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   VGH Bayern, 20.01.2021 - 15 CS 20.2892   

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VGH Bayern, 20.01.2021 - 15 CS 20.2892 (https://dejure.org/2021,2595)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.01.2021 - 15 CS 20.2892 (https://dejure.org/2021,2595)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 15 CS 20.2892 (https://dejure.org/2021,2595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 20 Abs. 3, 28 Abs. 2 S. 1; BV Art. 3 Abs. 1; VwGO § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5, § 146; BauGB § 2 Abs. 1 S. 1, § 10, § 12 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 3a; BayBO Art. 6; GO Art. 26 Abs. 2 S. 2
    Ausfertigung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

  • rewis.io

    Verwaltungsgerichte, Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Beiladung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Ausfertigungsvermerk, Ausfertigungsmangel, Interessenabwägung, Durchführungsvertrag, Baugenehmigungsbescheid, Streitwertfestsetzung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 522
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 15 ZB 17.1003

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Verbrauchermarktes auf angrenzendem

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2021 - 15 CS 20.2892
    Auf das vorangegangene, rechtskräftig abgeschlossene verwaltungsgerichtliche Verfahren, in dem eine Vorgängerbaugenehmigung für den (bereits errichteten) Verbrauchermarkt auf die Anfechtungsklage des Antragstellers aufgehoben wurde, wird verwiesen (vgl. VG Regensburg, U.v. 7.2.2017 - RN 6 K 13.942; BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 15 ZB 17.1003).

    Zwar habe der Fehler des ursprünglichen Bebauungsplans (hierzu vgl. VG Regensburg, U.v. 7.2.2017 a.a.O.; BayVGH, B.v. 31.8.2018 a.a.O.) durch ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB geheilt werden können.

    Auch wenn das Verwaltungsgericht seine Entscheidung im Eilbeschluss vom 12. November 2020 im Rahmen einer allgemeinen Interessenabwägung getroffen hatte, hatte bei dieser die Frage, ob der am 10. August 2020 bekannt gemachte vorhabenbezogene Bebauungsplan "SO Einkaufsmarkt an der L ... Straße" wegen eines Ausfertigungsmangels als unwirksam anzusehen ist und deshalb im Rahmen der Entscheidung in der Hauptsache voraussichtlich inzident zu verwerfen ist, entscheidungstragende Bedeutung (vgl. insofern auch zur Beschwerdebefugnis im Berufungszulassungsverfahren im Falle der erstinstanzlichen Inzidentverwerfung eines Bebauungsplans vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1993 - 4 C 25.91 - BVerwGE 92, 66 = juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 15 ZB 17.1003 - juris Rn. 7; OVG Berlin-Bbg, B.v. 16.6.2010 - OVG 10 N 86.09 - juris Rn. 5; allgemein zum Erfordernis der materiellen Beschwer des Beigeladenen für die Beschwerdebefugnis vgl. Rudisile in Schoch/ Schneider, VwGO, Stand: Juli 2020, § 146 Rn. 4).

    Hinzukommt, dass bei Annahme der Unwirksamkeit des Bebauungsplans am Maßstab des Art. 6 BayBO nicht nur eine Abstandsflächenüberschreitung auf dem Antragstellergrundstück durch den Carport, sondern auch durch das bereits errichtete und von der (umfassend angefochtenen) Baugenehmigung erfasste Hauptgebäude im Raume steht (vgl. insofern den vorangegangenen Beschluss des Senats vom 31. August 2018 im Verfahren 15 ZB 17.1003).

  • VGH Bayern, 11.05.2018 - 15 N 17.1175

    Normenkontrolle - Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (insb.

