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   VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713   

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VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713 (https://dejure.org/2012,29535)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.06.2012 - 6 BV 11.2713 (https://dejure.org/2012,29535)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 (https://dejure.org/2012,29535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Zuweisung (DTNP); Fernmeldeamtsrat (A 12); Funktionsvorbehalt für Beamte; demokratische Legitimation (Aufsicht); Senior Referent Support Voice; dem Amt entsprechende Tätigkeit; amtsangemessene Beschäftigung; Funktionsvergleich; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 6 CS 12.50

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Zuweisung (VCS); Funktionsvorbehalt für

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713
    der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO) vom 27. September 2010 (BGBl. I S. 1363) dem Betrieb Sozialstrategie, Beamten- und Dienstrecht übertragen ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 6 CS 12.50 - juris m.w.N.), der nach Nr. 1.1.a der vom Bundesminister der Finanzen auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Satz 1 PostPersRG erlassenen Anordnung über die dienstrechtlichen Befugnisse für den Bereich der Deutschen Telekom AG vom 21. Juli 2010 (BGBl I S. 1044) die Befugnisse einer Dienstbehörde unterhalb des Vorstands wahrnimmt.

    Die Beleihung nach Art. 143 b Abs. 3 Satz 2 GG umfasst, wie der Senat wiederholt entschieden hat (B.v. 19.1.2012 - 6 CS 11.1792 - juris ; B.v. 1.3.2012 - 6 CS 12.50 - juris ), zwangsläufig auch die Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf Nichtbeamte und schränkt damit Art. 33 Abs. 4 GG verfassungsimmanent, also über die in dieser Vorschrift selbst angelegten Ausnahmen hinaus, ein.

    Das bedeutet aber nicht, dass dem aufnehmenden Unternehmen exakte Vorgaben hinsichtlich der mengenmäßigen Aufteilung der Einzelaufgaben zu machen sind; denn das widerspräche dem ihm durch § 4 Abs. 4 Satz 8 PostPersRG zugeordneten Direktionsrecht (BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 6 CS 12.50 - juris ).

    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung im Sinn von Art. 33 Abs. 5 GG, auf die der Beamte einen Anspruch hat (BVerwG, U.v. 18.9.2008 - 2 C 126.07 - BVerwGE 132, 40/44; U.v. 26.3.2009, a.a.O.; BayVGH, B.v. 5.4.2011 - 6 ZB 10.435 -juris ; B.v. 22.12.2011 - 6 CS 11.2327 - juris ; B.v. 1.3.2012 - 6 CS 12.50 - juris ).

    Das genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit, die nicht überspannt werden dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 6 CS 12.50 - juris ; B.v. 9.12.2011 - 6 ZB 11.396 - juris m.w.N.).

    Auch insoweit hält der Senat allerdings an seiner in mehreren Eilverfahren vertretenen Auffassung fest, dass eine solche gebündelte Arbeitspostenbewertung, die drei (Beförderungs-) Ämter derselben Laufbahngruppe und das Eingangsamt der nächsthöheren Laufbahngruppe umfasst, nicht zu beanstanden ist (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 6 CS 12.50 - juris m.w.N; ebenso etwa auch OVG NRW, B.v. 20.10.2011 - 1 B 1084.11 - juris ).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713
    Die Zuordnung der Dienstposten zu einem statusrechtlichen Amt einer bestimmten Besoldungsgruppe liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn (BVerwG, U.v. 30.6.2011 - 2 C 19.10 - NVwZ 2011, 1270/1272 m.w.N.).

    Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 (NVwZ 2011, 1270 ff.) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden.

  • VGH Bayern, 09.08.2011 - 6 CS 11.1405

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Postamtmann (A 11); Zuweisung (VCS);

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713
    Da die aufnehmenden Unternehmen weder Dienstherrenbefugnisse besitzen noch an die beamtenrechtlichen Vorgaben gebunden sind, muss die Verwendung der Beamten auf einem amtsangemessenen Arbeitsposten durch das Postnachfolgeunternehmen selbst in Ausübung der Dienstherrenbefugnisse mittels Zuweisung sichergestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2011 - 6 CS 11.1405 - juris m.w.N.; B.v. 9.11.2011 - 6 CS 11.1984 - juris ).

