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   VGH Bayern, 19.02.2018 - 10 ZB 18.406   

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VGH Bayern, 19.02.2018 - 10 ZB 18.406 (https://dejure.org/2018,8001)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2018 - 10 ZB 18.406 (https://dejure.org/2018,8001)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 10 ZB 18.406 (https://dejure.org/2018,8001)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Richterablehnung im Rahmen der Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a; VwGO § 154 Abs. 2
    Rechtmäßige Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter eines Senats

  • rechtsportal.de

    VwGO § 152a; VwGO § 154 Abs. 2
    Anhörungsrüge; Überraschungsentscheidung; (erstmalige) Richterablehnung im Rahmen der Anhörungsrüge; Darlegungsanforderungen im Zulassungsverfahren; Ablehnungsgesuch; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.03.2013 - 5 B 16.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2018 - 10 ZB 18.406
    Das Befangenheitsgesuch kann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter des Senats als unzulässig verworfen werden bzw. überhaupt unberücksichtigt bleiben (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 15.3.2013 - 5 B 16.13 - juris Rn. 2), weil eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (erstmals) im Rahmen einer Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO grundsätzlich unzulässig ist.

    Dazu müsste der Kläger im Hinblick auf das konkrete Verfahren Umstände vortragen, aus denen sich die Möglichkeit ableiten lässt, dass sein Anspruch auf rechtliches Gehör durch die angegriffene Entscheidung in entscheidungserheblicher Weise verletzt wurde (BVerwG, B.v. 15.3.2013 - 5 B 16.13 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 10 BV 16.962

    Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2018 - 10 ZB 18.406
    Zum anderen spricht der Zweck des Anhörungsrügeverfahrens für die Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs, da nach der Konzeption von § 152a VwGO das für die Ausgangsentscheidung zuständige Gericht - und zwar ausschließlich im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG - zu entscheiden hat (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 10 BV 16.962 - ThürOVG, B.v. 2.6.2017 - 3 SO 79/17 - SächsOVG, B.v. 11.10.2016 - 3D 83/16 - jeweils juris).
  • OVG Thüringen, 02.06.2017 - 3 SO 79/17

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit im Anhörungsrügeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2018 - 10 ZB 18.406
    Zum anderen spricht der Zweck des Anhörungsrügeverfahrens für die Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs, da nach der Konzeption von § 152a VwGO das für die Ausgangsentscheidung zuständige Gericht - und zwar ausschließlich im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG - zu entscheiden hat (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 10 BV 16.962 - ThürOVG, B.v. 2.6.2017 - 3 SO 79/17 - SächsOVG, B.v. 11.10.2016 - 3D 83/16 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 ZB 18.530

    Unzulässiger Wiederaufnahmeantrag gegen einen die Anhörungsrüge verwerfenden

    Der Antrag des Klägers auf Wiederaufnahme des Verfahrens bezüglich des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2018 (10 ZB 18.406) wird verworfen.

    Das erneute Befangenheitsgesuch des Klägers ist unter Mitwirkung der abgelehnten Richter des Senats aus den bereits im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2018 (10 ZB 18.406) dargelegten Gründen als rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig zu verwerfen.

    Der gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Februar 2018 (10 ZB 18.406) gerichtete Wiederaufnahmeantrag des Klägers entsprechend § 153 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, mit dem er die nicht ordnungsgemäße Besetzung des Senats bei dieser Entscheidung wegen einer "unzulässigen Selbstentscheidung" über seinen Ablehnungsantrag geltend macht, ist ebenfalls als unzulässig zu verwerfen.

  • VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73

    Missbrauch des Ablehnungsrechts und erfolglose Anhörungsrüge

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Zulässigkeit einer Richterablehnung bereits entgegensteht, dass dieses Gesuch erstmals im Rahmen eines Verfahrens der Anhörungsrüge vorgebracht wird (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2018 - 10 ZB 18.406 - juris Rn. 2, vgl. zum Meinungsstand aber auch: BVerwG, B.v. 29.11.2018 - 9 B 26.18 - juris Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.03.2023 - 10 AS 23.411

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und erfolglose Anhörungsrüge

    Des Weiteren stehen die Funktion des Anhörungsrügeverfahrens und der Prüfungsmaßstab der Anhörungsrügenentscheidung einer Zulässigkeit des Ablehnungsgesuchs entgegen, da nach § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO das Gericht die unanfechtbare Entscheidung ausschließlich im Hinblick auf die dargelegte Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör prüft (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2020 - 10 CE 20.2350 u. 10 S 20.2351 - Rn. 1; B.v. 19.2.2018 - 10 ZB 18.406 - juris Rn. 2; B.v. 7.11.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 6 ff.; OVG Bremen, B.v. 16.3.2021 - 1 B 117/21 - juris Rn. 1; ThürOVG, B.v. 2.6.2017 - 3 SO 79/17 - juris Rn. 1; SächsOVG, B.v. 11.10.2016 - 3 D 83/16 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 8.6.2016 - 1 S 783/16 - juris Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.03.2022 - 9 C 22.673

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Abgesehen davon, dass der Zulässigkeit des Ablehnungsgesuchs bereits die Unanfechtbarkeit des hier angegriffenen Beschlusses vom 21. Februar 2022 entgegenstehen dürfte (vgl. § 152 Abs. 1 VwGO; vgl. auch BayVGH, B.v. 19.2.2018 - 10 ZB 18.406 - juris Rn. 2; B.v. 15.9.2017 - 3 CE 17.1779 - juris Rn. 5) und der Kläger sein Gesuch auch nicht durch einen Rechtsanwalt oder sonst gesetzlich zugelassenen Bevollmächtigten hat einreichen lassen (vgl. § 67 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 2 VwGO), ist es jedenfalls deshalb unzulässig, weil es offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 9 B 6.19 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 2.5.2018 - 6 B 118.18 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.2.2020 - 9 C 20.73 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 14.06.2023 - 10 AE 23.1029

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch

    Die abschließende Erledigung des Rechtsstreits durch eine unanfechtbare Entscheidung ist die äußerste Zeitschranke für die Ablehnung eines Richters (vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2023 -10 AS 23.411 - juris Rn. 2; B.v. 19.2.2018 - 10 ZB 18.406 - juris Rn. 2; B.v. 7.11.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 6 ff.; OVG Bremen, B.v. 16.3.2021 - 1 B 117/21 - juris Rn. 1; ThürOVG, B.v. 2.6.2017 - 3 SO 79/17 - juris Rn. 1; SächsOVG, B.v. 11.10.2016 - 3 D 83/16 - juris Rn. 3).
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