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2021 - 15 CS 20.2892
    Einzelblätter ausgefertigt sind, müssen alle regelnden Teile / Seiten des Bebauungsplans mithin entweder fest miteinander verbunden sein oder es muss auf den ausgefertigten Teilen / Seiten in einer Weise auf die nicht ausgefertigten Bestandteile der Satzung Bezug genommen werden, die jeden Zweifel an der Identität bzw. Zusammengehörigkeit ausschließt (BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - Leitsatz 1 sowie juris Rn. 33 ff. m.w.N.; U.v. 4.8.2017 - 15 N 15.1713 - NVwZ-RR 2017, 953 = juris Rn. 20; U.v. 11.5.2018 - 15 N 17.1175 - KommJur 2018, 268 = juris Rn. 31; B.v. 13.8.2019 - 15 ZB 18.751 - juris Rn. 26).

    Auch die diesbezügliche Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts liegt auf der Linie der Rechtsprechung des Senats, der im Rahmen einer Entscheidung über eine Normenkontrolle ausdrücklich klargestellt hat, dass auch für den Vorhaben- und Erschließungsplan - gerade weil dieser gem. § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB inhaltlicher Bestandteil des Bebauungsplans wird - die allgemeinen Anforderungen an die Ausfertigung erfüllt sein müssen und dass für den Fall, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan - wie hier - nicht gesondert ausgefertigt und zudem nicht mit dem ausgefertigten Regelungsteil (dort wie auch hier: mit der ausgefertigten Planzeichnung) körperlich fest verbunden ist, eine für die Wirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ordnungsgemäße Ausfertigung nur dann vorliegt, wenn zwischen dem ausgefertigten Teil und dem nicht ausgefertigten Vorhaben- und Erschließungsplan eine "gedankliche Schnur" im oben genannten Sinn besteht (BayVGH, U.v. 11.5.2018 - 15 N 17.1175 - KommJur 2018, 268 = juris Rn. 31 f.; hierzu auch Thies, jurisPR-UmwR 10/2018 Anm. 2; OVG SH, B.v. 3.9.2019 - 1 MR 6/17 - juris Rn. 46 ff.; OVG NW, U.v. 19.11.2015 - 2 D 57/14.NE - BauR 2016, 772 = juris Rn. 55 ff.; U.v. 11.10.2017 - 7 D 94/15.NE - BauR 2018, 198 = juris Rn. 38; VGH BW, U.v. 23.5.2019 - 3 S 2811/17 - juris Rn. 54 ff.).

  • VGH Bayern, 04.02.2011 - 1 BV 08.131

    Wechselseitige Nachbarrechtsverstöße - Ausschluss des baurechtlichen Abwehrrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2021 - 15 CS 20.2892
    Nach Treu und Glauben (entsprechend § 242 BGB) kann sich ein Nachbar (hier: der Antragsteller) bei der Anfechtung einer Baugenehmigung grundsätzlich nur dann nicht mit Erfolg auf die Verletzung des nachbarschützenden Abstandsflächenrechts berufen, wenn auch die Bebauung auf seinem Grundstück nicht den Vorgaben des Art. 6 BayBO (in der aktuellen Fassung) gegenüber dem Grundstück des Bauherrn (hier des Beigeladenen zu 1) entspricht, wenn die beidseitigen Abweichungen etwa gleichgewichtig sind und wenn der Ausschluss der Berufungsmöglichkeit auf Art. 6 BayBO - gemessen am Schutzzweck der Vorschrift - nicht zu schlechthin untragbaren, als Missstand (Art. 3 Satz 2 BayBO) zu qualifizierenden Verhältnissen führt (BayVGH, U.v. 4.2.2011 - 1 BV 08.131 - juris Rn. 37 m.w.N.; B.v. 13.12.2013 - 15 CS 13.2479 - juris Rn. 13; vgl. Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: September 2020, Art. 6 Rn. 22).

    Der Senat kann mangels ihm vorliegender genauer Höhenmaße des Nebengebäudes des Antragstellers nicht abschließend beurteilen, ob die Abstandsflächenüberschreitung des streitgegenständlichen Carports auf dem Antragstellergrundstück oder die Abstandsflächenüberschreitung des Nebengebäudes des Antragstellers auf dem Baugrundstück flächenmäßig gravierender ist (vgl. BayVGH, U.v. 4.2.2011 a.a.O juris Rn. 41).