    Dabei wäre freilich nicht auf einzelne Arbeitsaufgaben, sondern auf das Gesamtbild des konkret wahrgenommenen Arbeitspostens abzustellen (BayVGH, B.v. 20.6.2011 - 6 CS 11.925 - juris ; B.v. 9.8.2011 - 6 CS 11.1405 - juris ; B.v. 1.2.2012 - 6 ZB 11.243 - juris ).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713
    Daher müssen die in § 18 BBesG verwendeten Begriffe der Ämter und ihrer Wertigkeit an die organisatorischen Gegebenheiten der DTAG angepasst werden (BVerwG, U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 ff.).

    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung im Sinn von Art. 33 Abs. 5 GG, auf die der Beamte einen Anspruch hat (BVerwG, U.v. 18.9.2008 - 2 C 126.07 - BVerwGE 132, 40/44; U.v. 26.3.2009, a.a.O.; BayVGH, B.v. 5.4.2011 - 6 ZB 10.435 -juris ; B.v. 22.12.2011 - 6 CS 11.2327 - juris ; B.v. 1.3.2012 - 6 CS 12.50 - juris ).

  • VGH Bayern, 09.12.2011 - 6 ZB 11.396

    Bundesbeamtenrecht; Zuweisung (DTAG, VCS); Service Center Agent

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713
    Das genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit, die nicht überspannt werden dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 6 CS 12.50 - juris ; B.v. 9.12.2011 - 6 ZB 11.396 - juris m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2011 - 6 S 28.11

    Deutsche Telekom AG; Postnachfolgeunternehmen; technischer Fernmeldeamtmann;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713
    Dem hat die DTAG ausreichend Rechnung getragen (ebenso bei summarischer Prüfung im Eilverfahren: VGH BW, B.v. 28.2.2012 - 4 S 33.12 - juris ; OVG NRW, B.v. 8.11.2011 - 1 B 829.11 - juris ; a.A. OVG Berlin-Bdg, B.v. 2.9.2011 - OVG 6 S 28.11 - juris ).
  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713
    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung im Sinn von Art. 33 Abs. 5 GG, auf die der Beamte einen Anspruch hat (BVerwG, U.v. 18.9.2008 - 2 C 126.07 - BVerwGE 132, 40/44; U.v. 26.3.2009, a.a.O.; BayVGH, B.v. 5.4.2011 - 6 ZB 10.435 -juris ; B.v. 22.12.2011 - 6 CS 11.2327 - juris ; B.v. 1.3.2012 - 6 CS 12.50 - juris ).
  • BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10

    Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713
    Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 2012 - 2 BvR 133.10 (NJW 2012, 1563 ff.), das die lediglich einfachgesetzliche Übertragung von hoheitlichen Aufgaben auf formell privatisierte Träger betrifft, ergibt sich nichts anderes.
  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 6 CS 11.2327

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Fernmeldeobersekretärin (A 7); Zuweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713
    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung im Sinn von Art. 33 Abs. 5 GG, auf die der Beamte einen Anspruch hat (BVerwG, U.v. 18.9.2008 - 2 C 126.07 - BVerwGE 132, 40/44; U.v. 26.3.2009, a.a.O.; BayVGH, B.v. 5.4.2011 - 6 ZB 10.435 -juris ; B.v. 22.12.2011 - 6 CS 11.2327 - juris ; B.v. 1.3.2012 - 6 CS 12.50 - juris ).
  • VGH Bayern, 19.01.2012 - 6 CS 11.1792

