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   VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600   

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VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600 (https://dejure.org/2016,34301)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.09.2016 - 19 CS 15.1600 (https://dejure.org/2016,34301)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. September 2016 - 19 CS 15.1600 (https://dejure.org/2016,34301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung eines Aufenthaltstitels durch Ausweisung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600
    Diese Vorschrift ist so zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, andererseits aber immer dann beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig, oder wenn er geringfügig, aber nicht vereinzelt ist (BVerwG, U.v. 24.9.1996 - 1 C 9.94 - BVerwGE 102, 63 [66]).

    Eine vorsätzlich begangene Straftat kann grundsätzlich nicht als geringfügig im Sinne von § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG angesehen werden, es sei denn, das Strafverfahren ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1996, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600
    Die Neuregelung hat nicht zu einer Änderung der Maßstäbe geführt, nach denen das Verwaltungsgericht über das Rechtsschutzgesuch des Antragstellers entschieden hat, weil die Neuregelung (insbesondere) den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten Grundsätzen Rechnung trägt und diese Grundsätze schon vor der Neuregelung anzuwenden gewesen sind (BVerfG, B.v. 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 - "Görgülü", BVerfGE 111, 307 - juris Rn. 30 ff.) und angewendet worden sind.
  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600
    Dem entsprechend liegt ein Ausweisungsgrund jedenfalls dann vor, wenn der festgestellte Rechtsverstoß nicht geringfügig ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 1 C 23.03 - BVerwGE 122, 193 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 24.02.1998 - 1 B 21.98

    Ausländerrecht - Ausweisungsentscheidung und strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (beginnend mit B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris, zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990, und B.v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 -, InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965, jeweils m.w.N.) besteht zwar, soweit es bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung etwa auf die Umstände der Tatbegehung ankommt, z.B. im Rahmen der Feststellung einer Wiederholungsgefahr oder bei der Ermessensausübung, keine strikte Bindung an eine rechtskräftige Verurteilung, können aber die Ausländerbehörden - und demzufolge auch die zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung berufenen Gerichte - in dieser Beziehung in aller Regel von der Richtigkeit der Verurteilung ohne weiteres ausgehen und die darin getroffenen Feststellungen ihrer Entscheidung zugrunde legen, es sei denn, es liegt ein Sonderfall vor, etwa wenn die Ausländerbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, oder wenn für die Ausländerbehörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht.
  • BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89

    Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (beginnend mit B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris, zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990, und B.v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 -, InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965, jeweils m.w.N.) besteht zwar, soweit es bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung etwa auf die Umstände der Tatbegehung ankommt, z.B. im Rahmen der Feststellung einer Wiederholungsgefahr oder bei der Ermessensausübung, keine strikte Bindung an eine rechtskräftige Verurteilung, können aber die Ausländerbehörden - und demzufolge auch die zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung berufenen Gerichte - in dieser Beziehung in aller Regel von der Richtigkeit der Verurteilung ohne weiteres ausgehen und die darin getroffenen Feststellungen ihrer Entscheidung zugrunde legen, es sei denn, es liegt ein Sonderfall vor, etwa wenn die Ausländerbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, oder wenn für die Ausländerbehörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht.
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600
    Nach dem bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Ausweisungsrecht sind generalpräventive Ausweisungen ohne weiteres zulässig (vgl. Dienelt in Renner Ausländerrecht, 9. Auflage 2011, § 55 Rn. 30 m.w.N.) und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt gewesen (vgl. BVerfG, B.v. 17.1.1979 - 1 BvR 241/77).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600
    Folgend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2007 - 1 C 10/07 - juris; BVerfG, B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 - juris) sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. U.v. 13.10.2011 EuGRZ 2012, 11) hat die Antragsgegnerin die persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers sowie das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung in ihrer Gesamtheit berücksichtigt, gewichtet und abgewogen.
  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066

    Frage eigenständigen Aufenthaltsrechts des geschiedenen Ehegatten nach einem Jahr

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600
    Die Antragsgegnerin hat die Zusicherung am 9. Dezember 2015 nicht in Kenntnis der im August 2011 begangenen Straftat abgegeben (zum Verbrauch des Ausweisungsgrundes in einem ähnlichen Fall vgl. BayVGH, U.v. 9.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 3 A 2.03

    Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung; Kostenübernahmeerklärung.

