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   VGH Bayern, 20.01.2010 - 22 CS 09.2968   

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VGH Bayern, 20.01.2010 - 22 CS 09.2968 (https://dejure.org/2010,31375)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.01.2010 - 22 CS 09.2968 (https://dejure.org/2010,31375)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 22 CS 09.2968 (https://dejure.org/2010,31375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Hähnchenmaststall;Verbandsklage nach URG durch als Zusammenschluss zur Förderung des Vogelschutzes anerkannten Naturschutzverband;Einlegung eines Rechtsbehelfs als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 A 16.97

    Naturschutzverband - Klagebefugnis - Subsidiaritätsklausel - Planfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2010 - 22 CS 09.2968
    Schon aufgrund dieser speziellen gesetzlichen Regelung kann der allgemeine prozessrechtliche Grundsatz, dass das Vorliegen von Sachurteilsvoraussetzungen sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung richtet, keine Anwendung finden (vgl. BVerwG vom 6.11.1997 NVwZ 1998, 398).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-263/08

    Djurgården-Lilla Värtans Miljöskyddsförening - Richtlinie 85/337/EWG -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2010 - 22 CS 09.2968
    Es ist nicht vorgetragen oder sonst offensichtlich, dass durch die in der Sphäre des Verbands liegende und leicht zu erfüllende gesetzliche Voraussetzung einer rechtzeitigen Antragstellung bezüglich einer Anerkennung bzw. deren Erweiterung die diesbezüglichen gemeinschaftsrechtlichen Grenzen (vgl. hierzu EuGH vom 15.10.2009 - C-263/08 - NuR 2009, 773/775 RdNr. 45) überschritten wären (vgl. Genth NuR 2008, 28/31; Gellermann NVwZ 2006, 7/9 ff.; Kment in Hoppe, UVPG, 3. Aufl. 2007, Vorbemerkungen, RdNrn. 49 ff./75; Halama in Berkemann/Halama, Handbuch zum Recht der Bau- und Umweltrichtlinien der EG, 1. Aufl. 2008, S. 765 f., RdNrn. 323 f.).
  • OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09

    Klagebefugnis eines in Niedersachsen anerkannten Naturschutzverbands -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2010 - 22 CS 09.2968
    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die Fiktion des § 3 Abs. 1 Satz 4 URG weiter reichen könnte als die naturschutzrechtliche Anerkennung reicht, also dem Verein die neu eröffneten Rechtsbehelfsmöglichkeiten des § 1 Abs. 1 Satz 1 URG auch für Belange zustehen sollen, die nicht zu dem anerkannten satzungsgemäßen Aufgabenbereich gehören (ähnlich OVG Bremen vom 4.6.2009 - Az. 1 A 7/09 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 9/09

    Errichtung eines Wasserkraftwerks; Reichweite der naturschutz- und

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2010 - 22 CS 09.2968
    Hieraus ergibt sich ohne weiteres, dass das Klagerecht eines solchermaßen anerkannten Vereins auf seinen satzungsgemäßen Aufgabenbereich beschränkt ist, der in der Anerkennung bezeichnet ist (vgl. OVG Bremen vom 4.6.2009 - Az. 1 A 9/09).
  • VGH Bayern, 03.12.2009 - 22 CS 09.2802

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen für sofort vollziehbar erklärte

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2010 - 22 CS 09.2968
    Streitwert: § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 3 Nr. 2 GKG i.V. mit Nrn. 1.3 und 1.5 des Streitwertkatalogs 2004 (vgl. Beschluss vom 3.12.2009 - Az. 22 CS 09.2802).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2021 - 8 C 10217/21

    Unzulässige Verbandsklage gegen Radwegeplanung im Bienwald

    (1) Das Erfordernis der Anerkennung ist in § 2 Abs. 1 UmwRG als Zugangsvoraussetzung ausgestaltet, die bereits zum Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsbehelfs und nicht erst bei der beantragten gerichtlichen Entscheidung vorliegen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. -, juris, Rn. 10 "es reicht aus, wenn die Vereinigung bei Einlegung des Rechtsbehelfs nach § 3 Abs. 1 UmwRG anerkannt ist"; BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 22 CS 09.2968 -, juris Rn. 13; OVG Saarland, Beschluss vom 28. Februar 2018 - 2 B 811/17 -, NVwZ-RR 2018, 565 und juris, Rn. 11; VG Darmstadt, Beschluss vom 3. August 2017 - 6 L 850/17 -, juris, Rn. 14; Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 94. EL 2020, § 2 Rn 10).