    Bundesbeamtenrecht; Zuweisung (DTAG, VCS); Postoberamtsrätin (A 13); Senior

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2012 - 6 BV 11.2713
    Die Beleihung nach Art. 143 b Abs. 3 Satz 2 GG umfasst, wie der Senat wiederholt entschieden hat (B.v. 19.1.2012 - 6 CS 11.1792 - juris ; B.v. 1.3.2012 - 6 CS 12.50 - juris ), zwangsläufig auch die Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf Nichtbeamte und schränkt damit Art. 33 Abs. 4 GG verfassungsimmanent, also über die in dieser Vorschrift selbst angelegten Ausnahmen hinaus, ein.
  • VGH Bayern, 01.02.2012 - 6 ZB 11.243

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Technischer Fernmeldehauptsekretär (A

  • VGH Bayern, 09.11.2011 - 6 CS 11.1984

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Technischer Fernmeldeamtsrat (A 12);

  • VGH Bayern, 05.04.2011 - 6 ZB 10.435

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; amtsangemessenes abstraktes und

  • VGH Bayern, 20.06.2011 - 6 CS 11.925

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Fernmeldeobersekretär (A 7); Zuweisung

  • VG Regensburg, 02.11.2011 - RO 1 K 11.498

    Amtsangemessene Beschäftigung; dauerhafte Zuweisung eines Fernmeldeamtsrates zu

  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98

    Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind;

  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

  • VG Regensburg, 26.09.2012 - RO 1 K 12.159

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; dauerhafte Zuweisung; Fernmeldeamtmann;

    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass durch die dauerhafte Eingliederung in eine Organisationseinheit und durch den Vergleich der Tätigkeit mit dem Tätigkeitsbild eines früheren oder fortgeschriebenen Dienstpostens grundsätzlich der Anspruch auf amtsangemessene Tätigkeit erfüllt werden kann (z.B. Beschl. v. 12.10.2010 Az. 6 CS 10.1850; Urteil v.19.6.2012 Az. 6 BV 11.2713 - juris).

    Die Zuordnung muss nachvollziehbar sein und darf keinen rechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BayVGH Beschl. v. 22.12.2011 Az. 6 CS 11.2327 ; v. 1.3.2012 Az. 6 CS 12.50; v. 19.6.2012 Az.6 BV 11.2713).

    Zwar ist bereits in der Zuweisungsverfügung die dem Beamten zugewiesene abstrakte und konkrete Tätigkeit so genau zu bestimmen, dass ihre Art und Wertigkeit für den Beamten und das Tochter-/Enkelunternehmen eindeutig vorgegeben ist, dennoch sind keine exakten Vorgaben hinsichtlich der mengenmäßigen Aufteilung der Aufgaben vorzunehmen (BayVGH v. 19.6.2012 a.a.O.).

    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof lässt hierbei den in einer Zuweisung enthaltenen umfangreichen Katalog mit 14 detaillierten Einzelaufgaben genügen (Urteil v. 19.6.2012 a.a.O.) und hat sich auch mit der Zuweisung einer Tätigkeit als Projektmanager befasst (u.a. Beschl. v. 8.2.2011 a.a.O.).

    Schulungen - mit geringwertigen Aufgaben beschäftigt, macht dies nicht die Zuweisungsverfügung rechtswidrig, vielmehr läge es am Kläger, die Einhaltung der Zuweisung geltend zu machen, wobei auf das Gesamtbild des konkret wahrgenommenen Arbeitspostens abzustellen ist (BayVGH v. 19.6.2012 a.a.O.), oder sich gegen die damit verbundenen Arbeitsbedingungen - soweit sie für ihn insbesondere unter gesundheitlichen Aspekten nicht akzeptabel sind - zu wenden.

  • VG Augsburg, 11.10.2012 - Au 2 K 11.1522

    Zuweisung eines Beamten der ... AG zum Tochterunternehmen ... Services (...)

    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung im Sinn von Art. 33 Abs. 5 GG, auf die der Beamte einen Anspruch hat ( BVerwG vom 18.9.2008 BVerwGE 132, 40/44; vom 26.3.2009 a.a.O.; BayVGH vom 5.4.2011 Az: 6 ZB 10.435 RdNr. 13 f.; vom 22.12.2011 Az: 6 CS 11.2327 RdNr. 9; vom 1.3.2012 Az: 6 CS 12.50 RdNr. 16; vom 19.6.2012 Az: 6 BV 11.2713 RdNr. 26).