  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2021 - 15 CS 20.2892
    Einzelblätter ausgefertigt sind, müssen alle regelnden Teile / Seiten des Bebauungsplans mithin entweder fest miteinander verbunden sein oder es muss auf den ausgefertigten Teilen / Seiten in einer Weise auf die nicht ausgefertigten Bestandteile der Satzung Bezug genommen werden, die jeden Zweifel an der Identität bzw. Zusammengehörigkeit ausschließt (BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - Leitsatz 1 sowie juris Rn. 33 ff. m.w.N.; U.v. 4.8.2017 - 15 N 15.1713 - NVwZ-RR 2017, 953 = juris Rn. 20; U.v. 11.5.2018 - 15 N 17.1175 - KommJur 2018, 268 = juris Rn. 31; B.v. 13.8.2019 - 15 ZB 18.751 - juris Rn. 26).

    Im vorliegenden Fall hat der Senat allerdings davon abgesehen, bei der eigenen richterlichen Abwägung zu berücksichtigen, dass der vom Verwaltungsgericht monierte Ausfertigungsmangel seitens der beschwerdeführenden Beigeladenen zu 2 womöglich problemlos innerhalb kurzer Zeit und damit vor Entscheidung der Hauptsache in einem ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB (ggf. ohne neue Abwägung und ohne neuen Satzungsbeschluss) "geheilt" werden könnte (vgl. BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris Rn. 40 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 4 C 4.16

    Baugenehmigung; Beginn der Ausführung eines Bauvorhabens; Durchführungsfrist;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2021 - 15 CS 20.2892
    Das soll zu einer flexibleren Einsatzmöglichkeit des Instruments des vorhabenbezogenen Bebauungsplans führen (vgl. BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - BVerwGE 157, 315 = juris Rn. 17, 18).

    Unabhängig davon bleibt es aber bei dem Grundsatz, dass es für den E r l a s s eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans auch eines Vorhaben- und Erschließungsplans bedarf, der nach § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB zum Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird und der zudem Gegenstand des Durchführungsvertrags ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.2.2017 a.a.O. juris Rn. 27, 28).

  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 15 N 15.1713

    Anlagenbezogene Planung im Sinne einer Einzelfallregelung in einem Baugebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2021 - 15 CS 20.2892
    Einzelblätter ausgefertigt sind, müssen alle regelnden Teile / Seiten des Bebauungsplans mithin entweder fest miteinander verbunden sein oder es muss auf den ausgefertigten Teilen / Seiten in einer Weise auf die nicht ausgefertigten Bestandteile der Satzung Bezug genommen werden, die jeden Zweifel an der Identität bzw. Zusammengehörigkeit ausschließt (BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - Leitsatz 1 sowie juris Rn. 33 ff. m.w.N.; U.v. 4.8.2017 - 15 N 15.1713 - NVwZ-RR 2017, 953 = juris Rn. 20; U.v. 11.5.2018 - 15 N 17.1175 - KommJur 2018, 268 = juris Rn. 31; B.v. 13.8.2019 - 15 ZB 18.751 - juris Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2010 - 10 N 86.09

    Verpflichtungsklage; Versagung der Baugenehmigung für eine Garage;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2021 - 15 CS 20.2892
    Auch wenn das Verwaltungsgericht seine Entscheidung im Eilbeschluss vom 12. November 2020 im Rahmen einer allgemeinen Interessenabwägung getroffen hatte, hatte bei dieser die Frage, ob der am 10. August 2020 bekannt gemachte vorhabenbezogene Bebauungsplan "SO Einkaufsmarkt an der L ... Straße" wegen eines Ausfertigungsmangels als unwirksam anzusehen ist und deshalb im Rahmen der Entscheidung in der Hauptsache voraussichtlich inzident zu verwerfen ist, entscheidungstragende Bedeutung (vgl. insofern auch zur Beschwerdebefugnis im Berufungszulassungsverfahren im Falle der erstinstanzlichen Inzidentverwerfung eines Bebauungsplans vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1993 - 4 C 25.91 - BVerwGE 92, 66 = juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 15 ZB 17.1003 - juris Rn. 7; OVG Berlin-Bbg, B.v. 16.6.2010 - OVG 10 N 86.09 - juris Rn. 5; allgemein zum Erfordernis der materiellen Beschwer des Beigeladenen für die Beschwerdebefugnis vgl. Rudisile in Schoch/ Schneider, VwGO, Stand: Juli 2020, § 146 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 23.12.2013 - 15 CS 13.2479

