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   VGH Bayern, 19.01.2016 - 22 ZB 15.551   

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https://dejure.org/2016,828
VGH Bayern, 19.01.2016 - 22 ZB 15.551 (https://dejure.org/2016,828)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2016 - 22 ZB 15.551 (https://dejure.org/2016,828)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 22 ZB 15.551 (https://dejure.org/2016,828)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung an das Klagebegehren durch das VG hinsichtlich Verstoßes; Auslegung des Klageantrags und des Urteilstenors; Verwendung eines Begriffs im Urteilstenor hinsichtlich Mehrdeutigkeit; Akteneinsicht in Unterlagen eines Projekts zur Verbesserung des öffenlichen ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 88 Halbsatz 1 VwGO, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 BayUIG
    Verwaltungsprozessrecht: Auslegung eines Urteiltenors (hier zum Umfang eines Auskunftsanspruchs nach dem BayUIG) | Auslegung des Klageantrags und des Urteilstenors; Bindung an das Klagebegehren; Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV; Geschäfts- ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 88 Halbsatz 1 VwGO, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 BayUIG
    Verwaltungsprozessrecht: Auslegung eines Urteiltenors (hier zum Umfang eines Auskunftsanspruchs nach dem BayUIG) | Auslegung des Klageantrags und des Urteilstenors; Bindung an das Klagebegehren; Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV; Geschäfts- ...

  • rewis.io

    Auslegung des Klageantrags und des Urteilstenors

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung an das Klagebegehren durch das VG hinsichtlich Verstoßes; Auslegung des Klageantrags und des Urteilstenors; Verwendung eines Begriffs im Urteilstenor hinsichtlich Mehrdeutigkeit; Akteneinsicht in Unterlagen eines Projekts zur Verbesserung des öffenlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 88 Halbsatz 1 VwGO, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 BayUIG
    Verwaltungsprozessrecht: Auslegung eines Urteiltenors (hier zum Umfang eines Auskunftsanspruchs nach dem BayUIG) | Auslegung des Klageantrags und des Urteilstenors; Bindung an das Klagebegehren; Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV; Geschäfts- ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2016 - 22 ZB 15.551
    Insofern können plausible und nachvollziehbare Darlegungen des Betroffenen zwar Beurteilungsgrundlage sein (BVerwG, U. v. 24.9.2009 - 7 C 2.09 - BVerwGE 135, 34 ff., 46 f).

    Das Verwaltungsgericht hat dazu ausgeführt, dass die Offenlegung der Preiserwartungen geeignet sein müsse, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens - im Wettbewerb mit anderen Verkehrsunternehmen - nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG, U. v. 24.9.2009 - 7 C 2/09 - BVerwGE 185, 34 ff.), und dass der Geheimhaltungsschutz zurücktreten müsse, wenn die Marktposition des betroffenen Unternehmens durch die Einsicht in die geheim zu haltenden Unterlagen nicht spürbar geschwächt würde (UA, S. 13).

  • BVerwG, 12.03.2012 - 9 B 7.12

    Verfahrensfehler; unzureichende Auslegung des Klagezieles

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2016 - 22 ZB 15.551
    Allerdings berechtigt ein Verstoß gegen § 88 VwGO für sich genommen nicht zu ernstlichen Zweifeln im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, sondern ein solcher Verstoß kann ein Verfahrensmangel im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO sein (vgl. BVerwG, B. v. 12.3.2012 - 9 B 7/12 - DÖD 2012, 190; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 88 Rn. 13 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584

    Änderungen der Sach- und Rechtslage, die erst nach Ablauf der zweimonatigen Frist

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2016 - 22 ZB 15.551
    Die äußerste zeitliche Grenze bildet allerdings - für neue Tatsachen wie auch (erst Recht) für neuen Vortrag zu erstinstanzlich schon gegebenen Tatsachen - die Darlegungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO für die Begründung des Berufungszulassungsantrags (vgl. BayVGH, B. v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584 - juris Rn. 15 bis 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2016 - 22 ZB 15.551
    Insofern weist der Kläger darauf hin (Schriftsatz vom 5.6.2015, Nr. 5 auf S. 20/21), dass sich das Verwaltungsgericht mit den vom Beklagten und von der Beigeladenen vorgebrachten Geheimhaltungsinteressen im Urteil auseinandergesetzt hat und dass diese Interessen in der mündlichen Verhandlung ausführlich diskutiert worden seien, dass den Parteien Gelegenheit zu weiterem Vortrag eingeräumt worden sei und dass ein Gericht nach der Rechtsprechung (BVerwG, U. v. 16.4.1997 - 6 C 9/95 - juris) nicht unbegrenzt eruieren muss, ob der bisherige Vortrag eines Beteiligten gegebenenfalls noch weiter substantiiert werden könnte, obgleich zentrale Fragen des Rechtsstreits in dessen bisherigen Verlauf bereits angesprochen wurden.
  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 8 ZB 18.1652

    Anspruch auf Umweltinformationen

    Zwar ist er nicht gehindert, derartige Tatsachen erst im Rahmen des Zulassungsverfahrens vorzutragen (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 22 ZB 15.551 - juris Rn. 19), es fehlt aber an einer näheren Konkretisierung und Umschreibung der nach seiner Auffassung schutzwürdigen Informationen.

    Ein Interesse an der Nichtverbreitung wird dabei anerkannt, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Konkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerwG, U.v. 23.2.2017 - 7 C 31.15 - a.a.O.; B.v. 5.10.2011 - 20 F 24.10 - a.a.O.; vgl. auch BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 22 ZB 15.551 - juris Rn. 21 und Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 30 Rn. 13a).

    Dies kann etwa auch durch typische Beispiele oder Umschreibungen erfolgen (vgl. OVG RP, U.v. 6.9.2012 - 8 A 10096/12 - DVBl 2013, 48 = juris Rn. 44; BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 22 ZB 15.551 - juris).

  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 8 ZB 20.868

    Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie - Antrag auf Zulassung der Berufung

    Da ein solcher - auf sachgerechte Auslegung des Klagebegehrens nach § 88 VwGO abzielender - Rechtsverstoß nicht dargetan ist, kann offen bleiben, ob und inwieweit hieraus ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Ersturteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO resultieren können (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 22 ZB 15.551 = juris Rn. 12; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 80).
  • VG Regensburg, 25.05.2016 - RO 8 K 15.1896

    Informationszugang zu Wettbewerbsunterlagen nach dem Umweltinformationsgesetz

    Darüber hinaus verbietet Art. 8 Abs. 2 BayUIG die Weitergabe solcher Umweltinformationen, die eine informationspflichtige Stelle auf freiwilliger Basis von privaten Dritten erlangt hat, nur unter den weiteren Voraussetzungen, dass die Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen des Dritten hätte und dass das öffentliche Interesse an der Herausgabe nicht überwiegt (BayVGH, B. v. 19.1.2016 - 22 ZB 15.551 - juris).
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