    Das genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit, die nicht überspannt werden dürfen (vgl. BayVGH vom 1.3.2012 Az: 6 CS 12.50 RdNr. 14; vom 9.12.2011 Az: 6 ZB 11.396 RdNr. 8 m.w.N.; vom 19.6.2012 a.a.O. RdNr. 30).

    Die dem Kläger zugewiesene - abstrakte und konkrete - Tätigkeit ist aber nicht diejenige irgendeines Referenten aus der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes, sondern allein eine solche mit der Wertigkeit eines Statusamts der Besoldungsgruppe A 12 (vgl. NdsOVG vom 22.12.2011 Az: 5 ME 359.11 RdNr. 17 ff., ebenfalls zur Tätigkeit als "Referent Managementsupport"; BayVGH vom 19.6.2012 a.a.O. RdNr. 32 zur Tätigkeit als "Senior Referent Support Voice").

    Dieser verlangt allerdings nicht, dass der frühere Dienstposten bei der damaligen Deutschen Bundespost und der heutige Arbeitsposten bei dem privatisierten Postnachfolgeunternehmen (bzw. dessen Tochter- oder Enkelgesellschaften) in ihrer Ausgestaltung und Wertigkeit gleich sind und die ...AG deshalb in jedem Fall Tätigkeitsbeschreibungen und Bewertungen der vormals hoheitlichen Aufgaben für die einzelnen Laufbahngruppen und deren Ämter vorlegen muss (vgl. BayVGH vom 19.6.2012 a.a.O. RdNr. 36).

    Nach der Rechtsprechung des BayVGH (vgl. zuletzt vom 19.6.2012 a.a.O. RdNr. 37) ist aber auch eine "gebündelte" Bewertung mehrerer Statusämter, z.B. der in der Entgeltgruppe T7 zusammengefassten Ämter des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 rechtmäßig und nicht zu beanstanden (vgl. auch OVG NRW vom 20.10.2011 Az: 1 B 1084.11 RdNrn. 46 ff.).

  • VG Augsburg, 25.10.2012 - Au 2 K 11.1687

    Zuweisung eines Beamten der Deutschen ... AG zum Tochterunternehmen ... (...)

    Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung im Sinn von Art. 33 Abs. 5 GG, auf die der Beamte einen Anspruch hat ( BVerwG vom 18.9.2008 BVerwGE 132, 40/44; vom 26.3.2009, a.a.O.; BayVGH v. 5.4.2011 Az. 6 ZB 10.435 RdNr. 13 f.; vom 22.12.2011 Az. 6 CS 11.2327 RdNr. 9; vom 1.3.2012 Az. 6 CS 12.50 RdNr. 16; vom 19.6.2012 Az. 6 BV 11.2713 RdNr. 26).

    Das genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit, die nicht überspannt werden dürfen (vgl. BayVGH vom 1.3.2012 Az. 6 CS 12.50 RdNr. 14>; vom 9.12.2011 Az. 6 ZB 11.396 RdNr. 8 m.w.N.; vom 19.6.2012 a.a.O. RdNr. 30).

    Die dem Kläger zugewiesene - abstrakte und konkrete - Tätigkeit ist aber nicht diejenige irgendeines Projektmanagers aus der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes, sondern allein eine solche mit der Wertigkeit eines Statusamts der Besoldungsgruppe A 12 (vgl. NdsOVG vom 22.12.2011 Az. 5 ME 359.11 RdNr. 17 ff. zur Tätigkeit als "Referent Managementsupport"; BayVGH vom 19.6.2012 a.a.O. RdNr. 32 zur Tätigkeit als "Senior Referent Support Voice").

