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   VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.189   

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VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.189 (https://dejure.org/2017,46098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.10.2017 - 6 B 17.189 (https://dejure.org/2017,46098)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - 6 B 17.189 (https://dejure.org/2017,46098)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 125, § 133 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; BayKAG Art. 5a
    Einzelfall eines rechtswidrigen Erschließungsbeitragsbescheids

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschließungsbeiträge können nur für die Länge der Baumaßnahme erhoben werden, nicht für die gesamte Straße.

  • rewis.io

    Einzelfall eines rechtswidrigen Erschließungsbeitragsbescheids

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeiträge können nur für die Länge der Baumaßnahme erhoben werden, nicht für die gesamte Straße.

  • rechtsportal.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; Natürliche Betrachtungsweise; Anbaufunktion; Entstehen der sachlichen Beitragspflichten; Endgültige Herstellung; Planungsrechtliche Rechtmäßigkeit; Bebauungsplan; Bebauung; Ausbau; Erschließungsbeitragsbescheid; selbstständige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 B 17.141

    Entstehen der sachlichen Beitragspflichten im Erschließungsbeitragsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.189
    Entstehensvoraussetzung ist neben der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage im Sinn von § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB insbesondere die planungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Herstellung nach Maßgabe von § 125 BauGB (vgl. BayVGH, U.v. 4.5.2017 - 6 B 17.141 - juris Rn. 15 ff. m.w.N.).

    b) Ferner fehlt es an der planungsrechtlichen Rechtmäßigkeit der Herstellung auf der gesamten Länge der Anbau Straße nach Maßgabe des § 125 BauGB, wie sie für das Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten erforderlich ist (vgl. BayVGH, U.v. 4.5.2017 - 6 B 17.141 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.28

    Erfolglose Klage gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.189
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 14. Juli 2016 - W 3 K 15.28 - abgeändert.
  • VGH Bayern, 13.04.2017 - 6 B 14.2720

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für einen Abschnitt einer Straße

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.189
    Er wäre im Übrigen für den insgesamt nur etwa 110 m langen Au Weg schon deshalb versperrt, weil etwaige Abrechnungsabschnitte so kurz wären, dass es ihnen an der für eine Abschnittsbildung erforderlichen eigenständigen Bedeutung fehlen würde (vgl. BayVGH, U.v. 13.4.2017 - 6 B 14.2720 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 02.03.2017 - 6 ZB 16.1888

    Anbaustraße; Erschließungseinheit

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.189
    Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen, Grundstücksgrenzen oder dem zeitlichen Ablauf von Planung und Bauausführung auszurichten, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Straßenausstattung (ständige Rechtsprechung; etwa BayVGH, U.v. 30.11.2016 - 6 B 15.1835 - juris Rn. 23; B.v. 2.3.2017 - 6 ZB 16.1888 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 29.11.2016 - 6 CS 16.1932

    Umdeutung eines Straßenausbaubeitrags- in einen Erschließungsbeitragsbescheid

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.189
    Eine Aufrechterhaltung der zu Unrecht auf das Erschließungsbeitragsrecht gestützten Heranziehungsbescheide auf anderer Rechtsgrundlage (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2016 - 6 CS 16.1932 - juris Rn. 10) kommt daher nicht in Betracht.
  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 6 ZB 15.2786

    Erschließungsbeitrag für eine Anbaustraße

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.189
    Entscheidend kann allenfalls sein, dass irgendein künstlich hergestellter Unterbau unterhalb der Oberflächenbefestigung vorhanden ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 6 ZB 14.2404 - juris Rn. 7 f. m.w.N. zum Unterbau; B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 7 zur Beleuchtung).
  • VGH Bayern, 30.11.2016 - 6 B 15.1835

    Streit um die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.189
    Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen, Grundstücksgrenzen oder dem zeitlichen Ablauf von Planung und Bauausführung auszurichten, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Straßenausstattung (ständige Rechtsprechung; etwa BayVGH, U.v. 30.11.2016 - 6 B 15.1835 - juris Rn. 23; B.v. 2.3.2017 - 6 ZB 16.1888 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2404

