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   VGH Bayern, 19.12.2018 - 9 CS 18.2338   

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https://dejure.org/2018,46281
VGH Bayern, 19.12.2018 - 9 CS 18.2338 (https://dejure.org/2018,46281)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.12.2018 - 9 CS 18.2338 (https://dejure.org/2018,46281)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 9 CS 18.2338 (https://dejure.org/2018,46281)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 60 Abs. 2, § 67 Abs. 4, § 80 Abs. 5, § 147 Abs. 1 S. 1; BGB § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2
    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Maschinen

  • Wolters Kluwer

    Nachbarschaftliche Bedenken gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Maschinen; Beginn der Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts

  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Maschinen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumung der Beschwerdefrist; Wirksame Zustellung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; baurechtliche Nachbarklage; Baugenehmigung; Unterstellhalle

  • rechtsportal.de

    VwGO § 60 Abs. 2 ; VwGO § 67 Abs. 4
    Nachbarschaftliche Bedenken gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Unterstellhalle für landwirtschaftliche Maschinen; Beginn der Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86

    Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2018 - 9 CS 18.2338
    Die Wohnung verliert ihre Eigenschaft als solche, wenn der Zustellungsempfänger sie nicht mehr zu den vorgenannten Zwecken nutzt, sondern den räumlichen Mittelpunkt seines Lebens an einen anderen Aufenthaltsort verlagert (vgl. BGH, U.v. 24.11.1977 - III ZR 1/76 - NJW 1978, 1858, U.v. 27.10.1987 - VI ZR 268/86 - NJW 1988, 713 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 8.04

    Einschränkung des Grundrechts nach Art. 103 GG durch den Grundsatz von Treu und

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2018 - 9 CS 18.2338
    Denn in einem solchen Fall hat ein Zustellungsempfänger die auf einen Interessenausgleich abzielenden Zustellungsregelungen leerlaufen lassen und es damit selbst verhindert, seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zur Geltung zu bringen (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2004 - 12 ZB 04.1883 - juris Rn. 3; siehe auch BVerwG, B.v. 22.4.2004 - 6 B 8/04 - juris Rn. 4; BayVerfGH, E.v. 13.7.2010 - Vf. 72-VI-09 - juris Rn. 42; Czybulka/Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 56 Rn. 46 ff., 87 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2018 - 9 CS 18.2338
    Die Wohnung verliert ihre Eigenschaft als solche, wenn der Zustellungsempfänger sie nicht mehr zu den vorgenannten Zwecken nutzt, sondern den räumlichen Mittelpunkt seines Lebens an einen anderen Aufenthaltsort verlagert (vgl. BGH, U.v. 24.11.1977 - III ZR 1/76 - NJW 1978, 1858, U.v. 27.10.1987 - VI ZR 268/86 - NJW 1988, 713 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.09.2004 - 12 ZB 04.1883
    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2018 - 9 CS 18.2338
    Denn in einem solchen Fall hat ein Zustellungsempfänger die auf einen Interessenausgleich abzielenden Zustellungsregelungen leerlaufen lassen und es damit selbst verhindert, seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zur Geltung zu bringen (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2004 - 12 ZB 04.1883 - juris Rn. 3; siehe auch BVerwG, B.v. 22.4.2004 - 6 B 8/04 - juris Rn. 4; BayVerfGH, E.v. 13.7.2010 - Vf. 72-VI-09 - juris Rn. 42; Czybulka/Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 56 Rn. 46 ff., 87 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 72-VI-09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2018 - 9 CS 18.2338
    Denn in einem solchen Fall hat ein Zustellungsempfänger die auf einen Interessenausgleich abzielenden Zustellungsregelungen leerlaufen lassen und es damit selbst verhindert, seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zur Geltung zu bringen (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2004 - 12 ZB 04.1883 - juris Rn. 3; siehe auch BVerwG, B.v. 22.4.2004 - 6 B 8/04 - juris Rn. 4; BayVerfGH, E.v. 13.7.2010 - Vf. 72-VI-09 - juris Rn. 42; Czybulka/Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 56 Rn. 46 ff., 87 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.02.2019 - 15 CS 18.2459

    Gebot der Rücksichtnahme

    Wäre dies zu verneinen, müsste weiter hinterfragt werden, ob die besonderen Voraussetzungen gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 5 BayBO vorlagen oder ob sich die Antragstellerin unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Rechtsausübung entsprechend § 242 BGB nicht auf die fehlerhafte Ersatzzustellung berufen kann, falls sie zurechenbar den Anschein erweckt haben sollte, dort zu wohnen (vgl. BVerfG, B.v. 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09 - NJW-RR 2010, 421 = juris Rn. 17 m.w.N.; BayVerfGH, E.v. 13.7.2010 - Vf. 72-VI-09 - juris Rn. 44; BayVGH, B.v. 19.12.2018 - 9 CS 18.2338 - juris Rn. 15 m.w.N.).
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