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600
    Nachdem der Antragsteller die Straftat im August 2011 und damit bereits vor der Erteilung der Zusicherung am 9. Dezember 2013 begangen hat, hat sich durch die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entwicklung nicht die Sachlage (das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in Gestalt eines Verstoßes gegen Rechtsvorschriften) nachträglich geändert, sondern lediglich der diesbezügliche Wissensstand der Antragsgegnerin; dies führt zu keinem Wegfall der Bindungswirkungen nach Art. 38 Abs. 3 VwVfG (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.2.2004 - 3 A 2/03 - juris Rn. 28 und v. 25.1.1995 - 11 C 29/93 - NJW 1995, 1977).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600
    Nachdem der Antragsteller die Straftat im August 2011 und damit bereits vor der Erteilung der Zusicherung am 9. Dezember 2013 begangen hat, hat sich durch die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entwicklung nicht die Sachlage (das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in Gestalt eines Verstoßes gegen Rechtsvorschriften) nachträglich geändert, sondern lediglich der diesbezügliche Wissensstand der Antragsgegnerin; dies führt zu keinem Wegfall der Bindungswirkungen nach Art. 38 Abs. 3 VwVfG (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.2.2004 - 3 A 2/03 - juris Rn. 28 und v. 25.1.1995 - 11 C 29/93 - NJW 1995, 1977).
  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CS 14.2656

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Sperrwirkung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17

    Ausweisung eines Palästinensers wegen Terrorismuspropaganda

    Zum anderen lässt sich eine Gefährdung im Sinne des § 53 Abs. 1 Halbs. 1 AufenthG für die dort genannten Schutzgüter auch weiterhin generalpräventiv begründen (OVG RP, Urteil vom 23. Mai 2017 - 7 A 11445/16.OVG -, juris, Rn. 44 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19. September 2016 - 19 CS 15.1600 -, juris, Rn. 34; Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 53 AufenthG Rn. 34 ff.; Tanneberger, in: BeckOK AuslR, Stand: 08/2017, § 53 AufenthG Rn. 27).
  • VG München, 01.02.2017 - M 9 K 16.1028

    Bedingte Ausweisung eines Asylbewerbers aus dem Bundesgebiet wegen Betrugs

    Eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat, zudem zu mehr als 30 Tagessätzen, ist als nicht geringfügig in diesem Sinne anzusehen (BayVGH, B.v. 19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - juris m.w.N.).

    Dennoch legte er seine Arbeitsaufnahme beim Sozialamt vorsätzlich nicht offen, wie sich aus der strafgerichtlichen Verurteilung vom 2. September 2015 ergibt, von deren Richtigkeit die Ausländerbehörde und auch das die Ausweisung überprüfende Gericht mangels aufgezeigten Sonderfalls ausgehen darf und deren Feststellungen der ausländerrechtlichen Bewertung zugrunde gelegt werden dürfen (BayVGH, B.v. 19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - juris m.w.N.).

    Die Rechtsprechung hat den weiten Tatbestand des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG konturiert, indem entweder ein zwar vereinzelter, aber nicht nur geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder ein wiederholter, wenn auch geringfügiger Verstoß verlangt wird (BayVGH, B.v. 19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - juris m.w.N.).

