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   VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934   

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VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934 (https://dejure.org/2020,3975)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.01.2020 - 1 ZB 18.934 (https://dejure.org/2020,3975)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2020 - 1 ZB 18.934 (https://dejure.org/2020,3975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 35 Abs. 2, Abs. 4 S. 1 Nr. 1
    Zu den Anforderungen der Teilprivilegierung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB

  • rewis.io

    Zu den Anforderungen der Teilprivilegierung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 1 BV 05.2981

    Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934
    Diese Begründung zeigt deutlich, dass dem Gesetzgeber die Vorstellung, eine Nutzungsänderung dürfe zu einer (nahezu) vollständigen Beseitigung auch der äußeren Bausubstanz führen, fremd war (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 1 BV 05.2981 - BayVBl 2008, 410; OVG NW, B.v. 27.10.2011 - 2 A 2794.10 - juris Rn. 15).

    Bei der Prüfung, ob das Vorhaben noch einer zweckmäßigen Verwendung der vorhandenen Bausubstanz dient oder ob unter Einbeziehung verschiedener Bauteile ein Neubau kaschiert werden soll, ist eine Gesamtbetrachtung geboten, die regelmäßig das gesamte Gebäude und nicht nur unselbständige Teile davon in den Blick nimmt (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 1 BV 05.2981 - BayVBl 2008, 410; OVG NW, U.v. 26.7.2018 - 10 A 2600.15 - juris Rn. 71).

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934
    Die äußerste zeitliche Grenze für die "alsbaldige" Übergabe der Entscheidungsgründe an die Geschäftsstelle ist nach der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (B.v. 27.4.1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367) erst dann überschritten, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Übergabe ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt.

    Mangels Gewährleistung der Beurkundungsfunktion gilt das Urteil daher als "nicht mit Gründen versehen" und ist auf Rüge aufzuheben (vgl. GmS-OGB, B.v. 27.4.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04

    Bestimmung des Auslegungsmaßstabs für Anträge an eine Behörde;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934
    Sie beginnt in diesen Fällen mit der Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 6).

    Auf die Zustellung an die Beteiligten kommt es für die Frist nicht an, da für den Verlust des Erinnerungsvermögens die weitere Zeit nach der Übergabe an die Geschäftsstelle des Gerichts nicht von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934
    Im Einzelfall kann allerdings ein Verfahrensmangel vorliegen, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die die Annahme rechtfertigen, dass infolge der verzögerten Abfassung der Urteilsgründe die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BVerwG, B.v. 30.5.2012 - 9 C 5.11 - NVwZ 2013, 218; B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 60.04

    Anspruch auf Rückübereignung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG);

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934
    Im Einzelfall kann allerdings ein Verfahrensmangel vorliegen, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die die Annahme rechtfertigen, dass infolge der verzögerten Abfassung der Urteilsgründe die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BVerwG, B.v. 30.5.2012 - 9 C 5.11 - NVwZ 2013, 218; B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934
    Dem Kläger ist insoweit zuzugestehen, dass die Anwendbarkeit des Privilegierungstatbestands nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht davon abhängt, dass die Nutzungsänderung in dem Zeitpunkt, in dem die Genehmigung bauaufsichtlich beantragt wird, noch nicht vollzogen ist (vgl. BVerwG, U.v. 7.2.1986 - 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 15 unter Abweichung von der Entscheidung vom 24.10.1980 - IV C 81.77).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934
    Dem Kläger ist insoweit zuzugestehen, dass die Anwendbarkeit des Privilegierungstatbestands nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht davon abhängt, dass die Nutzungsänderung in dem Zeitpunkt, in dem die Genehmigung bauaufsichtlich beantragt wird, noch nicht vollzogen ist (vgl. BVerwG, U.v. 7.2.1986 - 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 15 unter Abweichung von der Entscheidung vom 24.10.1980 - IV C 81.77).
  • BVerwG, 18.08.1999 - 8 B 124.99
    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934
    Wird - wie hier - die Verkündung gemäß § 116 Abs. 2 VwGO durch die Zustellung des Urteils ersetzt, gilt die Fünf-Monats-Frist entsprechend (vgl. BVerwG, B.v. 18.8.1999 - 8 B 124.99 - NVwZ 1999, 1334).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934
    Ernstliche Zweifel, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • VGH Bayern, 28.09.2001 - 1 B 00.2504

    Bauplanungsrecht: Anwendbarkeit des Begünstigungstatbestands des § 35 Abs. 4 S. 1

  • VGH Bayern, 16.11.2022 - 9 ZB 22.1256

    Vorbescheid für Einzelhandelsbetrieb - gewachsenes Einkaufszentrum

    Dasselbe ist in den Fällen des § 116 Abs. 2 VwGO anzunehmen, in denen das Urteil anstelle der Verkündung zugestellt wird (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4; B.v. 11.6.2001 - 8 B 17.01 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 26; B.v. 20.9.1993 - 6 B 18.93 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21; BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 4 ZB 21.966 - juris Rn. 25; B.v. 20.1.2020 - 1 ZB 18.934 - juris Rn. 16).

    Besondere Umstände, die dennoch die Annahme rechtfertigen könnten, dass infolge der späten Abfassung der Urteilsgründe die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BVerwG, B.v. 30.5.2012 - 9 C 5.11 - NVwZ 2013, 218; B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 20.1.2020 - 1 ZB 18.934 - juris Rn. 16), sind weder geltend gemacht noch ersichtlich.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer 2. Wiederholungsmöglichkeit bzgl. der

    Im Einzelfall kann allerdings ein Verfahrensmangel vorliegen, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die die Annahme rechtfertigen, dass infolge der verzögerten Abfassung der Urteilsgründe die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet ist (zum Ganzen: vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 1 ZB 18.934 - juris Rn. 16 m.w.N.).
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