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   VGH Bayern, 19.03.2019 - 11 CS 19.57   

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https://dejure.org/2019,9777
VGH Bayern, 19.03.2019 - 11 CS 19.57 (https://dejure.org/2019,9777)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.2019 - 11 CS 19.57 (https://dejure.org/2019,9777)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 2019 - 11 CS 19.57 (https://dejure.org/2019,9777)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 11 Abs. 2, § 46 Abs. 1, Abs. 3; StVG § 3 Abs. 1 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    Anforderungen an ein Gutachten zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes

  • rewis.io

    Anforderungen an ein Gutachten zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis für Klassen der Gruppe 2 aufgrund des Vorliegens einer Erkrankung (hier: Diabetes mellitus Typ 1); Überprüfung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis für Klassen der Gruppe 2; Diabetes mellitus Typ 1; Qualifikation des Gutachters; Nachvollziehbarkeit des ärztlichen Fahreignungsgutachtens; Gute Stoffwechselführung; HbA1c-Wert; Diabetes; Entziehung; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Führerschein; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2019 - 11 CS 19.57
    Das Landratsamt hat die Durchführung einer solchen Zusatzuntersuchung im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 33) in seiner Beibringungsanordnung vom 23. Mai 2018 ausdrücklich vom Ergebnis des Gutachtens abhängig gemacht.

    Für das weitere Vorgehen weist der Senat darauf hin, dass der Antragsteller trotz der gutachterlichen Mängel weiterhin verpflichtet ist, an der Klärung der Frage mitzuwirken, ob und ggf. wie sich seine Erkrankung auf seine Fahreignung auswirkt (zur Notwendigkeit der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens bei Diabetes mellitus vgl. grdsl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 16-23).

  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes - Anforderungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2019 - 11 CS 19.57
    Hiervon ausgehend erscheint es ohne weitere Erläuterungen nicht plausibel, bei einer insulinpflichtigen Diabeteserkrankung allein von einem höheren, außerhalb des Zielbereichs liegenden HbA1c-Wert auf eine instabile Stoffwechsellage zu schließen (vgl. auch BayVGH, U.v. 15.2.2019 - 11 BV 18.2403 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 14.09.2022 - 11 CS 22.876

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes mellitus Typ 2- einstweiliger

    Sollte der beauftragte Gutachter hierzu nicht ausreichend qualifiziert sein, müsste er den Auftraggeber oder die Fahrerlaubnisbehörde darauf hinweisen und die Erstellung des Gutachtens ablehnen (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2019 - 11 CS 19.57 - juris Rn. 16).

    Darin wird das Landratsamt die Fahreignung der Antragstellerin voraussichtlich erneut abzuklären haben, wobei die Antragstellerin zur Mitwirkung verpflichtet bleibt (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2019 - 11 CS 19.57 - juris Rn. 28).

  • VG Ansbach, 13.11.2020 - AN 10 S 19.02136

    Diabetes mellitus Typ 1 und Fahreignung

    Mit Beschluss vom 19. März 2019 im Verfahren 11 CS 19.57 hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 20. Februar 2019 auf und stellte die aufschiebende Wirkung der zwischenzeitlich erhobenen Klage des Antragstellers wieder her.

    Nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. März 2019 (Az.: 11 CS 19.57) kann dieses Gutachten keine Berücksichtigung mehr finden, da es nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs gerade nicht schlüssig ist.

  • VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen sowie eines

    Zweifel daran ergeben sich im Falle des Antragstellers zwar noch nicht zwangsläufig aus der bloßen Überschreitung des auf den durchschnittlichen Blutzuckergehalt abstellenden HbA1c-Zielwertes von 7, 5%, denn eine solche begründet (jedenfalls solange keine Folgeschäden der Diabestes auftreten) nicht ohne Weiteres die fahrerlaubnisrechtlich relevante Befürchtung des Auftretens von Hypoglykämien während der Fahrt (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2019 - 11 CS 19.57 - juris Rn. 21 f.).
  • VGH Bayern, 10.03.2021 - 11 CS 20.2474

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Des Weiteren wäre der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen, im Interesse des Antragstellers selbst ohne ausdrückliche Erklärung dahingehend auszulegen, dass dieser nach Zurückweisung des Widerspruchs die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der am 9. Dezember 2020 eingelegten Klage begehrt (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2019 - 11 CS 19.57 - juris Rn. 9; HessVGH, B.v. 4.5.1973 - V TH 14/72 - ESVGH 23, 173).
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