    Nachbarbaugenehmigung für Hotelgebäude; Abstandsfläche; Bemessung der Wandhöhe;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2021 - 15 CS 20.2892
    Nach Treu und Glauben (entsprechend § 242 BGB) kann sich ein Nachbar (hier: der Antragsteller) bei der Anfechtung einer Baugenehmigung grundsätzlich nur dann nicht mit Erfolg auf die Verletzung des nachbarschützenden Abstandsflächenrechts berufen, wenn auch die Bebauung auf seinem Grundstück nicht den Vorgaben des Art. 6 BayBO (in der aktuellen Fassung) gegenüber dem Grundstück des Bauherrn (hier des Beigeladenen zu 1) entspricht, wenn die beidseitigen Abweichungen etwa gleichgewichtig sind und wenn der Ausschluss der Berufungsmöglichkeit auf Art. 6 BayBO - gemessen am Schutzzweck der Vorschrift - nicht zu schlechthin untragbaren, als Missstand (Art. 3 Satz 2 BayBO) zu qualifizierenden Verhältnissen führt (BayVGH, U.v. 4.2.2011 - 1 BV 08.131 - juris Rn. 37 m.w.N.; B.v. 13.12.2013 - 15 CS 13.2479 - juris Rn. 13; vgl. Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: September 2020, Art. 6 Rn. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 1 MR 6/17

    Einstweilige Anordnung bei einem offensichtlich fehlerhaft bekannt gemachten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2021 - 15 CS 20.2892
    Auch die diesbezügliche Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts liegt auf der Linie der Rechtsprechung des Senats, der im Rahmen einer Entscheidung über eine Normenkontrolle ausdrücklich klargestellt hat, dass auch für den Vorhaben- und Erschließungsplan - gerade weil dieser gem. § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB inhaltlicher Bestandteil des Bebauungsplans wird - die allgemeinen Anforderungen an die Ausfertigung erfüllt sein müssen und dass für den Fall, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan - wie hier - nicht gesondert ausgefertigt und zudem nicht mit dem ausgefertigten Regelungsteil (dort wie auch hier: mit der ausgefertigten Planzeichnung) körperlich fest verbunden ist, eine für die Wirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ordnungsgemäße Ausfertigung nur dann vorliegt, wenn zwischen dem ausgefertigten Teil und dem nicht ausgefertigten Vorhaben- und Erschließungsplan eine "gedankliche Schnur" im oben genannten Sinn besteht (BayVGH, U.v. 11.5.2018 - 15 N 17.1175 - KommJur 2018, 268 = juris Rn. 31 f.; hierzu auch Thies, jurisPR-UmwR 10/2018 Anm. 2; OVG SH, B.v. 3.9.2019 - 1 MR 6/17 - juris Rn. 46 ff.; OVG NW, U.v. 19.11.2015 - 2 D 57/14.NE - BauR 2016, 772 = juris Rn. 55 ff.; U.v. 11.10.2017 - 7 D 94/15.NE - BauR 2018, 198 = juris Rn. 38; VGH BW, U.v. 23.5.2019 - 3 S 2811/17 - juris Rn. 54 ff.).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 4 BN 34.17

    Anforderungen an die Ausfertigung von Landesrecht im Rahmen von Satzungstexten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2021 - 15 CS 20.2892
    Die bundesrechtliche Regelung des § 12 Abs. 3a BauGB kann die landesrechtliche Regelung des Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO und damit die sich aus der Auslegung des Landesrechts ergebenden Anforderungen an die Ausfertigung kommunaler untergesetzlicher Normen (vgl. insofern BVerwG, B.v. 21.6.2018 - 4 BN 34.17 - ZfBR 2018, 796 = juris Rn. 6) nicht außer Kraft setzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - 2 D 57/14

