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   VGH Bayern, 19.06.2018 - 22 CS 18.781   

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https://dejure.org/2018,18980
VGH Bayern, 19.06.2018 - 22 CS 18.781 (https://dejure.org/2018,18980)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.06.2018 - 22 CS 18.781 (https://dejure.org/2018,18980)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 22 CS 18.781 (https://dejure.org/2018,18980)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GewO § 34a; BayVwVfG Art. 48 Abs. 1, Abs. 3; VwGO § 92 Abs. 3 S. 1, § 161 Abs. 2 S. 1
    Rücknahme der Bewachungserlaubnis einer GmbH wegen der Verbindung eines ihrer Geschäftsführer mit einem gewaltbereiten Motorradclub

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurücknahme einer erteilten Erlaubnis gemäß § 34a GewO für das Bewachungsgewerbe aufgrund der Verbindung eines Geschäftsführers mit einem gewaltbereiten Motorradclub; Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit einer GmbH für das Bewachungsgewerbe

  • rewis.io

    Rücknahme der Bewachungserlaubnis einer GmbH wegen der Verbindung eines ihrer Geschäftsführer mit einem gewaltbereiten Motorradclub

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurücknahme einer erteilten Erlaubnis gemäß § 34a GewO für das Bewachungsgewerbe aufgrund der Verbindung eines Geschäftsführers mit einem gewaltbereiten Motorradclub; Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit einer GmbH für das Bewachungsgewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 13.03.2012 - 22 AS 10.40042

    Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigterklärungen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2018 - 22 CS 18.781
    Dabei ist nur eine summarische Prüfung geboten, aber nicht eine weitere Sachverhaltsermittlung oder die Antwort auf etwaige aufgeworfene schwierige Rechtsfragen (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.2007 - 1 C 7.06 - juris; BayVGH, B.v. 13.3.2012 - 22 AS 10.40042 - juris).
  • VGH Bayern, 07.06.2018 - 22 ZB 18.807

    Antrag auf Zulassung von Berufung - Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2018 - 22 CS 18.781
    Für sich genommen zutreffend weist zwar die Antragstellerin darauf hin, es sei zwischen der Unzuverlässigkeit (einerseits) eines Geschäftsführers einer GmbH und (andererseits) der GmbH selbst zu unterscheiden und diese gebotene Unterscheidung gewinne besonderes Gewicht dann, wenn die GmbH mehrere Geschäftsführer habe, von denen nur einer (als Person) unzuverlässig sei, der andere dagegen zuverlässig mit der Folge, dass es ausreiche, behördlicherseits nur gegen den unzuverlässigen Geschäftsführer vorzugehen, nicht aber gegen die GmbH als solche (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 7.6.2018 - 22 ZB 18.807 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 07.02.2007 - 1 C 7.06

    Angemessenheit einer Verteilung der Verfahrenskosten zwischen den Parteien nach

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2018 - 22 CS 18.781
    Dabei ist nur eine summarische Prüfung geboten, aber nicht eine weitere Sachverhaltsermittlung oder die Antwort auf etwaige aufgeworfene schwierige Rechtsfragen (vgl. BVerwG, B.v. 7.2.2007 - 1 C 7.06 - juris; BayVGH, B.v. 13.3.2012 - 22 AS 10.40042 - juris).
  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 8 CS 22.2580

    Widersprüchliches Verhalten einer Behörde

    Dabei sind für die notwendige überschlägige Überprüfung des Streitstoffs aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit weitere Sachverhaltsermittlungen und Beweiserhebungen nicht mehr geboten und schwierige Rechtsfragen nicht mehr zu klären (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.2017 - 2 C 6.16 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 22 CS 18.781 - juris Rn. 4; SaarlOVG, B.v. 25.9.2019 - 2 B 255/19 - juris Rn. 1 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 161 Rn. 15).
  • VGH Bayern, 22.12.2022 - 8 BV 22.2392

    Wasserrechtliche Gestattung für den Einbau und Betrieb einer automatischen

    Dabei sind für die notwendige überschlägige Überprüfung des Streitstoffs aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit weitere Sachverhaltsermittlungen und Beweiserhebungen nicht mehr geboten und schwierige Rechtsfragen nicht mehr zu klären (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.2017 - 2 C 6.16 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 22 CS 18.781 - juris Rn. 4; SaarlOVG, B.v. 25.9.2019 - 2 B 255/19 - juris Rn. 1 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 161 Rn. 15).
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