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.189
    Entscheidend kann allenfalls sein, dass irgendein künstlich hergestellter Unterbau unterhalb der Oberflächenbefestigung vorhanden ist (vgl. BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 6 ZB 14.2404 - juris Rn. 7 f. m.w.N. zum Unterbau; B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 7 zur Beleuchtung).
  • VGH Bayern, 24.07.2013 - 6 BV 11.1818

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Anbaustraße; natürliche

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.189
    Maßgebend ist das Erscheinungsbild, d.h. die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten, also nach Durchführung der Herstellungsmaßnahme, einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (BayVGH, B.v. 3.6.2013 - 6 CS 13.641 - juris Rn. 9; B.v. 24.7.2013 - 6 BV 11.1818 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 03.06.2013 - 6 CS 13.641

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; Bauprogramm; natürliche

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.189
    Maßgebend ist das Erscheinungsbild, d.h. die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten, also nach Durchführung der Herstellungsmaßnahme, einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (BayVGH, B.v. 3.6.2013 - 6 CS 13.641 - juris Rn. 9; B.v. 24.7.2013 - 6 BV 11.1818 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03

    Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit;

  • VG Bayreuth, 24.10.2023 - B 4 K 21.283

    Festsetzung von Erschließungsbeiträgen, historische Straße (verneint),

    Eine selbständige öffentliche Verkehrsanlage ist "zum Anbau bestimmt" (im Sinne von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, Art. 5a Abs. 2 KAG), wenn und soweit sie die anliegenden Grundstücke nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar oder in sonstiger nach § 133 Abs. 1 BauGB beachtlicher Weise nutzbar macht (BayVGH, U.v. 19.10.2017 - 6 B 17.189 - juris Rn. 21).
  • VG Augsburg, 02.03.2021 - Au 2 S 20.2690

    Erstinstanzlich erfolgloser Eilantrag gegen Erschließungsbeitrag

    Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen, Grundstücksgrenzen oder dem zeitlichen Ablauf von Planung und Bauausführung auszurichten, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Straßenausstattung (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 10.6.2009 - 9 C 20.15 - NVwZ 2009, 1369; BayVGH, U.v. 30.11.2016 - 6 B 15.1835 - juris Rn. 23; U.v. 19.10.2017 - 6 B 17.189 - juris Rn. 15; B.v. 2.3.2017 - 6 ZB 16.1888 - juris Rn. 9).

    Maßgebend ist das Erscheinungsbild, d.h. die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht, also nach Durchführung der Herstellungsmaßnahme, einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (BayVGH, B.v. 6.3.2013 - 6 CS 13.641 - juris Rn. 9; B.v. 24.7.2013 - 6 BV 11.1818 - juris Rn. 13; U.v. 19.10.2017 - 6 B 17.189 - juris Rn. 15).

  • VG Augsburg, 04.08.2021 - Au 2 S 21.1051

    Erfolgloser Eilantrag wegen Erschließungsbeiträgen (Nacherhebung)

    Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen, Grundstücksgrenzen oder dem zeitlichen Ablauf von Planung und Bauausführung auszurichten, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Straßenausstattung (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 10.6.2009 - 9 C 20.15 - NVwZ 2009, 1369; BayVGH, U.v. 30.11.2016 - 6 B 15.1835 - juris Rn. 23; U.v. 19.10.2017 - 6 B 17.189 - juris Rn. 15; B.v. 2.3.2017 - 6 ZB 16.1888 - juris Rn. 9).

    Maßgebend ist das Erscheinungsbild, d.h. die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht, also nach Durchführung der Herstellungsmaßnahme, einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (BayVGH, B.v. 6.3.2013 - 6 CS 13.641 - juris Rn. 9; B.v. 24.7.2013 - 6 BV 11.1818 - juris Rn. 13; U.v. 19.10.2017 - 6 B 17.189 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416