    Feststellung der Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgrund

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 25.91

    Beiladung - Baugenehmigung - Änderungsbebauungsplan - Rechtsmittelbefugnis -

  • VGH Bayern, 06.02.2019 - 15 CS 18.2459

    Gebot der Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 13.08.2019 - 15 ZB 18.751

    Einzelhandelsausschlusses durch Bebauungsplan - Zulassung der Berufung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2017 - 7 D 94/15

    Nachbarschutz vor Lärmimmissionen bzgl. Festsetzung eines Sondergebiets

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2019 - 3 S 2811/17

    (Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, mit dem unter anderem ein

  • VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901

    Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2021 - 8 S 949/19

    Beschleunigtes Planverfahren zur Überplanung einer Außenbereichsinsel

    Das soll zu einer flexibleren Einsatzmöglichkeit des Instruments des vorhabenbezogenen Bebauungsplans führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.2017 - 4 C 4.16 -, BVerwGE 157, 315, juris Rn. 17 f.; BayVGH, Beschluss vom 20.01.2021 - 15 CS 20.2892 -, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 10.08.2022 - 9 N 20.1773

    Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wegen eines nicht

    Er wird nach § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und zählt zu dessen regelndem Inhalt (BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - juris Rn. 23; vgl. auch BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - Rn. 28).

    Daher muss der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht nur wirksam vom Stadtrat beschlossen werden (VGH BW, U.v. 26.10.2011 - 5 S 920/10 - juris Rn. 107; NdsOVG, U.v. 11.12.2018 - 1 KN 185/16 - juris Rn. 36; U.v. 24.6.2021 - 12 KN 112/20 - juris Rn. 65 f.), sondern auch von der Ausfertigung umfasst sein (BayVGH, U.v. 11.5.2018 - 15 N 17.1775 - juris Rn. 31 f.; B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - juris Rn. 21 f., jew. m.w.N.; vgl. auch OVG SH, B.v. 3.9.2019 - 1 MR 6/17 - juris Rn. 53).

    Der mit Unterschrift des Oberbürgermeisters versehene Ausfertigungsvermerk auf lediglich einem Einzelblatt genügt in diesen Fällen grundsätzlich nur dann den Anforderungen des Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO für eine wirksame Ausfertigung, wenn alle Einzelblätter des Bebauungsplans mit Regelungsinhalt zusammen mit dem ausgefertigten Blatt des Bebauungsplans durch eine Art "gedanklicher Schnur" untereinander dergestalt verknüpft sind, dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit der nicht gesondert ausgefertigten Teile zur Gesamtsatzung ausgeschlossen ist (s. zum Ganzen BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris LS 1 und Rn. 33 ff.; U.v. 11.5.2018 - 15 N 17.1775 - a.a.O.; B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - a.a.O. Rn. 19, jew. m.w.N.).

    Nichts Anderes ergibt sich aus § 12 Abs. 3a BauGB, der vor allem nicht dazu ermächtigt, bei Erlass des Bebauungsplans lediglich Teile des Vorhaben- und Erschließungsplans auszufertigen (BayVGH, 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - a.a.O. Rn. 23).

    cc) Es liegt auch kein Fall vor, in dem zwischen dem ausgefertigten Teil und dem nicht ausgefertigten Vorhaben- und Erschließungsplan eine Verknüpfung durch eine Art "gedanklicher Schnur" besteht, die den formellen (landesrechtlichen) Anforderungen an die Ausfertigung (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - juris Rn. 22) genügt.

  • VGH Bayern, 10.08.2022 - 9 N 20.1772

    Unwirksamer vorhabenbezogener Bebauungsplan - Ausfertigungsmangel

    Er wird nach § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und zählt zu dessen regelndem Inhalt (BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - juris Rn. 23; vgl. auch BVerwG, U.v. 9.2.2017 - 4 C 4.16 - Rn. 28).

