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   VGH Bayern, 18.10.2016 - 1 N 12.1182   

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https://dejure.org/2016,42156
VGH Bayern, 18.10.2016 - 1 N 12.1182 (https://dejure.org/2016,42156)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.10.2016 - 1 N 12.1182 (https://dejure.org/2016,42156)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 1 N 12.1182 (https://dejure.org/2016,42156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Unwirksame Änderung eines Bebauungsplans wegen Abwägungsmangel (fehlende Prüfung von Standortalternativen)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.11.2000 - 4 BN 54.00

    Verwirkung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Voraussetzungen für

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 1 N 12.1182
    Die Antragsbefugnis des Antragstellers ist nicht nach § 242 BGB analog wegen eines treuwidrigen Verhaltens ausgeschlossen (vgl. BVerwG, B. v. 14.11.2000 - 4 BN 54.00 - BRS 63 Nr. 50).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 1 N 12.1182
    Der Fehler im Abwägungsvorgang ist auch erheblich (§ 214 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BauGB), weil sich aus den Normaufstellungsakten ergibt, dass sich die Antragsgegnerin mit dem Alternativstandort nicht beschäftigt hat und sich anhand der naheliegenden Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sein kann (vgl. BVerwG, B. v. 9.10.2003 - 4 BN 47.03 - BauR 2004, 1130).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 1 N 12.1182
    Es muss also stets geprüft werden, ob es ein milderes Mittel gibt, das zur Erreichung des Zwecks in gleicher Weise geeignet ist, den Eigentümer aber weniger belastet (vgl. BVerfG, B. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727; BVerwG, B. v. 26.8.2009 - 4 BN 35.09 - BauR 2010, 54).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 4 BN 35.09

    Zulässigkeit des Entzugs einer Umnutzungsmöglichkeit nach § 35 Abs. 4 Nr. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2016 - 1 N 12.1182
    Es muss also stets geprüft werden, ob es ein milderes Mittel gibt, das zur Erreichung des Zwecks in gleicher Weise geeignet ist, den Eigentümer aber weniger belastet (vgl. BVerfG, B. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727; BVerwG, B. v. 26.8.2009 - 4 BN 35.09 - BauR 2010, 54).
  • VGH Bayern, 08.11.2023 - 1 N 20.558

    Unwirksamkeit eines im beschleunigten Verfahren aufgestellten Bebauungsplans

    Der Fehler im Abwägungsvorgang ist erheblich (§ 214 Abs. 3 BauGB), da sich die - bereits im Aufstellungsverfahren - gerügte unzureichende Berücksichtigung des Bestands aus den Aufstellungsunterlagen ergibt und die naheliegende Möglichkeit besteht, dass dieser Mangel auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sein kann (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.2003 - 4 BN 47.03 - BauR 2004, 1130; BayVGH, U.v. 18.10.2016 - 1 N 12.1182 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817

    Abwägungsfehlerhafte Festsetzungen zur Geschossfläche wegen unzureichender

    Dieser Fehler im Abwägungsvorgang ist erheblich (§ 214 Abs. 3 BauGB), da sich die - bereits im Aufstellungsverfahren - gerügte unzureichende Berücksichtigung der Dachgeschossflächen aus den Aufstellungsunterlagen ergibt und die naheliegende Möglichkeit besteht, dass dieser Mangel auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sein kann (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.2003 - 4 BN 47.03 - BauR 2004, 1130; BayVGH, U.v. 18.10.2016 - 1 N 12.1182 - juris Rn. 26).
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