    Die Ausweisungsentscheidung kann im Fall des Klägers auch auf generalpräventive Erwägungen gestützt werden, da er nicht zu einer der in § 53 Absatz 3 AufenthG genannten, besonders geschützten Personengruppen gehört (vgl. dazu bspw. BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - B.v. 19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - VG München, B.v. 4.4.2016 - M 10 K 15.5788, M 10 S. 15.5791 - U.v. 17.11.2016 - M 12 K 16.1726 - jeweils m.w.N. auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zitiert nach juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines mit Drogen in Konflikt geratenen Ausländers

    Zum anderen lässt sich eine Gefährdung im Sinne des § 53 Abs. 1 Halbs. 1 AufenthG für die dort genannten Schutzgüter auch weiterhin generalpräventiv begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 -, BVerwGE 162, 349 = juris, Rn. 16; Urteile des Senats vom 23. Mai 2017 - 7 A 11445/16.OVG -, juris, Rn. 44 ff. und vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris, Rn. 32 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19. September 2016 - 19 CS 15.1600 -, juris, Rn. 34; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 53 AufenthG Rn. 61 ff.; Tanneberger, in: BeckOK AuslR, Stand: 01/2021, § 53 AufenthG Rn. 29 ff.).
  • VG München, 29.11.2018 - M 24 K 18.2905

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots

    Die Ausweisung verfolgt im Übrigen - neben dem spezialpräventiven Zweck zu verhindern, dass der Kläger weitere Straftaten begeht - gleichzeitig auch den generalpräventiven Zweck zu verhindern, dass andere Personen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden wie der Kläger, mithin ausländische Personen mit langer Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet, es ihm nachtun, indem sie zeigt, dass ein derartiges Verhalten aufenthaltsrechtliche Folgen zeitigt (vgl. zu der Zulässigkeit generalpräventiver Zwecke auch nach neuem Recht: BayVGH, B.19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - juris Rn. 34; U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 38 und B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 10; vgl. zur generalpräventiven Ausweisung bei Kindesentziehung OVG NRW, U.v. 10.12.1997, 17 A 5677/95).

    Lediglich in den Fällen des - vorliegend nicht einschlägigen - § 53 Abs. 3 AufenthG n.F. ist ausschließlich das persönliche Verhalten des Betroffenen ausschlaggebend (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - juris Rn. 34, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 38).

  • VG Augsburg, 24.04.2018 - Au 1 K 17.1614

    Ausweisung eines chinesischen Spezialitätenkochs wegen Scheinehe

    An der Möglichkeit einer generalpräventiven Ausweisung hat sich auch nach der Neufassung des Ausweisungsrechts nichts geändert (vgl. BT-Drs. 18/4097, S. 49; BayVGH, B.v. 19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - juris Rn. 34 m.w.N.).

    Die Eingehung von Scheinehen zur widerrechtlichen Erlangung von Aufenthaltstiteln betrifft einen Kernbereich des Aufenthaltsrechts und stellt einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen ein öffentliches Interesse dar, dem ausländerrechtlich erhebliches Gewicht zukommt (BayVGH, B.v. 19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - juris Rn. 19).

  • VG München, 07.04.2017 - M 12 S 17.731

    Keine Verlängerung des Aufenthaltstitels

    Angesichts dieses klar zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Willens, an der Möglichkeit einer generalpräventiv begründeten Ausweisung entsprechend der bisherigen Rechtslage festzuhalten, besteht kein Anlass daran zu zweifeln, dass auch nach dem neuen Ausweisungsrecht eine generalpräventive Ausweisung rechtmäßig ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 10, BayVGH, B.v. 19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - juris Rn. 34).

    Eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat ist als nicht geringfügig in diesem Sinne anzusehen (BayVGH, B.v. 19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - juris m.w.N.).

  • VG Hamburg, 20.12.2017 - 2 K 2745/16

    Ausweisung; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (IS); Aufruf zum Hass

    Der Gesetzgeber wollte diese Möglichkeit der Ausweisung aus generalpräventiven Gründen auch für das reformierte Ausweisungsrecht mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (vom 27. Juli 2015, BGBl. I S. 1386) beibehalten (vgl. BT-Drs. 18/4097, S. 34; VGH München, Beschl. v. 19.9.2016, 19 CS 15.1600, juris; Bauer in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, zu § 53 AufenthG, Rn. 53).
  • VG Magdeburg, 14.12.2020 - 8 A 243/19