    Daher muss der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht nur wirksam vom Stadtrat beschlossen werden (VGH BW, U.v. 26.10.2011 - 5 S 920/10 - juris Rn. 107; NdsOVG, U.v. 11.12.2018 - 1 KN 185/16 - juris Rn. 36; U.v. 24.6.2021 - 12 KN 112/20 - juris Rn. 65 f.), sondern auch von der Ausfertigung umfasst sein (BayVGH, U.v. 11.5.2018 - 15 N 17.1775 - juris Rn. 31 f.; B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - juris Rn. 21 f., jew. m.w.N.; vgl. auch OVG SH, B.v. 3.9.2019 - 1 MR 6/17 - juris Rn. 53).

    Der mit Unterschrift des Oberbürgermeisters versehene Ausfertigungsvermerk auf lediglich einem Einzelblatt genügt in diesen Fällen grundsätzlich nur dann den Anforderungen des Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO für eine wirksame Ausfertigung, wenn alle Einzelblätter des Bebauungsplans mit Regelungsinhalt zusammen mit dem ausgefertigten Blatt des Bebauungsplans durch eine Art "gedanklicher Schnur" untereinander dergestalt verknüpft sind, dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit der nicht gesondert ausgefertigten Teile zur Gesamtsatzung ausgeschlossen ist (s. zum Ganzen BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris LS 1 und Rn. 33 ff.; U.v. 11.5.2018 - 15 N 17.1775 - a.a.O.; B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - a.a.O. Rn. 19, jew. m.w.N.).

    Nichts Anderes ergibt sich aus § 12 Abs. 3a BauGB, der vor allem nicht dazu ermächtigt, bei Erlass des Bebauungsplans lediglich Teile des Vorhaben- und Erschließungsplans auszufertigen (BayVGH, 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - a.a.O. Rn. 23).

    cc) Es liegt auch kein Fall vor, in dem zwischen dem ausgefertigten Teil und dem nicht ausgefertigten Vorhaben- und Erschließungsplan eine Verknüpfung durch eine Art "gedanklicher Schnur" besteht, die den formellen (landesrechtlichen) Anforderungen an die Ausfertigung (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - juris Rn. 22) genügt.

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 15 N 21.1470

    Bebauungsplan für das Industrie- und Gewerbegebiet an der A93 bei Teublitz

    Sind die Regelungen eines Bebauungsplans nicht auf einem Blatt zusammengefasst, sondern finden sich diese auf mehreren, untereinander nicht hinreichend fest verbundenen Einzelblättern, genügt der mit Unterschrift des Bürgermeisters versehene Ausfertigungsvermerk auf lediglich einem Einzelblatt grundsätzlich nur dann den Anforderungen des Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO für eine wirksame Ausfertigung, wenn alle Einzelblätter des Bebauungsplans mit Regelungsinhalt zusammen mit dem ausgefertigten Blatt des Bebauungsplans durch eine Art "gedanklicher Schnur" untereinander derart verknüpft sind, dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit der nicht gesondert ausgefertigten Teile zur Gesamtsatzung ausgeschlossen ist (BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - juris Rn. 22; U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - Leitsatz 1 sowie juris Rn. 33 ff. m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 13/16

    Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Aus diesem Grund gelten für ihn auch dieselben formellen (landesrechtlichen) Anforderungen wie für die sonstigen regelnden Bestandteile eines Bebauungsplans (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 15 CS 20.2892 -, Rn. 23, juris; siehe zum Erfordernis der Ausfertigung auch bereits Senatsbeschluss vom 3. September 2019 - 1 MR 6/17 -, Rn. 49, juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 1 N 21.22

    Unwirksamer vorhabenbezogener Bebauungsplan für großflächigen Lebensmittelmarkt

    Der Vorhaben- und Erschließungsplan muss als Bestandteil der Satzung auch ausgefertigt und bekannt gemacht werden (vgl. OVG SH, U.v. 22.11.2021 - 1 KN 13/16 - juris Rn. 48; BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - NVwZ-RR 2021, 522; U.v. 11.5.2018 - 15 N 17.1175 - juris Rn. 31).