    Dieser verlangt allerdings nicht, dass der frühere Dienstposten bei der damaligen Deutschen Bundespost und der heutige Arbeitsposten bei dem privatisierten Postnachfolgeunternehmen (bzw. dessen Tochter- oder Enkelgesellschaften) in ihrer Ausgestaltung und Wertigkeit gleich sind und die D...AG deshalb in jedem Fall Tätigkeitsbeschreibungen und Bewertungen der vormals hoheitlichen Aufgaben für die einzelnen Laufbahngruppen und deren Ämter vorlegen muss (vgl. BayVGH vom 19.6.2012 a.a.O. RdNr. 36).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. zuletzt Urteil vom 19.6.2012 a.a.O. RdNr. 37) ist aber auch eine "gebündelte" Bewertung mehrerer Statusämter, z.B. der in der Entgeltgruppe T7 zusammengefassten Ämter des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 rechtmäßig und nicht zu beanstanden (vgl. auch OVG NRW vom 20.10.2011 Az. 1 B 1084.11 RdNrn. 46 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 24.14

    Dauerhafte Zuweisung; Deutsche Telekom AG; Vivento Customer Services GmbH;

    Die Rechtmäßigkeit der Zuweisung würde dadurch nicht berührt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 25).

    Aus diesen Gründen sind bereits in der Zuweisungsverfügung die dem Beamten zugewiesenen Aufgaben so genau zu bestimmen, dass ihre Art und Wertigkeit sowohl für den betroffenen Beamten zur Sicherstellung seines Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung als auch für das aufnehmende Tochter- oder Enkelunternehmen eindeutig vorgegeben ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 25).

    Dies widerspräche dem Direktionsrecht des aufnehmenden Unternehmens, das diesem nach § 4 Abs. 4 Satz 8 PostPersRG zugeordnet ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012, a.a.O., Rn. 25).

    Der Funktionsvergleich gibt vielmehr nur den Maßstab vor, nach dem sich die Gleichwertigkeit - nicht Deckungsgleichheit - einer Tätigkeit im Sinn von § 8 PostPersRG beurteilt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 36; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. November 2014 - 1 A 2515/12 - juris Rn. 19 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 34.14

    Dauerhafte Zuweisung; Deutsche Telekom AG; Vivento Customer Services GmbH;

    Die Rechtmäßigkeit der Zuweisung würde dadurch nicht berührt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 25).

    Aus diesen Gründen sind bereits in der Zuweisungsverfügung die dem Beamten zugewiesenen Aufgaben so genau zu bestimmen, dass ihre Art und Wertigkeit sowohl für den betroffenen Beamten zur Sicherstellung seines Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung als auch für das aufnehmende Tochter- oder Enkelunternehmen eindeutig vorgegeben ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 25).

    Dies widerspräche dem Direktionsrecht des aufnehmenden Unternehmens, das diesem nach § 4 Abs. 4 Satz 8 PostPersRG zugeordnet ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012, a.a.O., Rn. 25).

    Der Funktionsvergleich gibt vielmehr nur den Maßstab vor, nach dem sich die Gleichwertigkeit - nicht Deckungsgleichheit - einer Tätigkeit im Sinn von § 8 PostPersRG beurteilt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 36; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. November 2014 - 1 A 2515/12 - juris Rn. 19 f.).

  • VGH Bayern, 15.04.2013 - 6 ZB 12.2691

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; dauerhafte Zuweisung einer

    Die vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten Rechtssätze stehen in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (etwa BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 6 BV 11.2713 - juris) und sind auf den konkreten Fall der Klägerin zutreffend angewendet worden.

    Diese wird mit der allgemeinen Bezeichnung "Sachbearbeiter Backoffice" und dem umfangreichen Katalog von 15 detaillierten Einzelaufgaben sowohl für die betroffene Beamtin zur Sicherstellung ihres Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung als auch für das aufnehmende Unternehmen eindeutig vorgegeben; exakte Vorgaben hinsichtlich der zeitlichen und mengenmäßigen Aufteilung der Einzelaufgaben sind nicht erforderlich (BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 6 BV 11.2713 - Rn. 25, 30).

