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   VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 ZB 21.388   

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https://dejure.org/2021,11483
VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 ZB 21.388 (https://dejure.org/2021,11483)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2021 - 11 ZB 21.388 (https://dejure.org/2021,11483)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2021 - 11 ZB 21.388 (https://dejure.org/2021,11483)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2, 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2; StVO § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 9 S. 1; Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO Zeichen 286
    Anforderungen an die Anordnung eines Halteverbotes

  • verkehrslexikon.de

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots

  • rewis.io

    Eingeschränktes Haltverbot, straßenverkehrsrechtliche Anordnung, Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingeschränktes Haltverbot; straßenverkehrsrechtliche Anordnung; Bestimmtheit; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    Ablehnung des Antrags des Eigentümers eines angrenzenden Grundstücks auf Zulassung der Berufung gegen die verkehrsrechtliche Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots in einem Teilbereich einer Ortsstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176

    Erforderlichkeit einer verkehrsrechtlichen Regelung - Beweislast der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 ZB 21.388
    Vielmehr kann aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten bzw. erforderlich ein Verkehrszeichen auch dann sein, wenn auch ohne Verkehrszeichen geltende Regelungen in der Straßenverkehrsordnung, hier etwa das Verbot, an engen Straßenstellen zu halten (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO) oder das allgemeine Rücksichtnahmegebot und Behinderungsverbot (§ 1 StVO), ständig missachtet werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - NJW 2021, 961 = juris Rn. 21).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 ZB 21.388
    Diese sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 = juris Rn 32 jeweils m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9).
  • BVerwG, 12.09.1995 - 11 B 23.95

    Zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 ZB 21.388
    Es genügt die Feststellung, die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder auf einer bestimmten Strecke einer Straße lege die Befürchtung nahe, es könnten - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände - irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten (BVerwG, B.v. 12.9.1995 - 11 B 23.95 - NZV 1996, 86 = juris Rn. 5).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 ZB 21.388
    Indes erfordert auch § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO hierfür keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 = juris Rn. 27).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 ZB 21.388
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548 = juris Rn. 19).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 ZB 21.388
    Diese sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 = juris Rn 32 jeweils m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 ZB 21.388
    Diese sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 = juris Rn 32 jeweils m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Sie gelten nicht für Beschränkungen und Verbote, die den ruhenden Verkehr betreffen (BayVGH, Beschl. v. 19.04.2021 - 11 ZB 21.388, juris Rn. 11; Will, in: BeckOK StVR, 13. Ed. 15.10.2021, StVO § 45 Rn. 384 ff., a.A. VG Stade, Urt. v. 04.06.2014 - 1 A 2664/12, juris Rn. 24).
  • VG Magdeburg, 12.09.2022 - 1 A 229/20

    Voraussetzungen einer Beschränkung des ruhenden Verkehrs durch ein

    Nach den dortigen Werten, die die Beteiligten nicht in Abrede stellen, überschreiten heute eine Vielzahl der zugelassenen Pkw die Breite von 1, 75 m und erreichen unter Berücksichtigung von Seitenspiegeln eine Breite von regelmäßig 2 m oder mehr (vgl. zur Annahme, dass bei geparkten Pkw "mehr als weitere 2 m" in die Überlegungen zur Gefahrensituation eingestellt werden können VGH Bayern, Beschluss vom 19. April 2021 - 11 ZB 21.388 -, juris Rn. 13).
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