Rechtsprechung
VGH Bayern, 19.04.1989 - 20 N 88.1690 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1990, 584 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- VG München, 23.10.2014 - M 11 K 13.3402
Unwirksamkeit einer Festsetzung im Bebauungsplan; Festsetzung privater …
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 19.4.1989 - 20 N 88.1690, BauR 1990, 189 = BRS 49 Nr. 11 = juris, insbesondere Rn. 19 f) wie auch anderer Gerichte (…vgl. z.B. HessVGH, U.v. 18.05.1989 - 4 UE 970/85 -, juris Rn. 119) verstößt eine solche planerische Konzeption gegen das Verbot der "Negativplanung".Von dieser regelhaften Wirkung der Unwirksamkeit einer wie hier "privaten Grün- und Freifläche" wenn sich diese wie hier als reine Negativplanung darstellt, gibt es zwar Ausnahmen (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.1989 - 20 N 88.1690, juris Rn. 22 ff.).
Ein Bebauungsplan, der lediglich ein ohnehin vor seiner Aufstellung bestehendes Bauverbot nochmals verankert, ist nicht erforderlich (BVerwG, U.v. 14.07.1972 - IV C 8.70 -, BVerwGE 40, 258/262 = BayVBl 1973, 216; BayVGH, B.v. 19.4.1989 - 20 N 88.1690, juris Rn. 21).
- VGH Bayern, 22.03.2011 - 1 N 09.2888
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Bebauungsplan der Innenentwicklung; …
Entscheidend ist, dass sich der mit der Festsetzung der Grünfläche verfolgte Zweck aus der konkreten örtlichen Situation der unbebauten Grünflächen ergibt, ohne dass es hierfür einer weiteren Konkretisierung bedarf (BayVGH vom 19.4.1989 Az. 20 N 88.1690 RdNrn. 22, 23). - VGH Bayern, 16.07.2018 - 1 N 14.1510
Normenkontrollverfahren gerichtet auf Überprüfung der Wirksamkeit eines …
Greift ein Antragsteller auch offensichtlich abtrennbare Teile der Norm an, die ihn nicht belasten, ist der Antrag insoweit unzulässig; ihm fehlt das erforderliche Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerwG, B.v. 18.7.1989 - 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225; B.v. 4.6.1991 - 4 NB 35.89 - BVerwGE 88, 268; B.v. 9.4.2008 - 4 CN 1.07 - BVerwGE 131, 100; BayVGH, B.v. 19.4.1989 - 20 N 88.1690 - BauR 1990, 189; B.v. 16.6.2006 - 1 N 03.2347 - BayVBl 2007, 371).
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