    Er ist in einem vergleichbaren Fall nach Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren vielmehr zu dem Ergebnis gelangt, dass die Tätigkeitsbewertung den Anforderungen des § 8 PostPersRG i.V. mit § 18 BBesG entspricht und insbesondere auch dem erforderlichen Funktionsvergleich mit den Tätigkeitsbereichen bei der früheren Deutschen Bundespost genügt (U.v. 19.6.2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 33-36).

    Im Übrigen wäre auch eine gebündelte Arbeitspostenbewertung, die etwa drei (Beförderungs-)Ämter derselben Laufbahngruppe und das Eingangsamt der nächsthöheren Laufbahngruppe umfasst, nicht zu beanstanden (BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 37 m.w.N.; ebenso etwa auch OVG NW, B.v. 20.10.2011 - 1 B 1084.11 - juris Rn. 46 ff.).

  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 6 ZB 12.1005

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; dauerhafte Zuweisung zu

    Die vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten Rechtssätze stehen in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zu den formellen und materiellen Voraussetzungen einer Zuweisung, wie sie etwa im Urteil vom 19. Juni 2012 - 6 BV 11.2713 - zusammengefasst und vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 3. April 2014 - 2 B 70.12 - bestätigt wurde.

    Sollte die Zuweisung, wie die Klägerin vermutet, von einem Mitarbeiter der DTAG verfügt worden sein, der kein Beamter ist, stellt das keinen Rechtsmangel dar (BayVGH, U.v. 19.6.2012, - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 17 ff.).

    Im Übrigen wäre auch eine gebündelte Arbeitspostenbewertung, die etwa drei (Beförderungs-)Ämter derselben Laufbahngruppe und das Eingangsamt der nächsthöheren Laufbahngruppe umfasst, nicht zu beanstanden (BayVGH, U.v. 19.6.2012, a.a.O., Rn. 37 m.w.N.; ebenso etwa auch OVG NW, B.v. 20.10.2011 - 1 B 1084.11 - juris Rn. 46 ff.).

    Vielmehr muss sich die Zuweisung einer "dem Amt entsprechenden Tätigkeit" im Sinn von § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG sowohl auf das dem Statusamt entsprechende abstrakte Tätigkeitsfeld des Beamten als auch auf die dem Statusamt und dem abstrakten Tätigkeitsfeld entsprechende konkrete Tätigkeit (Arbeitsposten) beziehen; denn nur so ist sichergestellt, dass die sich aus dem Status des Beamten ergebenden Rechte bei der Beschäftigung bei einem Tochter- oder Enkelunternehmen der DTAG gewahrt werden können (BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 23 ff.; BVerwG, B.v. 3.4.2014 - 2 B 70.12 - juris Rn. 17 ff.).

  • VGH Bayern, 30.04.2013 - 6 ZB 12.2717

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; dauerhafte Zuweisung einer

    Die vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten Rechtssätze stehen in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (etwa BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 6 BV 11.2713 - juris) und sind auf den konkreten Fall des Klägers zutreffend angewendet worden.

    Diese wird mit der allgemeinen Bezeichnung "Projektmanager" und im umfangreichen Katalog von 13 detaillierten Einzelaufgaben sowohl für den betroffenen Beamten zur Sicherstellung seines Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung als auch für das aufnehmende Unternehmen eindeutig vorgegeben; exakte Vorgaben hinsichtlich der zeitlichen und mengenmäßigen Aufteilung der Einzelaufgaben sind nicht erforderlich (BayVGH, U.v. 19.6.2012, a.a.O., Rn. 25, 30).

    Er ist in einem vergleichbaren Fall nach Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren vielmehr zu dem Ergebnis gelangt, dass die Tätigkeitsbewertung den Anforderungen des § 8 PostPersRG i.V.m. § 18 BBesG entspricht und insbesondere auch dem erforderlichen Funktionsvergleich mit den Tätigkeitsbereichen bei der früheren Deutschen Bundespost genügt (U.v. 19.6.2012, a.a.O., Rn. 33-36).

