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   VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 B 16.976   

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https://dejure.org/2016,42215
VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 B 16.976 (https://dejure.org/2016,42215)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.10.2016 - 22 B 16.976 (https://dejure.org/2016,42215)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - 22 B 16.976 (https://dejure.org/2016,42215)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung gegenüber einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Ermittlung der von den Personenzügen ausgehenden Schallemissionen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 22, § 26, § 41 Abs. 1 BImSchG, § 1 und 4 der 16. BImSchG, Nr. 6.7 TA Lärm
    Immissionsschutzrecht, Eisenbahnrecht: Nicht jeder Lärm auf der Schiene ist Schienenverkehrslärm | Anordnung gegenüber einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Ermittlung der Schallemissionen bzw. -immissionen; Anwendung des BImSchG und der TA Lärm auf ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 22, § 26, § 41 Abs. 1 BImSchG, § 1 und 4 der 16. BImSchG, Nr. 6.7 TA Lärm
    Immissionsschutzrecht, Eisenbahnrecht: Nicht jeder Lärm auf der Schiene ist Schienenverkehrslärm | Anordnung gegenüber einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Ermittlung der Schallemissionen bzw. -immissionen; Anwendung des BImSchG und der TA Lärm auf ...

  • rewis.io

    Anordnung zur Ermittlung von durch abgestellten Zug verursachte Schallemissionen bzw. -immissionen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG § 3 Abs. 1 Nr. 2
    Anordnung gegenüber einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Ermittlung der von den Personenzügen ausgehenden Schallemissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beurteilung von Geräuschen eines Zuges außerhalb von Fahrvorgängen richtet sich nach TA-Lärm

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 22, § 26, § 41 Abs. 1 BImSchG, § 1 und 4 der 16. BImSchG, Nr. 6.7 TA Lärm
    Immissionsschutzrecht, Eisenbahnrecht: Nicht jeder Lärm auf der Schiene ist Schienenverkehrslärm | Anordnung gegenüber einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Ermittlung der Schallemissionen bzw. -immissionen; Anwendung des BImSchG und der TA Lärm auf ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 B 16.976
    So hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 3/97 - BayVBl 1999, 310, Rn. 26, 27, ausgeführt, dass der Begriff des Schienenwegs im Sinn des Immissionsschutzrechts nicht identisch ist mit dem vom Gesetzgeber in § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG als Legaldefinition eingeführten Terminus "Betriebsanlagen der Eisenbahn", zu denen auch die für den Betrieb notwendigen Anlagen und die Bahnstromfernleitungen gehören.

    Dazu gehören die Gleisanlage mit ihrem Unter- und Überbau einschließlich einer Oberleitung (BVerwG, U. v. 20.5.1998 -11 C 3/97 - a. a. O., Rn. 26, m. w. N.).

    Im schon genannten Urteil vom 20. Mai 1998 (Az. 11 C 3/97, a. a. O., Rn. 26 und 27) hat das Bundesverwaltungsgericht - wie dargelegt - zwischen den Betriebsanlagen der Bahn im Allgemeinen und der typischen Eignung des Schienenwegs, auf die Lärmverursachung Einfluss zu nehmen (Hervorhebungen durch den Verwaltungsgerichtshof), unterschieden.

  • BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13

    Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 B 16.976
    Der vorliegend vertretenen Rechtsansicht steht auch nicht der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 2013 (BVerwG, B. v. 9.9.2013 -7 B 2/13 u. a. - juris) entgegen.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung formuliert, auf Lärmauswirkungen einer neu errichteten oder wesentlich geänderten Anlage zum Abstellen von Schienenfahrzeugen, somit allein bezogen auf die Nutzung von Schienenwegen der Eisenbahn als potentielle Quelle von Lärmimmissionen, finde § 41 BImSchG mit den Maßgaben der Verkehrslärmschutzverordnung Anwendung (BVerwG, B. v. 9.9.2013, a. a. O., Rn. 8).

    Letztgenannte Aussage ist vor dem Hintergrund des Streitgegenstands im dort entschiedenen Fall und der aufgeworfenen Rechtsfragen zu sehen: Es ging um die Klage von Wohngrundstückseigentümern, die sich gegen den Lärm auf dem geplanten ca. 1,2 km langen, an ihr Grundstück angrenzenden Zuführungsgleis zu einer Abstellanlage zur Wehr setzten (BVerwG, B. v. 9.9.2013, a. a. O., Rn. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1999 - 21 A 891/98

    Rechtmäßigkeitsvorausstzungen einer immissionsschutzrechtlichen Ordnungsverfügung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 B 16.976
    So kann einem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen, das den von abgestellten LKW auf einem Grundstück ausgehenden Lärm betroffen hat (OVG NW, U. v. 26.11.1999 - 21 A 891/98 - NJW 2000, 2124), die Rechtsauffassung entnommen werden, dass ein Grundstück dann eine Anlage im Sinn des § 3 Abs. 5 BImSchG sein kann, wenn es zeitweilig als Abstell- und Parkplatz für LKW bestimmungsgemäß genutzt wird und bei dieser Nutzung (durch das Fahren auf dem Grundstück und das Laufenlassen der Kühlaggregate) schädliche Umwelteinwirkungen (in Gestalt von Lärm) entstehen.

