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   VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363   

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VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363 (https://dejure.org/2020,35697)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.10.2020 - 22 ZB 20.363 (https://dejure.org/2020,35697)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2020 - 22 ZB 20.363 (https://dejure.org/2020,35697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GastG § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2; UStG § 18 Abs. 1; GewO § 35
    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • rewis.io

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363
    In diesem Zusammenhang verweist er auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (U.v. 5.11.2019 - 1 BvL 7/16).

    Dass das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) eine andere Beurteilung erfordern würde, ist nicht hinreichend dargetan.

    2.1.1 Der Kläger erachtet die "Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts" (U.v. 5.11.2019 - 1 BvL 7/16) "im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs der "Zuverlässigkeit" sowie "Schranken der Untersagung eines Gewerbebetriebs für den Fall, dass der Staat alleiniger Gläubiger ist und die Existenzvernichtung die Folge der Untersagung ist"" für klärungsbedürftig.

  • VGH Bayern, 15.01.2008 - 22 CS 07.2982

    Sofort vollziehbarer Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Verletzung von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363
    Zwar kann ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Widerruf einer Gaststättenerlaubnis in extremen Ausnahmefällen unverhältnismäßig sein (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2008 - 22 CS 07.2982 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris Rn. 3).

    Jedoch ist vorliegend mit dem zwar wiederholten, jedoch pauschalen klägerischen Vortrag, seine Existenz bzw. die seiner Familie werde vernichtet, nichts dafür dargelegt, dass es sich um einen solchen Ausnahmefall handeln würde (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 15.1.2008 - 22 CS 07.2982 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 16.12.1987 - 1 B 144.87 - juris, Ls).

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Steuerrückstände geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind (vgl. etwa BVerwG, B.v. 9.4.1997 - 1 B 81.97 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 27.1.2014 - 22 BV 13.260 - juris Rn. 16).

    Das Verwaltungsgericht hat ferner zu Recht unter Bezugnahme auf die Gründe des angefochtenen Bescheids gem. § 117 Abs. 5 VwGO (UA, Rn. 9) die bei steuerlichen Rückständen beachtliche Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist (vgl. BVerwG, B.v. 9.4.1997 - 1 B 81.97 - juris Rn. 5), zu Lasten des Klägers berücksichtigt, insbesondere, dass beim Kläger gegenüber dem Finanzamt seit 31. August 2017 durchgehend Rückstände bestanden (S. 7 des Bescheids).

  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363
    Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (vgl. etwa BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 8; jeweils m.w.N.).

    Angesichts dessen war bei Bescheiderlass nicht erkennbar, dass beim Kläger trotz objektiv gegen eine künftige Zuverlässigkeit sprechender Tatsachen die (vergangenen oder aktuellen) persönlichen Gründe eine positive Prognose rechtfertigen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 22 ZB 14.2221

    Widerruf einer Maklererlaubnis; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363
    Soweit das Verwaltungsgericht vom "Unzuverlässigkeitsgrund der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit" (UA, Rn. 16) ausgegangen ist, steht dies im Kontext mit seinen Erwägungen zu den steuerlichen Rückständen des Klägers, der fehlenden Annahme einer nachhaltigen Überwindung seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie zur Erwartbarkeit des Entstehens neuer Rückstände bei den Steuerbehörden (vgl. zum Zusammenhang zwischen Steuerschulden und Leistungsunfähigkeit BayVGH, B.v 5.11.2014 - 22 ZB 14.2221 - juris Rn. 18; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Stand Februar 2020, § 35 Rn. 49).

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht (UA, Rn. 16) daher davon ausgegangen, dass die im Falle des Klägers zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses erreichte Verringerung der Steuerschuld nur dann Ausdruck einer hinreichenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wäre, wenn der Kläger zahlungswillig gewesen wäre und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept gearbeitet hätte (vgl. BayVGH, B.v 5.11.2014 - 22 ZB 14.2221 - a.a.O.; OVG NRW, B.v. 18.5.2020 - 4 A 1558/19 - juris Rn. 7 ff. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363
    Jedoch ist vorliegend mit dem zwar wiederholten, jedoch pauschalen klägerischen Vortrag, seine Existenz bzw. die seiner Familie werde vernichtet, nichts dafür dargelegt, dass es sich um einen solchen Ausnahmefall handeln würde (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 15.1.2008 - 22 CS 07.2982 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 16.12.1987 - 1 B 144.87 - juris, Ls).
  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 22 ZB 12.787

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Schuldentilgung vor und nach

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363
    Dass es dem Kläger nicht zumutbar wäre, sich um eine abhängige Beschäftigung zu bemühen und auf diese Weise den Lebensunterhalt seiner Familie zu sichern (vgl. BayVGH, B.v. 1.10.2012 - 22 ZB 12.787 - juris Rn. 21), ist nicht erkennbar.
  • BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80

    Gewerberecht - Untersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363
    Den vom Kläger (Antragsbegründung, S. 9 ff.) letztlich allein thematisierten Verhältnismäßigkeitserwägungen wird - auch und gerade unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - bereits durch die angeführte Rechtsprechung zur Berücksichtigung extremer Ausnahmefälle Rechnung getragen (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1982 - 1 C 124.80 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363
    Zwar kann ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Widerruf einer Gaststättenerlaubnis in extremen Ausnahmefällen unverhältnismäßig sein (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2008 - 22 CS 07.2982 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.12.1987 - 1 B 144.87