    Im Übrigen wäre auch eine gebündelte Arbeitspostenbewertung, die etwa drei (Beförderungs-)Ämter derselben Laufbahngruppe und das Eingangsamt der nächst höheren Laufbahngruppe umfasst, nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, U.v. 19.6.2012, a.a.O. Rn. 37 m.w.N.; ebenso etwa auch OVG NW, B.v. 20.10.2012 - 1 B 1084.11 - juris Rn. 46 ff.).

  • VGH Bayern, 15.04.2013 - 6 ZB 12.2538

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; dauerhafte Zuweisung einer

    Die vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten Rechtssätze stehen in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (etwa BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 6 BV 11.2713 - juris) und sind auf den konkreten Fall des Klägers zutreffend angewendet worden.

    Diese wird mit der allgemeinen Bezeichnung "Referent Managementsupport" und dem umfangreichen Katalog von 18 detaillierten Einzelaufgaben sowohl für den betroffenen Beamten zur Sicherstellung seines Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung als auch für das aufnehmende Unternehmen eindeutig vorgegeben; exakte Vorgaben hinsichtlich der zahlen- und mengenmäßigen Aufteilung der Einzelaufgaben sind nicht erforderlich (BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 6 BV 11.2713 - Rn. 25, 30).

    Er ist in einem vergleichbaren Fall nach Überprüfung in einem Hauptsacheverfahren vielmehr zu dem Ergebnis gelangt, dass die Tätigkeitsbewertung den Anforderungen des § 8 PostPersRG i.V. mit § 18 BBesG entspricht und insbesondere auch dem erforderlichen Funktionsvergleich mit den Tätigkeitsbereichen bei der früheren Deutschen Bundespost genügt (U.v. 19.6.2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 33-36).

    Im Übrigen wäre auch eine gebündelte Arbeitspostenbewertung, die etwa drei (Beförderungs-)Ämter derselben Laufbahngruppe und das Eingangsamt der nächsthöheren Laufbahngruppe umfasst, nicht zu beanstanden (BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 6 BV 11.2713 - juris Rn. 37 m.w.N.; ebenso etwa auch OVG NW, B.v. 20.10.2011 - 1 B 1084.11 - juris Rn. 46 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2014 - 10 A 10931/13

    Zuweisung einer Beamtin der früheren Deutschen Bundespost zu einer

    Im Rahmen der Zuweisung von Beamten nach § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG dürfen die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost keine unternehmerischen Entscheidungen treffen, die die ihnen übertragene Ausübung der Dienstherrenbefugnisse beeinträchtigen (vgl. BayVGH, Urteil vom 19.06.2012 - 6 BV 11.2713 - Juris-Rn. 23 und VGH BW, Beschluss vom 28.02.2012 - 4 S 33.12 - Juris-Rn. 11).

    Der Klägerin ist darin zuzustimmen, dass die Zuweisungsverfügung rechtswidrig wäre, wenn von vornherein feststünde, dass das aufnehmende Unternehmen den Beamten gar nicht in der vorgesehenen Weise einsetzen kann (ebenso BayVGH, Urteil vom 19.06.2012, - 6 BV 11.2713 - Juris-Rn. 25).

    Sollte die Klägerin bei der VCS tatsächlich gegen ihren Willen dazu verpflichtet werden, dauerhaft nur ein oder zwei untergeordnete Tätigkeiten zu erbringen, wäre sie dazu aufgerufen, auf Durchsetzung der Zuweisungsverfügung zu dringen und hierzu gegebenenfalls den Rechtsweg einzuschlagen (BayVGH, Urteil vom 19.06.2012 - 6 BV 11.2713 - Juris-Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom 30.09.2013 - 1 B 1028/13 - Juris-Rn. 12).

