Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als Bewirtungsfläche verwendeten Fußgängerbereich innerhalb eines Einkaufszentrums;Begriff des Innenraums im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Satz 1 GSG;Innenraum einer Gaststätte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an ein Rauchverbot bei einer außerhalb einer Gaststätte und innerhalb eines Einkaufszentrums belegenen Bewirtungsfläche; Auslegung des Begriffs des Innenraums einer Gaststätte im Sinne des Art. 3 Abs. 1 S. 1 GSG; Durchsetzung des Schutzes von Nichtrauchern ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an ein Rauchverbot bei einer außerhalb einer Gaststätte und innerhalb eines Einkaufszentrums belegenen Bewirtungsfläche; Auslegung des Begriffs des Innenraums einer Gaststätte im Sinne des Art. 3 Abs. 1 S. 1 GSG; Durchsetzung des Schutzes von Nichtrauchern ...
Verfahrensgang
- VG München, 03.08.2011 - M 18 S 11.1398
- VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1399
Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als …
Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 18. November 2011 (Az.: 22 CS 11.2007) zurück.Dies hat das Gericht bereits in seinem Beschluss vom 3. August 2011 (M 18 S 11.1398) im Eilverfahren angenommen und wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt (BayVGH v. 18.11.2011, 22 CS 11.2007).
In diesem Zusammenhang möglicherweise auftretende Zurechnungsprobleme sind im Rahmen des Vollzugs und der dort gebotenen Sorgfalt zu lösen (vgl. BayVGH v. 18.11.2011, 22 CS 11.2007).
- VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1302
Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als …
März 2011 verfügten Anordnungen sind inhaltlich hinreichend bestimmt im Sinne von Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG (vgl. VG München v. 3.8.2011, M 18 S 11.1301; nicht beanstandet von BayVGH v. 18.11.2011, 22 CS 11.2008; vgl. auch BayVGH v. 18.11.2011, 22 CS 11.2007 zu wortlautgleichen Anordnungen).In diesem Zusammenhang möglicherweise auftretende Zurechnungsprobleme sind im Rahmen des Vollzugs und der dort gebotenen Sorgfalt zu lösen (vgl. BayVGH v. 18.11.2011, 22 CS 11.2007).