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   VGH Bayern, 18.12.2014 - 6 B 14.447   

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https://dejure.org/2014,47377
VGH Bayern, 18.12.2014 - 6 B 14.447 (https://dejure.org/2014,47377)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2014 - 6 B 14.447 (https://dejure.org/2014,47377)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 6 B 14.447 (https://dejure.org/2014,47377)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags für die Erneuerung und Verbesserung einer Straße für den Miteigentumsanteil an Grundstücken i.R.d. Festlegung des Sanierungsgebiets (hier: Erlanger Innenstadt)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenausbaubeitragsrecht; Sanierungssatzung; förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet; Ausschluss der Vorschriften über die Erhebung von Beiträgen; Aufhebung der Sanierungssatzung; Bestimmtheitsgebot

  • rechtsportal.de

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags für die Erneuerung und Verbesserung einer Straße für den Miteigentumsanteil an Grundstücken i.R.d. Festlegung des Sanierungsgebiets (hier: Erlanger Innenstadt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2014 - 6 B 14.447
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt das Gebot, dass es dem Rechtsbetroffenen möglich sein muss, sich vom Erlass und Inhalt einer Rechtsnorm verlässlich und ohne unzumutbare Erschwernis Kenntnis zu verschaffen (BVerfG, U.v. 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 - BVerfGE 65, 283 ff.; BVerwG, B.v. 18.10.2006 - 9 B 6.06 - NVwZ 2007, 216).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 40.83

    Sanierungsgebiet - Beitragserhebung - Erschließungsanlage - Ordnungsmaßnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2014 - 6 B 14.447
    Das gilt ebenso für die Vorschriften über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die hier in Streit stehende Erneuerung und Verbesserung einer Ortsstraße im Sinn des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 KAG (BVerwG, U.v. 21.10.1983 - 8 C 40.83 - BVerwGE 68, 130 ff.).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2014 - 6 B 14.447
    Dieser Grundsatz gilt auch, wenn die alte Sanierungssatzung - zunächst - aus formellen Gründen nicht wirksam aufgehoben worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 19.4.2010 - 4 VR 2.09 - juris Rn. 2; U.v. 10.8.1990 - 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289 ff.).
  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2014 - 6 B 14.447
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt das Gebot, dass es dem Rechtsbetroffenen möglich sein muss, sich vom Erlass und Inhalt einer Rechtsnorm verlässlich und ohne unzumutbare Erschwernis Kenntnis zu verschaffen (BVerfG, U.v. 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 - BVerfGE 65, 283 ff.; BVerwG, B.v. 18.10.2006 - 9 B 6.06 - NVwZ 2007, 216).
  • BVerwG, 19.04.2010 - 4 VR 2.09

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO bei Ersetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2014 - 6 B 14.447
    Dieser Grundsatz gilt auch, wenn die alte Sanierungssatzung - zunächst - aus formellen Gründen nicht wirksam aufgehoben worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 19.4.2010 - 4 VR 2.09 - juris Rn. 2; U.v. 10.8.1990 - 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289 ff.).
  • VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 ZB 17.1813

    Zurückstellung eines Baugesuchs im Anschluss an einen Beschluss zur

    Eine nachträgliche Einbeziehung weiterer Flächen in ein Sanierungsgebiet durch Satzungsänderung ist grundsätzlich möglich (Schmitz in Spannowsky/Uecht-ritz, BauGB, 2. Aufl. 2014, § 142 Rn. 43; vgl. auch BayVGH, B.v. 18.12.2014 - 6 B 14.447 - juris; OVG Saarl., U.v. 9.12.2009 - 1 A 387/08 - juris; VG Neustadt/Weinstr., U.v. 28.4.2015 - 5 K 935/13.NW - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 09.06.2020 - 9 K 638/16

    Aufhebung eines Mietverhältnisses; Erledigung;

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 6 B 14.447 -, juris Rn. 16.
  • VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 9 K 14.01140

    Veränderungssperre; Wettbüro; fakt. Kerngebiet

    Vielmehr ist von einem Inkrafttreten mit ihrer Bekanntmachung auszugehen, weil die zwingenden bundesrechtlichen Regelungen nicht durch anderweitige landes- oder kommunalrechtliche Regelungen verdrängt werden können (vgl. BayVGH v. 18.12.2014, 6 B 14.447 - juris -).
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