  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 6 B 16.1627

    Versetzung eines bei einem Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten an 268

  • VGH Bayern, 13.05.2013 - 6 ZB 12.2600

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; dauerhafte Zuweisung einer

  • VGH Bayern, 30.04.2013 - 6 ZB 12.2719

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Dauerhafte Zuweisung zu

  • VG München, 25.04.2017 - M 21 S 17.386

    Erfolgloser Eilantrag gegen die dauerhafte Zuweisung einer Tätigkeit durch den

  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 6 ZB 12.2424

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; dauerhafte Zuweisung; Fernmeldeamtmann;

  • VG Augsburg, 30.09.2013 - Au 2 S 13.1021

    Bundesbeamtenrecht; Zuweisung

  • OVG Bremen, 08.05.2013 - 2 B 214/12

    Amtsangemessenheit einer Tätigkeit als Referentin Managementsupport für eine

  • VG Minden, 15.12.2014 - 10 K 1170/14

    Befugnis der Deutschen Telekom AG zur Zuweisung der bei ihr beschäftigten

  • VGH Bayern, 21.04.2015 - 6 CS 15.330

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Technischer Fernmeldeamtmann (A 11);

  • VGH Bayern, 07.08.2014 - 6 ZB 13.2487

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; dauerhafte Zuweisung zu

  • VGH Bayern, 28.02.2013 - 6 ZB 12.2678

    Bundesbeamtenrecht; Zuweisung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2014 - 7 S 16.14

    Beschwerde; dauerhafte Zuweisung; Deutsche Telekom AG; Vivento Customer Services

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 7 B 32.14

    Zuweisung; Postnachfolgeunternehmen; Deutsche Telekom AG; Vivento Customers

  • VGH Bayern, 02.09.2019 - 6 ZB 19.623

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit infolge Erkrankung

  • VGH Bayern, 19.10.2015 - 6 CE 15.2043

    Beschwerdeverfahren, Konkurrentenstreitverfahren, Besoldungsgruppe,

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 6 ZB 12.2055

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Post AG; Versetzung; Personenbezogener

  • VG Ansbach, 06.06.2018 - AN 11 S 18.00776

    Zuweisung einer Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen eines

  • VG Potsdam, 19.03.2014 - 2 K 1814/12

    Versetzungen und Abordnungen

  • VG Berlin, 20.08.2013 - 5 K 181.11

    Zuweisungsverfügung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG; Beschäftigte der früheren

  • VG Augsburg, 27.10.2016 - Au 2 K 16.762

    Amtsangemessenheit einer Umsetzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2016 - 61 PV 8.15

    Mitbestimmung bei der dauerhaften Umsetzung eines Oberforstrates

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - 7 S 39.14

    Beschwerde; dauerhafte Zuweisung; Deutsche Telekom AG; Vivento Customer Services

  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 6 CS 13.1597

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Postamtmann (A 11); Zuweisung (VCS);

  • VG Regensburg, 22.07.2013 - RO 1 S 13.1138

    Zuweisung eines Bundesbeamten; Deutsche Telekom AG; amtsangemessene Tätigkeit;

  • VGH Bayern, 01.03.2013 - 6 CS 12.2540

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Zuweisung; vorläufige personelle

  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 6 CE 12.2372

    Bundesbeamtenrecht; Postnachfolgeunternehmen; dienstliche Qualifizierung

  • VG Schleswig, 23.10.2014 - 12 A 83/14

    Bundesbeamtenrecht: Zuweisung eines Beamten eines Postnachfolgeunternehmens

  • VG Schleswig, 03.02.2014 - 12 B 68/13

    Zuweisung eines Beamten eines Postnachfolgeunternehmens

  • VG Berlin, 14.01.2014 - 28 L 201.13

    Zuweisung eines freigestellten Beamten; Auswahlentscheidung unter Freigestellten;

  • VG Berlin, 20.08.2013 - 5 K 273.11

    Zuweisungsverfügung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 PostPersRG; Beschäftigte der früheren

  • VG Berlin, 23.04.2013 - 5 L 443.12

    Beschäftigung von Beamten der Post

  • VG Bayreuth, 17.07.2017 - B 5 S 17.366

    Berücksichtigung von Interessen einer Bundesbeamtin im Rahmen einer Zuweisung zu

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