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   VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625   

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VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 (https://dejure.org/2013,33357)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 (https://dejure.org/2013,33357)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. November 2013 - 20 CS 13.1625 (https://dejure.org/2013,33357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde; Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; keine ordnungsgemäße Verwertung dargelegt; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625
    Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Nachdem sich der Bescheid des Antragsgegners nach summarischer Prüfung bereits aus diesem Grunde als rechtmäßig erweist, kann dahin stehen, ob die streitgegenständliche Untersagungsverfügung auch - jedenfalls vorläufig - auf die fehlende Angabe der Containerstandorte gestützt werden kann (vgl. hierzu BayVGH B. v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris; verneinend: OVG Nordrhein-Westfalen B. v. 19.7.2013 - 20 B 607/13 - juris, OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl OVG Niedersachsen B. v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2013 - 10 S 1202/13

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung - gewerberechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625
    Es dürfte zwar zutreffen, dass die zuständige Behörde die gesetzlichen Anforderungen der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG durch eine zwangsmittelbewehrte Anordnung im Einzelfall (§ 62 KrWG) durchsetzen und bei vorwerfbaren Verstößen eine Ahndung gemäß § 69 Abs. 3 KrWG erfolgen kann (so VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris).

    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach-und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.

  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 20 CS 13.377

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625
    Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 8. März 2013 - 20 CS 13.377 - juris, der eine andere Sammlung der Klägerin in einer anderen Gebietskörperschaft betraf, angemerkt, dass aufgrund des dortigen Vorbringens der Behörde und angesichts des Gewerbeuntersagungsbescheids der Regierungspräsidiums Gießen vom 6. Dezember 2012 erhebliche Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen bestünden.

    Nachdem sich der Bescheid des Antragsgegners nach summarischer Prüfung bereits aus diesem Grunde als rechtmäßig erweist, kann dahin stehen, ob die streitgegenständliche Untersagungsverfügung auch - jedenfalls vorläufig - auf die fehlende Angabe der Containerstandorte gestützt werden kann (vgl. hierzu BayVGH B. v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris; verneinend: OVG Nordrhein-Westfalen B. v. 19.7.2013 - 20 B 607/13 - juris, OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

  • Drs-Bund, 07.05.2010 - BT-Drs 17/1652
    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625
    Die Darlegung der Verwertungswege und der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung der gesammelten Abfälle ist zur Klärung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 und Absatz 3 bestehen, unbedingt erforderlich (BT-Drucksache 17/1652 S. 106).

    Durch die Festlegung der beizubringenden Angaben und Unterlagen bestehen schon im Vorfeld einer geplanten Sammlung Planungssicherheit und eine ausreichende Rechtssicherheit, ob die Sammlung durchgeführt werden kann (BT-Drucksache 17/1652 S. 106).

  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 20 CS 12.841

    Beschwerde; gewerbliche Sammlung von Abfällen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625
    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach-und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 607/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625
    Nachdem sich der Bescheid des Antragsgegners nach summarischer Prüfung bereits aus diesem Grunde als rechtmäßig erweist, kann dahin stehen, ob die streitgegenständliche Untersagungsverfügung auch - jedenfalls vorläufig - auf die fehlende Angabe der Containerstandorte gestützt werden kann (vgl. hierzu BayVGH B. v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris; verneinend: OVG Nordrhein-Westfalen B. v. 19.7.2013 - 20 B 607/13 - juris, OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
  • BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64

    Bauvorhaben i.S. des § 29 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625
    Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U. v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 B 10533/13
    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625
    Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
  • VG Düsseldorf, 24.02.2015 - 17 K 4877/13

    Unrechtmäßigkeit einer Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien und

    Angesichts dieser nach Durchführung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vom Regierungspräsidium H. formulierten positiven gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprognose, kann eine Unzuverlässigkeit der Klägerin im Sinne von § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG jedenfalls nicht (mehr) ohne weitere tatsachengestützte Anhaltspunkte angenommen werden, vgl. in Bezug auf die Klägerin VGH Bayern, Beschluss vom 18. November 2013 - 20 CS 13.1625 -, juris Rn. 13; ähnlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 30/14 -, juris Rn. 20.

    , Beschluss vom 28. Januar 2013 - W 4 S 12.1130 -, juris Rn. 57; wohl auch VGH Bayern, Beschluss vom 18. November 2013 - 20 CS 13.1625 -, juris Rn. 13.

    , Beschluss vom 28. Januar 2013 - W 4 S 12.1130 -, juris Rn. 57; wohl auch VGH Bayern, Beschluss vom 18. November 2013 - 20 CS 13.1625 -, juris Rn. 13.