    Das OVG Nordrhein-Westfalen hat im dortigen Fall den Anlagenbegriff gemäß § 3 Abs. 5 Nr. 3 BImSchG lediglich deswegen verneint, weil auf dem fraglichen Grundstück lärmemittierende LKW nur gelegentlich abgestellt wurden, ferner weil die Eigentümer lediglich gegen eine solche Grundstücksnutzung durch Dritte nicht eingeschritten sind, ohne selbst eine derartige Zweckbestimmung vorzunehmen (OVG NW, U. v. 26.11.1999 - 21 A 891/98 - a. a. O., Rn. 13 bis 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2000 - 10 S 2317/99

    Zumutbare Lärmimmissionen bei nächtlichen Ernteeinsätzen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 B 16.976
    Auch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. November 2000 (VGH BW, U. v. 8.11.2000 - 10 S 2317/99 - NVwZ 2001, 1184, Rn. 30), das zwar nicht den Schienenverkehr, aber jedenfalls die Abgrenzung einer Fahrzeugbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr einerseits von der Benutzung für andere Zwecke andererseits und somit gleichfalls die Frage betroffen hat, wann das anlagenbezogene Lärmschutzregime des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der TA Lärm anzuwenden ist, spricht entgegen der Ansicht der Klägerin (Schriftsatz vom 1.2.2016, S. 8) nicht gegen vorliegende Ansicht.
  • BVerwG, 27.05.1983 - 7 C 41.80

    Rechtmäßigkeit einer auf § 26 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gestützten

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 B 16.976
    Es genügt, wenn die vom Anlagenbetreiber zu beauftragende Messstelle erkennen kann, was zu veranlassen ist (BVerwG, U. v. 27.5.1983 - 7 C 41/80 - juris, Rn. 15, 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2006 - 5 S 1451/05

    Anfechtung einer eisenbahnrechtlichen Plangenehmigung durch mittelbar Betroffenen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 B 16.976
    Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg befassen sich mit den von einer Abstellanlage und Instandhaltungsanlage für eine Eisenbahn ausgehenden Lärmimmissionen, die nach § 22 Abs. 1 BImSchG und nicht nach § 41 Abs. 1 BImSchG zu beurteilen seien (VGH BW, U. v. 25.10.2002 - 5 S 1013/00 - juris, Rn. 29), bzw. mit dem Regelungszweck des § 41 Abs. 1 BImSchG, der den Schutz vor Verkehrsgeräuschen zum Ziel habe (VGH BW, U. v. 3.2.2006 -5 S 1451/05 - juris, Rn. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1013/00

    Klagefrist gegen Plangenehmigung für Eisenbahnanlage; Lärmschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 B 16.976
    Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg befassen sich mit den von einer Abstellanlage und Instandhaltungsanlage für eine Eisenbahn ausgehenden Lärmimmissionen, die nach § 22 Abs. 1 BImSchG und nicht nach § 41 Abs. 1 BImSchG zu beurteilen seien (VGH BW, U. v. 25.10.2002 - 5 S 1013/00 - juris, Rn. 29), bzw. mit dem Regelungszweck des § 41 Abs. 1 BImSchG, der den Schutz vor Verkehrsgeräuschen zum Ziel habe (VGH BW, U. v. 3.2.2006 -5 S 1451/05 - juris, Rn. 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 8 A 2519/18

    Stadt Köln muss gegen nächtlichen Lärm auf dem Brüsseler Platz einschreiten

    vgl. zur rechtlichen Bewertung verschiedener Nutzungen einer Anlage Bay. VGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - 22 B 16.976 -, juris Rn. 27 ff.
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    Soweit mithin - was im Detail im Berufungsverfahren zu klären ist - das Feuerwehrgerätehaus und der Vorplatz dem Anlagenbegriff gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 5, § 22 Abs. 1 BImSchG unterfallen (zum weiten Begriffsverständnis vgl. z.B. Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 3 Rn. 72 ff.; BayVGH, U.v. 19.10.2016 - 22 B 16.976 - juris Rn. 26) und es sich bei dem abzuwehrenden Lärm nicht lediglich um verhaltensbezogenen Lärm, sondern um (dem Anwendungsbereich der §§ 22 ff. BImSchG unterfallenden) anlagenbezogenen Lärm handelt (hierzu z.B. Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 22 Rn. 6 - 6c), kann der weder vom Landratsamt noch vom Verwaltungsgericht in die rechtliche Beurteilung einbezogene § 24 Satz 1 BImSchG der Klägerin Ansprüche unabhängig von der (zwischen den Beteiligten umstrittenen) Reichweite der bestandskräftigen Baugenehmigungen für das Feuerwehrhaus vermitteln.
  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 B 21.1473

    Lärmbelastung des Nachbarn durch ein Feuerwehrgerätehaus

    Das Feuerwehrgerätehaus mit Vorplatz unterfällt als öffentliche Sicherheits-Einrichtung grundsätzlich dem - weit aufzufassenden (vgl. z.B. Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 3 Rn. 72; BayVGH, U.v. 19.10.2016 - 22 B 16.976 - ZUR 2017, 180 = juris Rn. 26) - Anlagenbegriff gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 5, § 22 Abs. 1 BImSchG.
  • VGH Hessen, 30.08.2021 - 9 A 1635/18

    Lärmimmissionen von haltenden U-Bahn-Zügen

    Soweit sich der Kläger für seine Auffassung auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 19. Oktober 2016 - 22 B 16.976 -, juris) beruft, ist der dieser Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt mit der vorliegenden Fallkonstellation nicht vergleichbar.

    Im Übrigen ist die Frage auch unabhängig davon nicht mehr klärungsbedürftig, weil das Bundesverwaltungsgericht im Nachgang zu der vom Kläger in Bezug genommen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 19. Oktober 2016 - 22 B 16.976 -, juris) seine Rechtsprechung zur Abgrenzung von anlagen- und verkehrsbezogenem Immissionsschutz gerade bezogen auf die immissionsschutzrechtliche Behandlung von Abstellgleisen weiter geschärft (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2018 - 7 C 7.17 -, juris; siehe dazu oben unter a)) und der Kläger darüber hinausgehenden Klärungsbedarf nicht aufgezeigt hat.

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