    Erschließungsbeitrag für die Verlängerung einer Straße

    Diese Ausnahme betrifft allerdings nur solche Fälle, in denen eine endgültig hergestellte Anbaustraße nachträglich um eine zuvor nicht angelegte Teilstrecke verlängert wird (BayVGH, B.v. 19.10.2017 - 6 B 17.189 - BayVBl 2018, 487 Rn. 19); war der gesamte Straßenzug hingegen bereits angelegt und zur verkehrsmäßigen Erschließung der Anliegergrundstücke benutzbar, aber nur auf einer Teilstrecke fertiggestellt, scheidet eine rechtliche Verselbständigung aus (vgl. BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 6 B 16.2125 - juris Rn. 20).
  • VG Würzburg, 20.09.2018 - W 3 K 16.669

    Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag - Verlängerung einer bestehenden Straße

    Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen, Grundstücksgrenzen oder dem zeitlichen Ablauf von Planung und Bauausführung auszurichten, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Straßenausstattung (ständige Rechtsprechung; etwa BayVGH, U.v. 30.11.2016 - 6 B 15.1835 - juris Rn. 23; B.v. 2.3.2017 - 6 ZB 16.1888 - juris Rn. 9; U.v. 19.10.2017 - 6 B 17.189 - juris Rn. 15).

    Maßgebend ist das Erscheinungsbild, d.h. die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten, also nach Durchführung der Herstellungsmaßnahme, einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (BayVGH, B.v. 6.3.2013 - 6 CS 13.641 - juris Rn. 9; B.v. 24.7.2013 - 6 BV 11.1818 - juris Rn. 13; U.v. 19.10.2017 - 6 B 17.189 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 28.03.2022 - 6 ZB 21.1543

    Erstattung von Beitragsausfällen wegen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

    Demnach kommt ein Erstattungsanspruch nach Art. 19 Abs. 9 Satz 1 KAG nicht in Betracht, wenn die Straßenbaumaßnahme, für die eine Gemeinde staatliche Ausgleichsleistung für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge verlangt, nach Maßgabe der bis 31. Dezember 2017 geltenden Rechtslage nicht in den Anwendungsbereich des Straßenausbaubeitragsrechts (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG a.F.) fällt, sondern in denjenigen des - spezielleren, mithin vorrangigen (BayVGH, U.v. 19.7.2017 - 6 B 17.189 - BayVBl. 2018, 487 Rn. 26) - Erschließungsbeitragsrechts (Art. 5a KAG).
  • VG Ansbach, 20.09.2021 - AN 3 K 20.01084

    Erfolglose Klage gegen die Heranziehung zu Vorausleistungen auf

    Dies sei etwa dann der Fall, wenn eine schon endgültig hergestellte Anbaustraße nachträglich verlängert oder fortgeführt wird (B.v. 19.10.2017 - 6 B 17.189).
  • VG Ansbach, 20.09.2021 - AN 3 K 20.01110

    Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

    Dies sei etwa dann der Fall, wenn eine schon endgültig hergestellte Anbaustraße nachträglich verlängert oder fortgeführt wird (B.v. 19.10.2017 - 6 B 17.189).
  • VG Ansbach, 18.07.2022 - AN 3 S 22.00309

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    Eine selbstständige öffentliche Verkehrsanlage ist "zum Anbau bestimmt", wenn und soweit sie die anliegenden Grundstücke nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar oder in sonstiger nach § 133 Abs. 1 BauGB beachtlicher Weise nutzbar macht (vgl. BayVGH, U.v. 19.10.2017 - 6 B 17.189 - juris Rn. 20; BVerwG, U.v. 6.12.1996 - 8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294/298; U.v. 3.3.2004 - 9 C 6.03 - NVwZ 2004, 1118/1119).
  • VG Ansbach, 20.09.2021 - AN 3 K 20.01083

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag: Zur Frage der erstmaligen

    Dies sei etwa dann der Fall, wenn eine schon endgültig hergestellte Anbaustraße nachträglich verlängert oder fortgeführt wird (B.v. 19.10.2017 - 6 B 17.189).
  • VG Regensburg, 04.05.2021 - RO 11 S 21.712

    Bebauungsplan, Baugenehmigung, Bescheid, Beitragspflicht, Ausbau, Gemarkung,

  • VG Würzburg, 02.12.2020 - W 2 K 19.864

    Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag rechtswidrig (Einzelfall)

  • VG Ansbach, 01.02.2018 - AN 3 K 15.02388

    Straßenausbaubeitrag

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