  • VGH Bayern, 02.07.2020 - 12 B 16.2412

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 18. November 2013 (20 CS 13.1625) zurückgewiesen.

    Dies wäre jedoch gerade im Lichte der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 26. November 2013, das die Frage der Zuverlässigkeit der Klägerin letztlich offen gelassen hat ("jedenfalls ... auf § 18 Abs. 5 Satz 2, 2. Alt. KrWG gestützt werden konnte"), und der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 8. April 2013 - 20 CS 13.1625 - im Eilverfahren, in welchem angesichts des bereits zum damaligen Zeitpunkt aufgehobenen, die Rechtsvorgängerin der Klägerin betreffenden Gewerbeuntersagungsbescheides vom 6. Dezember 2012 und des Schreibens des Regierungspräsidiums Gießen vom 9. September 2013, nach dem schon damals von der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit der Klägerin auszugehen war, darauf hingewiesen wird, dass die Frage der Zuverlässigkeit im Sinne des § 18 Abs. 5 KrWG nicht ohne weitere (behördliche) Prüfung zu beantworten sein werde (vgl. BayVGH, B.v. 08.04.2013 - 20 CS 13.1625 - juris, Rn. 13), zwingend geboten gewesen.

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608

    Abfallbeseitigungsrecht

    Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).

    Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

  • VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

    Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).

    Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

  • VG Würzburg, 27.01.2015 - W 4 K 13.951

    Untersagung einer Sammlung

    Gerade dies hat aber der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14. November 2013 (20 CS 13.1945 - juris) und vom 18. November 2013 (20 CS 13.1625) explizit verlangt.

    Selbst wenn in diesem Zusammenhang die Abfallverbringung nach Litauen nicht zu beanstanden sein sollte, sagt dies nichts darüber aus, ob die eingesammelten Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2013, 20 CS 13.1945 und 20 CS 13.1704 - beide juris, und B.v. 18.11.2013, 20 CS 13.1625).

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

    Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).

    Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01604

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

    Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).

    Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

  • VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.467

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Sammler; Personengesellschaft als

    Gerade dies hat aber der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14. November 2013 (20 CS 13.1945 - juris) und vom 18. November 2013 (20 CS 13.1625) explizit verlangt.

    Selbst wenn in diesem Zusammenhang die Abfallverbringung nach Litauen nicht zu beanstanden sein sollte, sagt dies nichts darüber aus, ob die eingesammelten Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und 20 CS 13.1704 - beide juris - und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625).

  • VG Düsseldorf, 29.01.2016 - 17 K 3062/15
    In Fällen der vorliegenden Art, in denen das Verdikt der Unzuverlässigkeit in Rede steht, ist es wegen der Ortsbezogenheit einer auf § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG gestützten Sammlungsuntersagung auf das Gebiet der jeweiligen Kommune bzw. des jeweiligen Kreises grundsätzlich nur dann problematisch und in der Regel rechtlich unzulässig, "fremde" Verwaltungs- und/oder Gerichtsverfahren zu berücksichtigen bzw. allein darauf Bezug zu nehmen, wenn es an hinreichend aussagekräftig dokumentierten Rechtsverstößen für das Gebiet der untersagenden Kommune bzw. des untersagenden Kreises selbst fehlt, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 2015 - 17 K 529/14 -, juris Rn. 118; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Februar 2015 - 17 K 4877/13 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 30/14 -, juris Rn. 19 ff.; VG Würzburg, Beschluss vom 28. Januar 2013 - W 4 S 12.1130 -, juris Rn. 57; wohl auch VGH Bayern, Beschluss vom 18. November 2013 - 20 CS 13.1625 -, juris Rn. 13.
  • VG Würzburg, 21.04.2015 - W 4 K 14.575

    Keine Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung

    Das Darlegungserfordernis verlangt nach der Rechtsprechung des BayVGH vom gewerblichen Sammler, dass er im Einzelnen aufzeigt, inwieweit die gesammelten Abfälle wiederverwertet, recycelt oder beseitigt werden und dass dabei auch die Vorgaben der Abfallhierarchie (Art. 4 Richtlinie 2008/98/EG, Art. 6 KrWG) Beachtung finden (BayVGH, B. v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00612

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 17 K 529/14

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien in

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00611

    Teilweise Klagerücknahme und Erledigung

  • VG Würzburg, 14.01.2014 - W 4 K 13.539

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit;

  • VG Würzburg, 21.04.2015 - W 4 K 14.569

    Abfallsammlung, Untersagung, Zuverlässigkeit, Altkleidersammlung, gewerbliche

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00407

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

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