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   VGH Bayern, 19.03.2018 - 1 ZB 15.2574   

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VGH Bayern, 19.03.2018 - 1 ZB 15.2574 (https://dejure.org/2018,7638)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.2018 - 1 ZB 15.2574 (https://dejure.org/2018,7638)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 2018 - 1 ZB 15.2574 (https://dejure.org/2018,7638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1, Abs. 2; BayBO Art. 71
    Einfügen eines Wohn- und Geschäftshauses in die nähere Umgebung und hierfür maßgeblicher Bereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Einfügen eines Wohn- und Geschäftshauses in die nähere Umgebung und hierfür maßgeblicher Bereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbescheid für ein Wohn- und Geschäftshaus; Städtebauliche Zulässigkeit; Bauvorhaben; Einfügen; nähere Umgebung; maßgeblicher Bereich

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 1 ; BauGB § 34 Abs. 2
    Rechtmäßige Erteilung eines Vorbescheides für ein Wohn- und Geschäftshaus; Einfügen eines Wohn- und Geschäftshauses in die nähere Umgebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2018 - 1 ZB 15.2574
    Sind in der näheren Umgebung unterschiedliche Höhen vorhanden, ist grundsätzlich eine Höhe innerhalb dieses Rahmens zulässig (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2018 - 1 ZB 15.2574
    Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Begründung nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder in anderer Weise so unbrauchbar ist, dass sie zur Rechtfertigung des Urteiltenors ungeeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 5.4.2017 - 8 C 16.16 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2018 - 1 ZB 15.2574
    Dementsprechend müssen auch die für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen bezeichnet und es muss entweder dargelegt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.05.2012 - 1 ZB 10.1292

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorbescheid und Baugenehmigung für Doppelhaus;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2018 - 1 ZB 15.2574
    Ob der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel besteht, richtet sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs über den Zulassungsantrag, denn für die Beurteilung der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung kommt es darauf an, wie das Berufungsgericht voraussichtlich über den Streitgegenstand zu entscheiden hätte (vgl. BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 183; BayVGH, B.v. 29.5.2012 - 1 ZB 10.1292 und 1 ZB 10.1623 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2018 - 1 ZB 15.2574
    Der die nähere Umgebung bildende Bereich reicht so weit, wie sich die Ausführung des geplanten Vorhabens auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. stRspr BVerwG, U.v. 8.12.2016 - 4 C 7.15 - BVerwGE 157, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2018 - 1 ZB 15.2574
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 60.87

    Gebäude - Umgebung - Nord-Süd-Richtung - Rahmen - Einfügen - Ost-West-Richtung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2018 - 1 ZB 15.2574
    ... der Gemarkung F... sei wenig aussagekräftig für die Bestimmung der tatsächlichen Grundfläche und der Grundflächenzahl, da sich das geplante Vorhaben weiter nach Osten in Hanglage aufwärts erstrecken solle, zielen auch auf eine mögliche rahmenbildende vorherrschende Lage der vorhandenen Umgebungsbebauung ab (vgl. BVerwG, B.v. 15.4.1987 - 4 B 60.87 - NVwZ 1987, 1080).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2018 - 1 ZB 15.2574
    Jedenfalls die Ausführungen in der Zulassungsbegründung, die allein auf die Höhenentwicklung des geplanten Vorhabens aufgrund der Hanglage abstellen, genügen nicht den Anforderungen an die Darlegung, dass das Gericht auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung nach Durchführung eines Ortstermins zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (vgl. BVerwG, B.v. 3.12.2008 - 4 BN 26.08 - BauR 2009, 617; U.v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 - NVwZ-RR 1992, 227).
  • BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08

    Entbehrlichkeit einer Ortsbesichtigung; Anforderungen an eine Ergänzungssatzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2018 - 1 ZB 15.2574
    Jedenfalls die Ausführungen in der Zulassungsbegründung, die allein auf die Höhenentwicklung des geplanten Vorhabens aufgrund der Hanglage abstellen, genügen nicht den Anforderungen an die Darlegung, dass das Gericht auf der Grundlage seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung nach Durchführung eines Ortstermins zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (vgl. BVerwG, B.v. 3.12.2008 - 4 BN 26.08 - BauR 2009, 617; U.v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 - NVwZ-RR 1992, 227).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2018 - 1 ZB 15.2574
    Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich allerdings nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Bauen im Außenbereich durch einen

    Eine Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung ist nur begründet, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein Genehmigungsanspruch besteht (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2012 - 4 C 10.11 - NVwZ 2012, 1631 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 1 ZB 07.345 - juris Rn. 12; B.v. 27.3.2017 - 9 ZB 14.626 - juris Rn. 16), wobei die Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Zulassungsverfahren danach zu beurteilen ist, wie das Berufungsgericht voraussichtlich über den Streitgegenstand zu entscheiden hätte (BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 183 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 1 ZB 07.345 - a.a.O.; B.v. 19.3.2018 - 1 ZB 15.2574 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.1850

    Erfolglose Berufungszulassung im Zusammenhang mit der Nutzungsuntersagung eines

    In Fällen der Nutzungsuntersagung ist aufgrund ihrer andauernden Wirkung nicht der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, sondern der der gerichtlichen Entscheidung maßgebend (BayVGH, U.v. 14.11.2017 - 9 B 17.271 - juris Rn. 19; B.v. 26.6.2020 - 9 CS 16.2218 - juris Rn. 19, jew. m.w.N.), und die Richtigkeit des angefochtenen Urteils ist im Zulassungsverfahren danach zu beurteilen, wie das Berufungsgericht voraussichtlich über den Streitgegenstand zu entscheiden hätte (BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 183 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 1 ZB 07.345 - juris Rn. 12; B.v. 19.3.2018 - 1 ZB 15.2574 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 01.10.2019 - 1 ZB 17.1898

    Verstoß gegen eine Nutzungsuntersagung

    Dementsprechend müssen auch die für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen bezeichnet und es muss entweder dargelegt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 19.3.2018 - 1 ZB 15.2574 - juris Rn. 12).
  • VG München, 16.09.2021 - M 11 K 18.1503

    Belange des Denkmalschutzes, Abwägung Aufstellung, Bebauungsplan

    Die maßgebliche "nähere Umgebung" ist der Bereich, auf den sich das geplante Vorhaben städtebaulich prägend auswirken kann und die vorhandene Bebauung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (BayVGH, B.v. 19.3.2018 - 1 ZB 15.2574 - juris Rn. 6).
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