    Gaststättenerlaubnis - Unzuverlässigkeit - Wirtschaftliche Existenz

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363
    Jedoch ist vorliegend mit dem zwar wiederholten, jedoch pauschalen klägerischen Vortrag, seine Existenz bzw. die seiner Familie werde vernichtet, nichts dafür dargelegt, dass es sich um einen solchen Ausnahmefall handeln würde (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 22 ZB 17.2341 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 15.1.2008 - 22 CS 07.2982 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 16.12.1987 - 1 B 144.87 - juris, Ls).
  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 22 ZB 12.949

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • BVerwG, 25.01.1994 - 1 B 212.93

    Gewerberecht: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis bei sog. Strohmannverhältnis,

  • BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10

    Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 22 CS 14.1186

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis: Münchener Lokal darf nicht vorläufig

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78

    Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

  • VGH Bayern, 27.01.2014 - 22 BV 13.260

    Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit - Maßgeblicher

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 ZB 09.218

    Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen mangelnder

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - 4 A 1558/19
  • BVerwG, 10.01.1996 - 1 B 202.95

    Gewerberecht: Fehlende Zuverlässigkeit wegen möglicher Einflussnahme auf die

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; langjährige Steuerschulden; kein

  • BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit,

  • VG Düsseldorf, 15.01.2024 - 3 L 3139/23
    Denn aus einem derartigen Eintrag ergibt sich regelmäßig die Weigerung des Gewerbetreibenden, durch Abgabe der Vermögensauskunft seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, was mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung nicht zu vereinbaren ist und die Annahme rechtfertigt, dass der Gewerbetreibende nicht nur leistungsunwillig, sondern auch leistungsunfähig ist, vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 22 ZB 21.1937 -, juris Rn. 13 f.; VGH Bayern, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 22 ZB 20.363 -, juris Rn. 25; VGH Bayern, Beschluss vom 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, juris Rn. 19; VGH Bayern, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 22 ZB 09.218 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. November 1993 - 14 S 2322/93 -, juris Rn. 5.
  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 22 ZB 21.1922

    Widerruf einer Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit

    Insbesondere ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass es der Klägerin zur Existenzsicherung nicht möglich oder nicht zumutbar sein sollte, sich erforderlichenfalls um eine abhängige Beschäftigung zu bemühen (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.363 - juris Rn. 28; B.v. 1.10.2012 - 22 ZB 12.787 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 28.09.2021 - 22 ZB 21.2109

    Widerruf der Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit

    Vielmehr ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für die gerichtliche Beurteilung des Widerrufs einer gewerberechtlichen Zulassung der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 - juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. zu diesem Zeitpunkt auch BVerwG, B.v. 3.12.1990 - 1 CB 35.90 - juris Rn. 4; B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.363 - juris Rn. 37 [gaststättenrechtliche Erlaubnis]; B.v. 21.3.2018 - 22 ZB 17.2358 - juris Rn.12 f. [Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO]; B.v. 1.8.2017 - 22 ZB 16.2192 - juris Rn. 8 [Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO]).
  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 22 CS 21.1859

    Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis wegen Verstößen gegen die

    Die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage gegen den Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis (Nr. 1 des Bescheids) sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wie auch des Bundesverwaltungsgerichts maßgeblich anhand der bei Bescheidserlass bestehenden Sach- und Rechtslage zu beurteilen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.363 - juris Rn. 36 m.V.a. BVerwG, B.v. 25.1.1994 - 1 B 212.93 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 13.11.2015 - 22 C 15.1463 - juris Rn. 7 m.V.a. BVerwG, U.v. 28.7.1978 - 1 C 43.75 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 22 ZB 21.2390

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Dabei stimmt der Begriff der Unzuverlässigkeit nach § 15 Abs. 2, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG mit demjenigen des § 35 Abs. 1 GewO überein (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.1996 - 1 B 202.95 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.363 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 07.11.2022 - 22 ZB 22.278

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Steuerhinterziehung

    1.1.3 Unzuverlässig i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG ist - entsprechend dem Zuverlässigkeitsbegriff des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO - derjenige Gewerbetreibende, der im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also des Bescheiderlasses, nach dem Gesamteindruck seines Verhaltes nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (BVerwG, B.v. 10.1.1996 - 1 B 202.95 - juris Rn. 5; B.v. 23.9.1991 - 1 B 96.91 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.363 - juris Rn.12).
  • VG Düsseldorf, 06.06.2023 - 3 L 946/23
    Denn aus einem derartigen Eintrag ergibt sich regelmäßig die Weigerung des Gewerbetreibenden, durch Abgabe der Vermögensauskunft seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, was mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung nicht zu vereinbaren ist und die Annahme rechtfertigt, dass der Gewerbetreibende nicht nur leistungsunwillig, sondern auch leistungsunfähig ist, vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 22 ZB 21.1937 -, juris Rn. 13 f.; VGH Bayern, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 22 ZB 20.363 -, juris Rn. 25; VGH Bayern, Beschluss vom 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, juris Rn. 19; VGH Bayern, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 22 ZB 09.218 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. November 1993 - 14 S 2322/93 -, juris Rn. 5.
  • VGH Bayern, 19.08.2021 - 22 ZB 21.371

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen eine erweiterte Gewerbeuntersagung

    Dass das Verwaltungsgericht die Unzuverlässigkeitsprognose durch die - laut Aktenlage zum maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses drei (vgl. bspw. Behördenakte Bl. 57, Abfrage am 25.6.2018; Bl. 133, Abfrage am 29.10.2018) - Eintragungen des Klägers im Vollstreckungsportal bzw. die damit dokumentierte mehrmalige Nichtabgabe einer Vermögensauskunft rechtfertigt, begegnet ebenfalls keinen rechtlichen Bedenken und entspricht auch der ständigen Rechtsprechung (u.a.) des Senats (vgl. etwa zuletzt BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.1088 - juris Rn. 13; B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.363 - juris Rn. 25).
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