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   VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 CS 21.390   

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https://dejure.org/2021,11484
VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 CS 21.390 (https://dejure.org/2021,11484)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2021 - 11 CS 21.390 (https://dejure.org/2021,11484)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2021 - 11 CS 21.390 (https://dejure.org/2021,11484)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 7, § 46 Abs. 1; FeV Nr. 9.1 Anlage 4 zur
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin

  • verkehrslexikon.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin und Konsumangaben des Betroffenen

  • rewis.io

    Streitige Einräumung des Drogenkonsums, Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitige Einräumung des Drogenkonsums; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin

  • rechtsportal.de

    StVG § 3 Abs. 1 ; FeV § 11 Abs. 7
    Antrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis wegen Konsums von Amphetamin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Bremen, 16.10.2019 - 2 B 195/19

    Stützung einer Entziehung der Fahrerlaubnis auf getätigte Äußerungen zum Konsum

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 CS 21.390
    Wie sich aus der vorstehend zitierten Rechtsprechung ("oder") ergibt, genügt es entgegen der Ansicht des Antragstellers, wenn der Betroffene die Einnahme von sog. harten Drogen einräumt (ebenso OVG LSA, B.v. 8.2020 - 3 L 121/20 - juris Rn. 11; OVG Bremen, B.v. 16.10.2019 - 2 B 195/19 - NJW-Spezial 2019, 715 = juris Rn. 8 jeweils m.w.N.; OVG RhPf, B.v. 7.3.2018 - 10 B 10142/18 - DVBl 2018, 802 = juris Rn. 2 f.).

    Die gegenüber der Polizeibeamtin abgegebene Erklärung des Antragstellers unterliegt als Bestandteil des Prozessstoffs der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) des Verwaltungsgerichts, das sich im Wege der Aufklärung eine Überzeugung von der Richtigkeit des Vorbringens bilden muss (vgl. BVerwG, U.v. 3.5.2007 - 2 C 30.05 - juris Rn. 15 ff., 19; OVG Bremen, B.v. 16.10.2019 - 2 B 195/19 - juris Rn. 8 zu einem widerrufenen Geständnis).

  • VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 CS 21.390
    Im Übrigen wäre eine psychisch bedingte Vernehmungsunfähigkeit - ungeachtet der Frage, ob die Aussage eines Vernehmungsunfähigen überhaupt zur Unverwertbarkeit führen und die Gefahrenabwehr einschränken könnte - nur unter außergewöhnlichen Umständen anzunehmen, die hier nicht ansatzweise dargelegt sind (vgl. z.B. Weber, BtMG, 5 Aufl. 2017, § 1 Rn. 114 ff. sowie allgemein zum Verwertungsverbot von Aussagen BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 29 f.).
  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 CS 18.2333

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 CS 21.390
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 CS 21.390
    Wie sich aus der vorstehend zitierten Rechtsprechung ("oder") ergibt, genügt es entgegen der Ansicht des Antragstellers, wenn der Betroffene die Einnahme von sog. harten Drogen einräumt (ebenso OVG LSA, B.v. 8.2020 - 3 L 121/20 - juris Rn. 11; OVG Bremen, B.v. 16.10.2019 - 2 B 195/19 - NJW-Spezial 2019, 715 = juris Rn. 8 jeweils m.w.N.; OVG RhPf, B.v. 7.3.2018 - 10 B 10142/18 - DVBl 2018, 802 = juris Rn. 2 f.).
  • VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - Berufungszulassungsantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 CS 21.390
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 10 B 10142/18

    Sperrung der Entziehung der Fahrerlaubnis durch Strafverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 CS 21.390
    Wie sich aus der vorstehend zitierten Rechtsprechung ("oder") ergibt, genügt es entgegen der Ansicht des Antragstellers, wenn der Betroffene die Einnahme von sog. harten Drogen einräumt (ebenso OVG LSA, B.v. 8.2020 - 3 L 121/20 - juris Rn. 11; OVG Bremen, B.v. 16.10.2019 - 2 B 195/19 - NJW-Spezial 2019, 715 = juris Rn. 8 jeweils m.w.N.; OVG RhPf, B.v. 7.3.2018 - 10 B 10142/18 - DVBl 2018, 802 = juris Rn. 2 f.).
  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 CS 21.390
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 11 CS 17.601

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Einnahme von Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 CS 21.390
    Ein Ermessen steht der Behörde insoweit nicht zu (BayVGH, B.v. 24.4.2017 - 11 CS 17.601 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 CS 21.390
    Die gegenüber der Polizeibeamtin abgegebene Erklärung des Antragstellers unterliegt als Bestandteil des Prozessstoffs der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) des Verwaltungsgerichts, das sich im Wege der Aufklärung eine Überzeugung von der Richtigkeit des Vorbringens bilden muss (vgl. BVerwG, U.v. 3.5.2007 - 2 C 30.05 - juris Rn. 15 ff., 19; OVG Bremen, B.v. 16.10.2019 - 2 B 195/19 - juris Rn. 8 zu einem widerrufenen Geständnis).
  • VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701

    Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 15; B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11; B.v. 4.6.2019 - 11 CS 19.669 - juris Rn. 11; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - Blutalkohol 55, 264 = juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 a.a.O. Rn. 15 f.; B.v. 13.3.2020 a.a.O. Rn. 11 ff. jeweils m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 24.08.2021 - B 1 S 21.907

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 15; B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11; B.v. 4.6.2019 - 11 CS 19.669 - juris Rn. 11; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 a.a.O. Rn. 15 f.; B.v. 13.3.2020 a.a.O. Rn. 11 ff. jeweils m.w.N.; B.v. 3.5.2021 - 11 CS 21.701 - BeckRS 2021, 10959 Rn. 17 f.).

  • VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 7 S 21.1102

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Betäubungsmitteln, harte Drogen,

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 15; B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11; B.v. 4.6.2019 - 11 CS 19.669 - juris Rn. 11; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 a.a.O. Rn. 15 f.; B.v. 13.3.2020 a.a.O. Rn. 11 ff. jeweils m.w.N.; B.v. 3.5.2021 - 11 CS 21.701 - BeckRS 2021, 10959 Rn. 17 f.).

  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2179

    Anforderungen an den Nachweis von Drogenkonsum nach Ablauf der

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 19.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 16 ff.).
  • VGH Bayern, 30.08.2021 - 11 CS 21.1933

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Methamphetaminkonsums

    Bei Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers ist die Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend, ein Ermessensspielraum steht der Fahrerlaubnisbehörde nicht zu (BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 13.02.2023 - B 1 S 23.64

    Einnahme von Methamphetamin, Amphetamin und Cannabis, Entzug der Fahrerlaubnis

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 15; B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11; B.v. 4.6.2019 - 11 CS 19.669 - juris Rn. 11; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sogenannte harte Drogen im Körper des Betroffenen und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Betroffene die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2021 a.a.O. Rn. 15 f.; B.v. 13.3.2020 a.a.O. Rn. 11 ff. jeweils m.w.N.; B.v. 3.5.2021 - 11 CS 21.701 - BeckRS 2021, 10959 Rn. 17 f.).

  • VGH Bayern, 03.12.2021 - 11 CS 21.1477

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Kokainkonsums

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 19.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 16 ff.; zum Stützen auf eigene Angaben des Betroffenen s. auch OVG LSA, B.v. 14.8.2020 - 3 L 121/20 - juris Rn. 11; OVG RP, B.v. 7.3.2018 - 10 B 10142/18 - DVBl 2018, 802 = juris Rn. 2; OVG Bremen, B.v. 16.10.2019 - 2 B 195/19 - juris Rn. 7; VG Hamburg, B.v. 3.6.2020 - 15 E 2087/20 - juris Rn. 20 ff.).
  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 11 CS 21.2414

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Amphetaminkonsum

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 19.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 16 ff.).
  • VG Würzburg, 14.03.2023 - W 6 S 23.219

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Amphetamin, kein Nachweis im Blut, Amphetaminkonsum

    Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs sowie weiterer Oberverwaltungsgerichte ist geklärt, dass die Einlassung eines Fahrerlaubnisinhabers gegenüber Polizeibeamten, er habe "harte" Drogen konsumiert, für die Fahrerlaubnisbehörde grundsätzlich ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen (vgl. § 11 Abs. 7 FeV) die Schlussfolgerung rechtfertigt, er sei ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 19.9.2011 - 11 CS 11.2097 - juris Rn. 14 f.; OVG LSA, B.v. 8.2020 - 3 L 121/20 - juris Rn. 11; OVG Bremen, B.v. 16.10.2019 - 2 B 195/19 - NJW-Spezial 2019, 715 = juris Rn. 8; OVG RhPf, B.v. 7.3.2018 - 10 B 10142/18 - DVBl 2018, 802 = juris Rn. 2 f.; OVG MV, B.v. 10.12.2018 - 4 B 1699/18 HGW - juris Rn. 21).
  • VG Bayreuth, 23.06.2021 - B 1 S 21.671

    Anforderung an die Begründung der Anordnung einer sofortigen Vollziehung im

    Weiterer Indizien, wie das eines forensischen Nachweises der Drogenaufnahme bedarf es nicht (vgl. BayVGH, B.v. 19.04.2021 11 CS 21.390 - juris, Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 1 S 22.1109

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge (hier: E-Scooter),

  • VG Bayreuth, 06.04.2022 - B 1 K 22.81

    Einmaliger Konsum harter Drogen schließt im Regelfall die Fahreignung aus,

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