    Für den Fall, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan wie vorliegend nicht gesondert ausgefertigt und zudem nicht mit dem ausgefertigten Regelungsteil körperlich fest verbunden ist, liegt eine für die Wirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ordnungsgemäße Ausfertigung nur dann vor, wenn zwischen dem ausgefertigten Teil und dem nicht ausgefertigten Vorhaben- und Erschließungsplan eine "gedankliche Schnur" besteht (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - NVwZ-RR 2021, 522).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2021 - 12 KN 112/20

    Sondergebiet für Windenergieanlagen; Umweltverband; Vorhaben- und

    Schließlich ist bezogen auf den VEP auch keine gesonderte Planurkunde neben derjenigen für den Bebauungsplan erstellt und ausgefertigt (vgl. zu den Anforderungen: BayVGH, Beschl. v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 -, juris, Rn. 22 f.) worden.
  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 15 CS 22.1851

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus - Verschattung des Grundstücks

    Ebenso kann offenbleiben, ob es der Antragstellerin nach Treu und Glauben (entsprechend § 242 BGB) von vornherein verwehrt ist, sich gegenüber der Antragsgegnerin und den Beigeladenen auf eine Verletzung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu berufen, weil auch die Bebauung auf ihrem Grundstück nach Süden bzw. Südwesten hin zum Grundstück der Antragstellerin nicht die Vorgaben des Art. 6 BayBO einhält (hierzu vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - NVwZ-RR 2021, 522 = juris Rn. 26 ff.; B.v. 19.4.2021 - 15 C 21.907 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 15 C 21.907

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Denn ein Nachbar kann sich nach Treu und Glauben (entsprechend § 242 BGB) bei der Anfechtung einer Baugenehmigung dann nicht mit Erfolg auf die Verletzung des nachbarschützenden Abstandsflächenrechts berufen, wenn auch die Bebauung auf seinem Grundstück nicht den Vorgaben des Art. 6 BayBO (in der jeweils aktuellen Fassung) gegenüber dem Grundstück des Bauherrn (hier der Beigeladenen) entspricht, wenn die beidseitigen Abweichungen etwa gleichgewichtig sind und wenn der Ausschluss der Berufungsmöglichkeit auf Art. 6 BayBO - gemessen am Schutzzweck der Vorschrift - nicht zu schlechthin untragbaren, als Missstand (Art. 3 Satz 2 BayBO) zu qualifizierenden Verhältnissen führt (BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 25.05.2021 - RO 7 K 19.774

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für ein als Schwarzbau errichtetes Nebengebäude

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt in seinem Zurückweisungsbeschluss im Beschwerdeverfahren der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des erkennenden Gerichts hierzu aus: "(...) ein Nachbar kann sich nach Treu und Glauben (entsprechend § 242 BGB) bei der Anfechtung einer Baugenehmigung dann nicht mit Erfolg auf die Verletzung des nachbarschützenden Abstandsflächenrechts berufen, wenn auch die Bebauung auf seinem Grundstück nicht den Vorgaben des Art. 6 BayBO (in der jeweils aktuellen Fassung) gegenüber dem Grundstück des Bauherrn (hier der Beigeladenen) entspricht, wenn die beidseitigen Abweichungen etwa gleichgewichtig sind und wenn der Ausschluss der Berufungsmöglichkeit auf Art. 6 BayBO - gemessen am Schutzzweck der Vorschrift - nicht zu schlechthin untragbaren, als Missstand (Art. 3 Satz 2 BayBO) zu qualifizierenden Verhältnissen führt (BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.07.2022 - 1 N 17.1167

    Normenkontrollantrag gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

  • VG München, 15.12.2022 - M 10 K 20.6307

    Rechtmäßigkeit einer Kurbeitragssatzung: Bestimmtheitsgebot bei Abgrenzung

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