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   VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 ZB 18.33190   

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VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 ZB 18.33190 (https://dejure.org/2019,9778)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.2019 - 10 ZB 18.33190 (https://dejure.org/2019,9778)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 2019 - 10 ZB 18.33190 (https://dejure.org/2019,9778)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nrn. 1, 2 u. 3, Abs. 4 S. 4; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7; EMRK Art. 3; VwGO § 138
    Nicht hinreichende Darlegung von Berufungszulassungsgründen im Asylstreitverfahren

  • rewis.io

    Nicht hinreichende Darlegung von Berufungszulassungsgründen im Asylstreitverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht Nigeria; Gruppenverfolgung von Christen; Krankheit; Flüchtling; grundsätzliche Bedeutung; Gruppenverfolgung; Nigeria; Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren; Gruppenverfolgung von Christen in Nigeria

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 ZB 18.33190
    Einer weitergehenden abstrakten Konkretisierung ist das Erfordernis, dass ein gewisses "Mindestmaß an Schwere" erreicht sein muss, nicht zugänglich, vielmehr bedarf es insoweit der Würdigung aller Umstände des Einzelfalles (siehe BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 9 ff. m.w.N.).

    Denn nur dann gebieten es die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, ihm trotz einer fehlenden politischen Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren (vgl. zuletzt BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 ZB 18.33190
    Eine Divergenz im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG ist gegeben, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Vorschrift (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2004 - 6 PB 15.03 - juris) mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz oder einem verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz von einem in der Rechtsprechung der genannten übergeordneten Gerichte aufgestellten Rechts- oder Tatsachensatz oder einer inhaltsgleichen Rechtsvorschrift ausdrücklich oder konkludent abweicht und die Entscheidung darauf beruht (vgl. Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Sept. 2018, § 124 Rn. 42; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 73 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 ZB 18.33190
    Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis kann sich trotz grundsätzlich verfügbarer medikamentöser und ärztlicher Behandlung auch aus sonstigen Umständen im Zielstaat ergeben, die dazu führen, dass der betroffene Ausländer diese medizinische Versorgung tatsächlich nicht erlangen kann, wenn also die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, U. v. 29.10.2002 - 1 C 1.02 - juris Rn. 9), wobei allerdings die medizinische Versorgung im Zielstaat mit der Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland nicht gleichwertig oder überall gewährleistet sein muss (§ 60 Abs. 7 Satz 3 und 4 AufenthG).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 ZB 18.33190
    Dass Christen - die etwa die Hälfte der knapp 200 Millionen Menschen zählenden Bevölkerung Nigerias ausmachen - im ganzen Land einer Gruppenverfolgung (zum Begriff vgl. BVerwG, U.v. 18.7.2006 - 1 C 15.05 - juris Rn. 20) durch nichtstaatliche Akteure ausgesetzt sein sollten, ohne dass staatliche oder andere Akteure im Sinn der § 3c Nr. 3, § 3d AsylG Schutz bieten, ist keinen Erkenntnisquellen zu entnehmen (vgl. z.B. Lagebericht des Auswärtigen Amts vom 10.12.2018, S. 12 f.).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 ZB 18.33190
    Die Gefahr, dass sich eine Erkrankung und die mit einer Erkrankung verbundenen Gesundheitsbeeinträchtigungen (als Folge fehlender Behandlungsmöglichkeiten) im Abschiebezielstaat verschlimmern, ist in der Regel als am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfende individuelle Gefahr einzustufen (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 B 08.30320

    Asylbewerber Türkei; Abschiebungsverbot; frühkindlicher Autismus;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 ZB 18.33190
    Die Klägerinnen verweisen hierzu - allerdings ohne nähere Darlegung - auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. August 2010 (11 B 08.30320 - juris), in dem dieser bei einem frühkindlichen Autismus ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bejaht habe.
  • VerfGH Bayern, 29.01.2014 - 18-VI-12

    Wertersatz für Nutzung defekter Kaufsache

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 ZB 18.33190
    Die im einfachen Prozessrecht verankerten Aufklärungs- und Erörterungspflichten des Gerichts (§ 86 Abs. 1 VwGO) sind, soweit sie über die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen hinausgehen, auch nicht von der Schutzwirkung des Rechts auf Gehör (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO) umfasst (BayVerfGH, E.v. 29.1.2014 - Vf. 18-VI-12 - juris Rn. 15; Berlit in GK AsylG, Stand Nov. 2018, § 78 Rn. 262).
  • BVerwG, 27.10.2014 - 2 B 52.14

    Enthebung eines Beamten aus dem Dienst wegen unerlaubten Fernbleibens als

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 ZB 18.33190
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2014 - 2 B 52.14 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 ZB 18.33190
    Es genügt nicht, wenn in der angegriffenen Entscheidung ein in der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte aufgestellter Grundsatz lediglich übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewandt worden ist (BVerwG, B.v. 20.7.2016 - 6 B 35.16 - juris Rn. 12 m.w.N.; Happ, a.a.O.; Rudisile, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2016 - 4 A 2939/15

    Darlegungsanforderungen an die Antragsbegründung bzgl. der Verfolgung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 ZB 18.33190
    Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 10 ZB 16.30735 - juris Rn. 2 ff.; OVG NW, B.v. 9.10.2017 - 13 A 1807/17.A - juris Rn. 5; B.v. 12.12.2016 - 4 A 2939/15.A - juris Rn. 7 m.w.N.; Berlit, a.a.O., § 78 Rn. 609 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2017 - 13 A 1807/17

    Darlegen der Grundsatzbedeutung der internen Schutzmöglichkeit für gesunde junge

  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 10 ZB 16.30735

    Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot - Anwendung der Kriterien des § 60a

  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.1081

    Verlust des Freizügigkeitsrechts wegen Gefährdung eines Grundinteresses der

    Es muss sich um "äußerst gravierende", insbesondere lebensbedrohliche Erkrankungen handeln (BVerwG, B.v. 12.7.2016 - 1 B 85.16 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 19.3.2019 - 10 ZB 18.33190 - juris Rn. 10; OVG NW, U.v. 27.1.2015 - 13 A 1201/12.A - juris Rn. 28 ff.; Koch in BeckOK Kluth/Heusch, Ausländerrecht, Stand 15.8.2016, § 60 Rn. 40 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 14.04.2021 - W 10 K 19.32043

    Erfolglose Asylklage wegen unauflösbar widersprüchlichen Vortrags

    Wie aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. März 2019 (Az.: 10 ZB 18.33190 - juris Rn. 13 f.) hervorgeht, wurde damit jedoch gerade kein abstrakter Rechtssatz oder ein verallgemeinerungsfähiger Tatsachensatz aufgestellt, es bleibt bei einer Einzelfallbetrachtung, bei dem das Gericht vorliegend zu dem Ergebnis kommt, dass der für die Gewährung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG notwendige Schweregrad nicht vorliegt, zumal nach § 60 Abs. 7 Satz 4 AufenthG nicht erforderlich ist, dass die medizinische Versorgung im Zielstaat mit der Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig ist.
  • VG Bayreuth, 27.01.2022 - B 7 K 21.30702

    Äthiopien: Keine Abschiebungsverbote für vierköpfige Familie ersichtlich;

    Unter Berücksichtigung des Inhalts der vorgelegten Atteste (vgl. insoweit auch § 60 Abs. 7 Satz 2 i.V.m. § 60a Abs. 2c Sätze 2 und 3 AufenthG), Stellungnahmen und Schreiben kann daher bei der gebotenen Einzelfallbetrachtung (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 19.3.2019 - 10 ZB 18.33190 - juris) nicht davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorliegen.
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