anschluss an einen Beschluss zur …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 AS 17.1006
Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten vom 10. Juli 2017 sowohl im Verfahren 15 ZB 17.848 (nach erfolgter Abtrennung nunmehr 15 ZB 17.1813) als auch im vorliegenden Eilverfahren erklärt:.Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch der Verfahren 15 ZB 17.848 und 15 ZB 17.1813) sowie der beigezogenen Behördenakten verwiesen.
Es wird insofern auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom heutigen Tag im Verfahren 15 ZB 17.1813 Bezug genommen.
Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 9.1.2.2 und Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57 ff.): 1/10 des Ausgangswerts 59.508,- Euro (99,18 m² gewerbliche Nutzfläche x 600 Euro/m²) = 5950, 80 Euro (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 15 ZB 17.1813); da es sich vorliegend um ein Eiverfahren gem. § 80 Abs. 5 VwGO handelt, ist von diesem Wert die Hälfte anzusetzen.
- VGH Bayern, 13.03.2012 - 22 AS 10.40042
Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigterklärungen
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 AS 17.1006
Hierbei ist nur eine summarische Prüfung geboten (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 13.3.2012 - 22 AS 10.40042 - juris Rn. 2 m.w.N.).