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   VGH Bayern, 19.09.2006 - 5 B 05.1398   

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https://dejure.org/2006,26684
VGH Bayern, 19.09.2006 - 5 B 05.1398 (https://dejure.org/2006,26684)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.09.2006 - 5 B 05.1398 (https://dejure.org/2006,26684)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. September 2006 - 5 B 05.1398 (https://dejure.org/2006,26684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines in Deutschland geborenen Kindes irakischer Staatsangehöriger auf Ausstellung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises; Berechnung des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland des Kindsvaters; Anrechenbarkeit der Zeit des Besitzes der asylverfahrensbedingten ...

  • Judicialis

    StAG § 4 Abs. 3; ; AsylVfG 1991 § 19; ; AsylVfG 1992 § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Asylantrag; Asylgesuch;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2006 - 5 B 05.1398
    Die Begründung des Gesetzentwurfs belegt, dass der Gesetzgeber sich bewusst von der bisherigen Konzeption gelöst hat: "Während das geltende Recht die Stellung des Asylantrags fordert, setzt die Aufenthaltsgestattung nach Satz 1 bereits mit dem Asylersuchen ... ein." (BT-Drs. 12/2062, S. 36 f. zu § 53 des Gesetzentwurfs; vgl. zu der Unterscheidung des AsylVfG 1992 zwischen Asylgesuch und Asylantrag i.e.S.: BVerwG, B.v. 3.12.1997 - 1 B 219.97, NVwZ-RR 1998, 264).
  • BayObLG, 25.04.1984 - 3 ObOWi 39/84
    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2006 - 5 B 05.1398
    Erst die Antragstellung löste die in §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG genannte Rechtsfolge des Entstehens der - auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkten - Aufenthaltsgestattung aus (so auch BayObLG, B.v. 25.4.1984 - 3 Ob OWi 39/84, NVwZ 1985, 374).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2006 - 5 B 05.1398
    Aus der verfahrensrechtlichen Bedeutung des Asylgrundrechts folgt die Verpflichtung des Staates, das Asylverfahren und die Rechtsstellung der Asylbewerber während des Verfahrens so zu gestalten, dass der Asylsuchende seinen angeblichen Anspruch auf Asyl ohne unzumutbare Erschwernisse geltend machen und verfolgen kann (BVerwG, U.v. 19.5.1981 - 1 C 168.79, BVerwGE 62, 206/211 f. m.w.N. = NJW 1981, 2653/2654).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Asylantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2006 - 5 B 05.1398
    Denn mit Blick auf seine verfahrensrechtlichen Gewährleistungen entfaltet das Asylgrundrecht Schutz zugunsten des Asylbewerbers bis zur Klärung der Frage einer Asylberechtigung: Der Asylbewerber genießt verfassungsrechtlichen Verfolgungsschutz, um das ihm möglicherweise zustehende Grundrecht nicht zu gefährden oder zu vereiteln (vgl. BGH, B.v. 21.11.2002 - V ZB 49/02, NVwZ 2003, 893); demgegenüber kann er von Verfassungs wegen nicht verlangen, aufenthaltsrechtlich in jeder Hinsicht wie ein Asylberechtigter gestellt zu werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2007 - 3 S 23.07

    Entstehen und Erlöschen der asylrechtlichen Aufenthaltsgestattung

    Dies wird durch die Begründung des Gesetzentwurfs zum AsylVfG 1992 verdeutlicht, in der es heißt: "Während das geltende Recht die Stellung des Asylantrags fordert, setzt die Aufenthaltsgestattung nach Satz 1 bereits mit dem Asylersuchen ... ein" (BT-Drs. 12/2062, S. 36 f. zu § 53 des Gesetzentwurfs, der im Wesentlichen mit der geltenden Fassung des § 55 AsylVfG übereinstimmt; s. a. VGH München, Urteil vom 19. September 2006 - 5 B 05.1398 -, juris, Rdnr. 24).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2007 - 5 W 56/07

    Abschiebung nach konkludenter Rücknahme eines Asylantrages

    Denn bereits ein bloßes Asylgesuch muss unabhängig von seiner Form als Antrag auf asylrechtlichen Schutz gewertet und behandelt werden und führt ebenso wie ein förmlicher Asylerkennungsantrag zu einer gesetzlichen Aufenthaltsgestattung (vgl. Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., AsylVfG § 13, Rdnr.3 ff, 8, § 55, Rdnr. 6; anders § 19 Abs. 1 AsylVfG 1982, hierzu BayObLG, Beschl.v. 19.9.2006, 5 B 05.1398).
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