    Ausweisung wegen Unterstützung der Taliban - Verfassen und Liken von

    Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit der Ausweisung aus generalpräventiven Gründen auch für das reformierte Ausweisungsrecht mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (vom 27.07.2015, BGBl. I S. 1386) beibehalten (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, BT-Drs. 18/4097, S. 49; VGH München, Beschluss vom 19.09.2016 - 19 CS 15.1600 - juris, Rn. 34).
  • VG München, 27.09.2018 - M 10 S 18.3239

    Erfolgloser Eilantrag eines Tunesiers gegen Ausweisung und Ablehnung der

    Schließlich sprechen, wie auch der Antragsgegner im angegriffenen Bescheid zu Recht festgestellt hat, auch generalpräventive Aspekte für eine Ausweisung des Antragstellers aus der Bundesrepublik Deutschland (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit vgl. insoweit schon BVerfG, B.v. 17.1.1979 - 1 BvR 241/77 - NJW 1979; vgl. auch BT-Drs. 18/4097, 49 sowie BayVGH München, B.v. 19.09.2016 - 19 CS 15.1600 - BeckRS 2016).
  • VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.5916

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen

    Sie dient gleichzeitig auch dem Zweck zu verhindern, dass andere Personen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden wie der Kläger - also ausländische junge Männer mit langer Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet - es ihm nachtun, indem sie zeigt, dass ein derartiges Verhalten aufenthaltsrechtliche Folgen zeitigt (vgl. zur Zulässigkeit: BayVGH, B.19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - juris Rn. 34; U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 38 und B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 10).
  • VG München, 17.11.2016 - M 12 K 16.1726

    Rücknahme des Aufenthaltstitels und Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen

  • VG Ansbach, 05.10.2020 - AN 11 K 17.02069

    Ausweisung eines Irakers wegen eines Körperverletzungsdelikts

  • VG München, 12.10.2017 - M 12 K 17.130

    Rechtmäßige Ausweisungsverfügung wegen Totschlags

  • VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 11 K 17.01405

    Ausweisung eines iranischen Staatsangehörigen

  • VG München, 22.11.2018 - M 10 K 18.3238

    Ausweisungsverfügung nach sexuellem Missbrauch von Kindern

  • VG München, 14.06.2018 - M 24 K 17.5237

    Auswirkungen der Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen auf die

  • VG München, 14.12.2016 - M 25 K 16.4621

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung

  • VG Hannover, 29.09.2022 - 5 A 5054/21

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsgründe; Verbrauch; Bleibeinteresse; kein

  • VG Berlin, 16.10.2017 - 21 K 540.17

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Annahme eines Ausweisungsinteresses

  • VG München, 28.09.2017 - M 12 K 17.1105

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung

  • VG München, 05.07.2017 - M 12 S 17.2092

    Ausweisung wegen Erschleichens des Aufenthaltstitels

  • VG München, 06.04.2017 - M 12 K 16.5243

    Ausweisung eines faktischen Inländers wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • VG München, 26.01.2017 - M 12 K 16.5397

    Rechtmäßige Ausweisung wegen Unterstützens einer terroristischen Vereinigung

  • VG München, 24.10.2019 - M 12 K 19.1340

    Abwägung des Ausweisungs- und Bleibeinteresses bei Gewaltdelikten eines

  • VG München, 22.06.2017 - M 24 K 17.552

    Ausweisung auch bei ständigem Aufenthalt im Ausland

  • VG München, 05.04.2017 - M 9 K 17.972

    Rechtmäßige Ausweisung eines Minderjährigen wegen Verurteilung zu einer

  • VG München, 07.06.2018 - M 12 K 18.1484

    Ausweisung aus spezial- und generalpräventiven Gründen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529.17

    Ausweisung eines Ausländers bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und

  • VG München, 13.01.2017 - M 25 S 16.5917

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutzantrag eines Salafisten gegen Ausweisung

  • VG München, 24.08.2017 - M 12 K 17.920

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung und auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

  • VG München, 24.05.2017 - M 25 K 16.3460

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Serben wegen mehrfacher Straffälligkeit

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