    Eine Verantwortung der Vereinigung für die verspätete Anerkennung liegt somit vor, wenn sie den Anerkennungsantrag erst parallel zur Einlegung des Rechtsbehelfs - etwa innerhalb der Rechtsbehelfsfrist - gestellt hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2010, a.a.O., juris, Rn. 13; VG Darmstadt, Beschluss vom 3. August 2017, a.a.O., juris, Rn. 23; Fellenberg/Schiller, a.a.O., § 2, Rn. 36; Kment, a.a.O., § 2 Rn. 32).

    Nach den völker- und unionsrechtlichen Vorgaben ist es daher den Mitgliedstaaten überlassen, Zuständigkeiten, Verfahren und Form sowie die Kriterien für die Anerkennung festzulegen (vgl. Schlacke, in: Gerditz, VwGO, 2. Aufl. 2018, § 3 UmwRG, Rn. 4; Fellenberg/Schiller, a.a.O., § 3, Rn. 10; auch: BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2010, a.a.O., juris, Rn. 15).

    Gemessen hieran steht die innerstaatliche Regelung in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 UmwRG, das Verbandsklagerecht grundsätzlich nur den bei Einlegung des Rechtsbehelfs bereits anerkannten Umweltvereinigungen sowie ausnahmsweise denjenigen Vereinigungen zuzuerkennen, deren Anerkennungsverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits seit geraumer Zeit anhängig ist, nach Auffassung des Senats mit den Anforderungen des Unionsrechts und der Aarhus-Konvention in Einklang (ebenso: BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2010, a.a.O., juris, Rn. 15; OVG Saarland, Beschluss vom 28. Februar 2018, a.a.O., juris, Rn. 19; VG Darmstadt, Beschluss vom 3. August 2017, a.a.O., juris, Rn. 18; a.A.: VG Darmstadt, Beschluss vom 29. März 2018 - 6 L 3548/17 -, juris, Rn. 76 ff; HessVGH, Berufungszulassungsbeschluss vom 30. April 2019 - 9 A 936/17.Z -, NVwZ-RR 2019, 771 und juris, Rn. 10 ff; Fellenberg/Schiller, a.a.O., § 2, Rn. 36 - völkerrechtskonforme Auslegung).

    Das gesetzliche Erfordernis, sich nach langjähriger und sachgerechter Tätigkeit zur Förderung des Umweltschutzes (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 UmwRG) unabhängig von einem konkreten Streitfall um die staatliche Anerkennung zu bemühen und sich dadurch zur Stellung als "Sachwalter des Umweltschutzes" zu bekennen, belastet die Umweltvereinigung nicht über Gebühr (so: BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2010, a.a.O., juris, Rn. 15 - leicht zu erfüllende Voraussetzung - auch: VG Darmstadt, Beschluss vom 29. März 2018, a.a.O., Rn. 78 - Einlegung des Rechtsbehelfs wird nicht praktisch unmöglich gemacht).

  • VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17

    Weiterer Eilantrag gegen Windpark "Stillfüssel" abgelehnt

    Dies folgt bereits daraus, dass nach der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 2 UmwRG nicht anerkannte Vereinigungen einen Rechtsbehelf nach Abs. 1 der Vorschrift nur dann einlegen können, wenn sie zum Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsbehelfs die Voraussetzung für eine Anerkennung erfüllen, aber aus Gründen, die von der Vereinigung nicht zu vertreten sind, über deren Antrag auf Anerkennung noch nicht entschieden ist (vgl. auch: Bay. VGH, Beschl. v. 20. Januar 2010 - 22 CS 09.2968 -, Rdnr. 9, 13, juris; Fellenberg/Schiller in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 2 UmwRG, Rdnr.7).
  • VG Hannover, 28.03.2019 - 4 B 5526/18

    Abluftreinigung; Antragsbefugnis; Beteiligung; Bioaerosole; Chemowäscher;

    Durch die Inbezugnahme der Satzung vom 27. November 2004 in dem Anerkennungsbescheid ist diese maßgeblich (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 3 Hs. 1 UmwRG; BayVGH, Beschl. vom 20.01.2010 - 22 CS 09.2968 -, juris, Rn. 10; OVG Bremen, Urteil vom 04.06.2009 - 1 A 9/09 -, juris, Rn. 79); spätere Satzungsänderungen mit einer Erweiterung des Aufgabenkreises des Antragstellers bleiben deshalb außer Betracht.
  • VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738

    Masthähnchenanlage in Eschelbach unzulässig

    Insbesondere die Rüge der fehlenden baurechtlichen Privilegierung und damit eines Verstoßes gegen § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 i.V.m. § 201 BauGB weist einen ausreichenden Zusammenhang zu seiner im Anerkennungsbescheid vom 24. März 2009 in Bezug genommenen und daher maßgeblichen (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 3 Hs. 1 UmwRG; BayVGH, B.v. 20.1.2010 - 22 CS 09.2968 - juris Rn. 10) Satzung vom 27. April 2008 und dem dort beschriebenen Aufgabenbereich auf.
  • VG München, 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631

    Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbandes gegen Genehmigung für

    Insbesondere die Rüge der fehlenden baurechtlichen Privilegierung und damit eines Verstoßes gegen § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 i.V.m. § 201 BauGB weist einen ausreichenden Zusammenhang zu seiner im Anerkennungsbescheid vom 24. März 2009 in Bezug genommenen und daher maßgeblichen (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 3 Hs. 1 UmwRG; BayVGH, B.v. 20.1.2010 - 22 CS 09.2968 - juris Rn. 10) Satzung vom 27. April 2008 und dem dort beschriebenen Aufgabenbereich auf.
  • VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17

    Umweltrecht: Erfolglose Anfechtung und Nichtigkeitsklage eines zunächst nicht

    Eine spätere Anerkennung sei für die Zulässigkeit des Widerspruchs unerheblich.(VG Darmstadt, Beschluss vom 03.08.2017 - 6 L 850/17.DA -, juris Rdnr. 15; Bay. VGH München, Beschluss vom 20.01.2010 - 22 CS 09.2968 -, Rdnr. 13; Fellenberg/Schiller in: Landmann/Rohner, UmweltR, UmwRG § 2 Rdnr. 47) Entgegen der Einschätzung des Klägers könne ein Verwaltungsakt bei anfänglicher Unzulässigkeit des dagegen erhobenen Widerspruchs sehr wohl in Bestandskraft erwachsen.(BVerwG, Zwischenurteil vom 28.06.2002 - 4 A 59.01 -, juris; Urteil vom 30.10.1992 - 7 C 24.92 -, juris Rn. 21) Der Kläger verkenne den Zusammenhang zwischen der Unzulässigkeit des Widerspruchs, der Bestandskraft und der sich daraus ergebenden Unzulässigkeit der Klage.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anerkennung ist - wie sich aus § 2 Abs. 2 UmwRG unzweifelhaft ergibt - der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsbehelfs.(Bay. VGH München, Beschluss vom 20.01.2010 - 22 CS 09.2968 -, Rdnr. 13; VG Ansbach, Urteil vom 07.10.2009 - AN 11 K 09.1438 -, Rdnr. 123) Damit weicht der Gesetzgeber von dem allgemeinen prozessualen Grundsatz ab, nach dem sich das Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsbehelfs nach den Verhältnissen im Zeitpunkt ihrer Entscheidung richten.

