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   VGH Bayern, 19.12.2017 - 10 C 17.2156   

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https://dejure.org/2017,52240
VGH Bayern, 19.12.2017 - 10 C 17.2156 (https://dejure.org/2017,52240)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.12.2017 - 10 C 17.2156 (https://dejure.org/2017,52240)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 10 C 17.2156 (https://dejure.org/2017,52240)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVersG Art. 15 Abs. 2 Nr. 2; StGB § 130 Abs. 4; § 166 Abs. 1 Sa. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 ZPO
    Versammlungsrechtliche Beschränkung - Gewährung von Prozesskostenhilfe für Fortsetzungsfeststellungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Versammlungsrechtliche Beschränkung - Gewährung von Prozesskostenhilfe für Fortsetzungsfeststellungsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versammlungsrechtliche Beschränkung; Bestimmtheit der Beschränkung; Billigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft; Gefahrenprognose; Fortsetzungsfeststellungsklage; Prozesskostenhilfe; Versammlungsfreiheit; Gefahr der Begehung von Straftaten

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Fortsetzungsfeststellungsklage bezüglich einer versammlungsrechtlichen Beschränkung; Prüfung der hinreichenden Bestimmtheit der Beschränkung; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Aufeinandertreffen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 10 C 17.2156
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17; B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.).

    Dies gilt aber nur, soweit die früheren Versammlungen bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 09.11.2015 - 10 CS 15.2437

    Versammlung, Zeitliche Verlegung, Pegida-Versammlung, Gefahrenprognose, 9

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 10 C 17.2156
    Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG dürfen bei der auch im Rahmen des Art. 15 Abs. 2 BayVersG anzustellenden Gefahrenprognose beim Erlass von Beschränkungen keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (BayVGH, B.v. 9.11.2015 - 10 CS 15.2437 - juris Rn. 5).

    Auch das Motto der angezeigten Kundgebung "Arbeit - Zukunft - Heimat! Kapitalismus zerschlagen!" steht jedenfalls in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den in Art. 15 Abs. 2 Nr. 2 BayVersG geschützten Rechtsgütern (vgl. BayVGH B.v. 9.11.2015 - 10 CS 15.2437 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 24.02.2015 - 10 CS 15.431

    Personenbeförderung auf der Ladefläche eines Lastkraftwagens

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 10 C 17.2156
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für eine Beschränkung liegt dabei bei der Behörde (BayVGH, B.v. 24.2.2015 - 10 CS 15.431 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 28.06.2013 - 10 CS 13.1356

    Versammlungsrecht; Beschränkungen; Beschränkung der technischen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 10 C 17.2156
    Dementsprechend können auch Beschränkungen, die darauf abzielen, Straftaten zu verhindern, nur verfügt werden, wenn konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der fraglichen Versammlung die unmittelbare Gefahr besteht, dass solche Straftaten begangen werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2013 - 10 CS 13.1356 - juris Rn. 4; B.v. 12.4.2013 - 10 CS 13.787 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 10 C 17.2156
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17; B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.04.2013 - 10 CS 13.787

    Seitentransparente bei Demonstration am 13. April 2013 in München erlaubt

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2017 - 10 C 17.2156
    Dementsprechend können auch Beschränkungen, die darauf abzielen, Straftaten zu verhindern, nur verfügt werden, wenn konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der fraglichen Versammlung die unmittelbare Gefahr besteht, dass solche Straftaten begangen werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2013 - 10 CS 13.1356 - juris Rn. 4; B.v. 12.4.2013 - 10 CS 13.787 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 19.01.2022 - 10 CS 22.162

    Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17; B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.; BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 10 C 17.2156 - juris Rn. 16; U.v. 10.7.2018 - 10 B 17.1996 - juris Rn. 26).
  • VG Würzburg, 12.01.2024 - W 5 S 24.109

    Bauernproteste - Autobahnblockade auf beiden Fahrbahnen

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Beschränkung liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17; B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 19 jeweils m.w.N.; BayVGH, B.v. 12.5.2023 - 10 CS 23.847 - juris Rn. 13; B.v. 24.3.2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn. 19; B.v. 19.12.2017 - 10 C 17.2156 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996

    Verbot von Parolen auf Versammlung

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17; B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.; BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 10 C 17.2156 - juris Rn. 16).
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