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VGH Bayern, 19.04.2023 - 10 C 22.1980 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
VwGO § 146; VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; VwGO § 113 Abs. 5; DVAsyl § 9 Abs. 1 S. 1; DVAsyl § 9 Abs. 6
Erfolglose PHK-Beschwerde wegen landesinterner Umverteilung eines geduldeten Ausländers - rewis.io
Prozesskostenhilfebeschwerde, Verpflichtungsklage, Landesinterne Umverteilung, Humanitäre Gründe von gleichem Gewicht, Begleiteter Umgang, Krankheit eines Elternteils
Verfahrensgang
- VG München, 27.07.2022 - M 24 K 21.4700
- VGH Bayern, 19.04.2023 - 10 C 22.1980
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 27.05.2019 - 10 C 19.315
Ausweisung rechtmäßig - verwandtschaftliche Anknüpfungspunkte vorhanden
Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 10 C 22.1980
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungsreife (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2019 - 10 C 19.315 - juris Rn. 6 m.w.N.). - VGH Bayern, 04.02.2010 - 7 C 10.90
Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der …
Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 10 C 22.1980
Zum einen führt jedoch ein Verstoß hiergegen nicht zwangsläufig dazu, dass aus diesem Grund im Beschwerdeverfahren - unabhängig von den Erfolgsaussichten der Klage - Prozesskostenhilfe zu bewilligen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2010 - 7 C 10.90 - juris Rn. 11). - BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für …
Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 10 C 22.1980
Allerdings unterliegen die Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und diejenige über das Begehren in der Hauptsache unterschiedlichen Maßstäben, die im Einzelfall eine separate Begründung der Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlich machen können (vgl. BVerfG, B.v. 5.12.2018 - 2 BvR 2257/17 - juris Rn. 18 m.w.N.). - VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757
Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende …
Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2023 - 10 C 22.1980
Als Ausnahme hiervon kann der Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag maßgeblich sein, wenn sich nach dem Eintritt der Bewilligungsreife die Sach- und Rechtslage zugunsten des Betroffenen geändert hat und die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung infolge dieser Änderung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25 m.w.N.).