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
    Dies folgt bereits daraus, dass nach der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 2 UmwRG nicht anerkannte Vereinigungen einen Rechtsbehelf nach Abs. 1 der Vorschrift nur dann einlegen können, wenn sie zum Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsbehelfs die Voraussetzung für eine Anerkennung erfüllen, aber aus Gründen, die von der Vereinigung nicht zu vertreten sind, über deren Antrag auf Anerkennung noch nicht entschieden ist (vgl. auch: Bay. VGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 22 CS 09.2968 -, Rdnr. 9, 13, juris; Fellenberg/Schiller in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 2 UmwRG, Rdnr.7).
  • VG Saarlouis, 09.10.2017 - 5 L 1419/17

    Widerspruch eines Umweltschutzvereins, der seine Anerkennung erst nach Ablauf der

    Eine spätere Anerkennung sei für die Zulässigkeit des Widerspruchs unerheblich.(VG Darmstadt, Beschluss vom 03.08.2017 - 6 L 850/17.DA -, juris Rdnr. 15; Bay. VGH München, Beschluss vom 20.01.2010 - 22 CS 09.2968 -, Rdnr. 13; Fellenberg/Schiller in: Landmann/Rohner, UmweltR, UmwRG § 2 Rdnr. 47) Evident unzulässige Rechtsbehelfe, insbesondere solche, bei denen die Widerspruchs- bzw. Klagebefugnis fehle, entfalteten auch keine aufschiebende Wirkung.(BVerwG, Urteil vom 30.10.1992 - 7 C 24.92 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.1983 - 6 S 2246/83 -, NVwZ 1984, 254 (255); Beschluss vom 15.06.1989 - 10 S 867/89 -, juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2007 - OVG 2 S 39.06 -, juris Rn. 6).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anerkennung ist - wie sich aus § 2 Abs. 2 UmwRG unzweifelhaft ergibt - der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsbehelfs.(Bay. VGH München, Beschluss vom 20.01.2010 - 22 CS 09.2968 -, Rdnr. 13; VG Ansbach, Urteil vom 07.10.2009 - AN 11 K 09.1438 -, Rdnr. 123) Damit weicht der Gesetzgeber von dem allgemeinen prozessualen Grundsatz ab, nach dem sich das Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsbehelfs nach den Verhältnissen im Zeitpunkt ihrer Entscheidung richten.

  • VGH Bayern, 27.05.2015 - 22 CS 15.485

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von fünf Windkraftanlagen

    Die vorgelegte Satzung vom 20. April 2013 ist hier nicht ausschlaggebend, denn der Anerkennungsbescheid vom 23. Dezember 1987 bezieht sich auf die Förderung der frei lebenden Tierwelt, zu der die Baudenkmäler nicht zählen (vgl. dazu auch Schmidt/Schrader/Zschiesche, Die Verbandsklage im Umwelt- und Naturschutzrecht, 2014, S. 62 Rn. 59 und BayVGH, B.v. 20.1.2010 - 22 CS 09.2968 - Rn. 11).
  • VG Darmstadt, 03.08.2017 - 6 L 850/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

    Dies folgt bereits daraus, dass nach der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 2 UmwRG nicht anerkannte Vereinigungen einen Rechtsbehelf nach Abs. 1 der Vorschrift nur dann einlegen können, wenn sie zum Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsbehelfs die Voraussetzung für eine Anerkennung erfüllen, aber aus Gründen, die von der Vereinigung nicht zu vertreten sind, über deren Antrag auf Anerkennung noch nicht entschieden ist (vgl. auch: Bay. VGH, Beschl. v. 20. Januar 2010 - 22 CS 09.2968 -, Rdnr. 9, 13, juris; Fellenberg/Schiller in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 2 UmwRG, Rdnr.7).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2023 - 1 KN 80/21

    Antragsbefugnis einer selbst nicht anerkannten Untergliederung eines anerkannten

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