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   VGH Bayern, 18.09.2017 - 22 ZB 17.752   

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https://dejure.org/2017,36799
VGH Bayern, 18.09.2017 - 22 ZB 17.752 (https://dejure.org/2017,36799)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.09.2017 - 22 ZB 17.752 (https://dejure.org/2017,36799)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. September 2017 - 22 ZB 17.752 (https://dejure.org/2017,36799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Häufigkeit der Nutzung von Feuerstätten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage gegen einen Feuerstättenbescheid; Häufigkeit der Nutzung von Feuerstätten; -tatsachenbasierte und auch im Übrigen glaubwürdige Angaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als Grundlage der diesbezüglichen richterlichen Überzeugungsbildung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 22 ZB 17.752
    Dies schließt die Befugnis ein, eine Parteibehauptung auch ohne Beweisaufnahme als wahr anzusehen (BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 - BayVBl 1985, 567/568) und für die tatsächlichen Feststellungen das Vorbringen eines Beteiligten zu verwerten, soweit es dem Gericht überzeugend erscheint und es nicht durch anderweitiges Parteivorbringen schlüssig in Frage gestellt wird (BVerwG, U.v. 8.6.1979 - 4 C 1.79 - DVBl 1980, 593/594).

    Dergestalt in sich widersprüchliche Einlassungen stellen kein schlüssiges Parteivorbringen im Sinn des vorerwähnten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 1979 (4 C 1.79 - DVBl 1980, 593/594) dar.

  • BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts in einem Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 22 ZB 17.752
    Einer Anhörung der Beteiligten vor der Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung (vgl. BVerfG, B.v. 6.9.2016 - 1 BvR 1586/15 - NVwZ-RR 2017, 81) bedurfte es nicht, da sich die Herabsetzung ausschließlich zugunsten des kostenbelasteten Klägers auswirkt und im ersten Rechtszug keiner der Beteiligten durch einen Bevollmächtigten vertreten war.
  • VGH Bayern, 08.11.2016 - 22 C 16.2150

    Streitwert für Feuerstättenbescheid bei zweiter jährlicher Kehrung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 22 ZB 17.752
    Das Verwaltungsgericht ging in Übereinstimmung mit der bisherigen Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs davon aus, dass der Streitwert eines Hauptsacheverfahrens, das die Gesamtheit der in einem Feuerstättenbescheid enthaltenen Festsetzungen zum Gegenstand hat, gemäß § 52 Abs. 2 GKG regelmäßig mit 5.000 EUR zu veranschlagen ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 22 B 13.1709 - juris Rn. 45 f.; B.v. 24.3.2014 - 22 C 14.472 - juris Rn. 5; B.v. 30.10.2015 - 22 ZB 15.1328 - juris; B.v. 8.11.2016 - 22 C 16.2150 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 30.10.2015 - 22 ZB 15.1328

    Kehr- oder Überprüfungspflicht einer Feuerstätte (offener Kamin)

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 22 ZB 17.752
    Das Verwaltungsgericht ging in Übereinstimmung mit der bisherigen Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs davon aus, dass der Streitwert eines Hauptsacheverfahrens, das die Gesamtheit der in einem Feuerstättenbescheid enthaltenen Festsetzungen zum Gegenstand hat, gemäß § 52 Abs. 2 GKG regelmäßig mit 5.000 EUR zu veranschlagen ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 22 B 13.1709 - juris Rn. 45 f.; B.v. 24.3.2014 - 22 C 14.472 - juris Rn. 5; B.v. 30.10.2015 - 22 ZB 15.1328 - juris; B.v. 8.11.2016 - 22 C 16.2150 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 22 B 13.1709

    Befugnis des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers zur Festlegung von

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 22 ZB 17.752
    Das Verwaltungsgericht ging in Übereinstimmung mit der bisherigen Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs davon aus, dass der Streitwert eines Hauptsacheverfahrens, das die Gesamtheit der in einem Feuerstättenbescheid enthaltenen Festsetzungen zum Gegenstand hat, gemäß § 52 Abs. 2 GKG regelmäßig mit 5.000 EUR zu veranschlagen ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 22 B 13.1709 - juris Rn. 45 f.; B.v. 24.3.2014 - 22 C 14.472 - juris Rn. 5; B.v. 30.10.2015 - 22 ZB 15.1328 - juris; B.v. 8.11.2016 - 22 C 16.2150 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 24.03.2014 - 22 C 14.472

    Feuerstättenbescheid; grundsätzliche Angemessenheit des Auffangstreitwerts

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 22 ZB 17.752
    Das Verwaltungsgericht ging in Übereinstimmung mit der bisherigen Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs davon aus, dass der Streitwert eines Hauptsacheverfahrens, das die Gesamtheit der in einem Feuerstättenbescheid enthaltenen Festsetzungen zum Gegenstand hat, gemäß § 52 Abs. 2 GKG regelmäßig mit 5.000 EUR zu veranschlagen ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 22 B 13.1709 - juris Rn. 45 f.; B.v. 24.3.2014 - 22 C 14.472 - juris Rn. 5; B.v. 30.10.2015 - 22 ZB 15.1328 - juris; B.v. 8.11.2016 - 22 C 16.2150 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 22 ZB 17.752
    Dies schließt die Befugnis ein, eine Parteibehauptung auch ohne Beweisaufnahme als wahr anzusehen (BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 - BayVBl 1985, 567/568) und für die tatsächlichen Feststellungen das Vorbringen eines Beteiligten zu verwerten, soweit es dem Gericht überzeugend erscheint und es nicht durch anderweitiges Parteivorbringen schlüssig in Frage gestellt wird (BVerwG, U.v. 8.6.1979 - 4 C 1.79 - DVBl 1980, 593/594).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2002 - 14 S 2326/01

    Euroumstellung: Streitwertfestsetzung bei Altfällen auch altem GKG

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 22 ZB 17.752
    Diese Vorschrift ist trotz ihres Inkrafttretens am 22. Juli 2017 vorliegend allerdings nicht unmittelbar anwendbar, da nach § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG in Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, Kosten nach bisherigem Recht erhoben werden; dies gilt auch für die Höhe des anzusetzenden Streitwerts (vgl. BVerwG, B.v. 2.4.1998 - 8 B 19.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 146; VGH BW, B.v. 4.4.2002 - 14 S 2326/01 - NJW 2002, 1893).
  • BVerwG, 02.04.1998 - 8 B 19.98

    Besatzungshoheitliche Enteignung; Nichtigkeit einer Enteignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 22 ZB 17.752
    Diese Vorschrift ist trotz ihres Inkrafttretens am 22. Juli 2017 vorliegend allerdings nicht unmittelbar anwendbar, da nach § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG in Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, Kosten nach bisherigem Recht erhoben werden; dies gilt auch für die Höhe des anzusetzenden Streitwerts (vgl. BVerwG, B.v. 2.4.1998 - 8 B 19.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 146; VGH BW, B.v. 4.4.2002 - 14 S 2326/01 - NJW 2002, 1893).
  • VGH Bayern, 01.12.2021 - 15 ZB 21.1596

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung im Verfahren gegen eine

    Die Mängelliste, die der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger gem. § 14 Abs. 3 Satz 1 SchfHwG an den Eigentümer sendet, sowie die darin enthaltene Fristsetzung zur Mängelbeseitigung sind im Gesetz lediglich als Voraussetzungen für die spätere Anzeige und Datenweitergabe an die Bauordnungsbehörde ausgestaltet, dürften rechtstechnisch mithin nur Vorbereitungsakte für ggf. im Anschluss zu erlassende bauordnungsrechtliche Verfügungen sein; ihnen kommt selbst noch keine eigene, beschwerende Regelungswirkung gegenüber dem Adressaten zu (vgl. Schira, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, 3. Aufl. 2018, § 5 Rn. 4 ff. sowie § 14 Rn. 36, jeweils unter Rekurs auf BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 22 ZB 17.752 - juris Rn. 12).
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