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   VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437   

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VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437 (https://dejure.org/2022,1183)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.01.2022 - 19 CE 21.2437 (https://dejure.org/2022,1183)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 19 CE 21.2437 (https://dejure.org/2022,1183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 25a; AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1; AufenthG § 60a Abs. 2c
    Anforderungen an ärztliche Atteste zur Glaubhaftmachung einer Reiseunfähigkeit

  • rewis.io

    Abschiebung, Reisefähigkeit, Suizidgefahr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437
    Die tatsächliche Hinnahme des Aufenthalts außerhalb förmlicher Duldung, ohne dass die Vollstreckung der Ausreisepflicht betrieben wird, sieht das Gesetz nicht vor (BVerwG, U.v. 21.3.2000 - 1 C 23/99 - juris Rn. 13; U.v. 25.9.1997 - 1 C 3/97 - juris Rn. 16 jeweils zu § 55 Abs. 2 AuslG 1990).

    Die Ausländerbehörde hat im Rahmen der Prüfung einer Aussetzung der Abschiebung nicht nur zu untersuchen, ob die Abschiebung des Ausländers überhaupt durchgeführt werden kann, sondern auch, innerhalb welchen Zeitraums eine solche möglich ist (BVerwG, U.v. 25.9.1997 - 1 C 3/97 - juris Rn. 22 zu § 55 Abs. 2 AuslG).

    Dies gilt nicht nur für die Fälle, in denen eine Abschiebung grundsätzlich möglich ist (kommt die Ausländerbehörde in solchen Fällen zu dem Ergebnis, eine Abschiebung kann - trotz grundsätzlicher Möglichkeit - nicht ohne erhebliche Verzögerung durchgeführt werden, ist eine Duldung zu erteilen, vgl. BVerwG, U.v. 25.9.1997 - 1 C 3/97 - juris Rn. 22f. zu § 55 Abs. 2 AuslG), sondern auch in den Fällen, in denen eine Abschiebung derzeit unmöglich ist.

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437
    Je besser insoweit die Erfolgsaussichten sind, desto eher werden die Voraussetzungen für eine sogenannte Verfahrensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (effektiver Rechtsschutz als rechtliches Abschiebungshindernis) oder zumindest nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (Ermessensduldung) erfüllt sein (BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34/18 - juris Rn. 30).

    Dies gilt grundsätzlich auch für die Voraussetzung, dass ein Antragsteller ein "geduldeter Ausländer" sein muss (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 23 zu § 25b AufenthG; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 4.3.2020 - OVG 6 S 10/20 - juris Rn. 9; Sächsisches OVG, B.v. 13.9.2021 - 3 B 295/21 - juris Rn. 12; Hecker in BeckOK AuslR, Stand 1.10.2020, § 25a AufenthG, Rn. 4; Röder in Beck OK Migration- und Integrationsrecht, Stand 1.10.2020, § 25a AufenthG, Rn. 7; Röcker in Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 25a AufenthG, Rn. 9).

    Erforderlich ist vielmehr ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34/18 - juris Rn. 23 f.; Sächsisches OVG, B.v. 13.9.2021 - 3 B 295/21 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99

    Duldungsanspruch bei ungeklärter Identität eines Ausländers

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437
    Maßgeblich ist insoweit, ob der Abschiebung tatsächliche Hindernisse entgegenstehen, die es der Ausländerbehörde unmöglich machen, ihrer Abschiebeverpflichtung nachzukommen (BVerwG, U.v. 21.3.2000 - 1 C 23/99 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die tatsächliche Hinnahme des Aufenthalts außerhalb förmlicher Duldung, ohne dass die Vollstreckung der Ausreisepflicht betrieben wird, sieht das Gesetz nicht vor (BVerwG, U.v. 21.3.2000 - 1 C 23/99 - juris Rn. 13; U.v. 25.9.1997 - 1 C 3/97 - juris Rn. 16 jeweils zu § 55 Abs. 2 AuslG 1990).

    Kommt die Ausländerbehörde zu dem Ergebnis, dass die Abschiebung nicht ohne Verzögerung durchgeführt werden kann oder der Zeitpunkt der Abschiebung ungewiss ist, ist eine Duldung zu erteilen (BVerwG, U.v. 21.3.2000 - 1 C 23/99 - juris Rn. 20 zur Frage der Erteilung einer Duldung bei ungeklärter Identität und/oder Staatsangehörigkeit).

  • OVG Sachsen, 13.09.2021 - 3 B 295/21

    Verfahrensduldung bei § 25 a Abs. 2 AufenthG und § 25 b AufenthG; zur

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437
    Dies gilt grundsätzlich auch für die Voraussetzung, dass ein Antragsteller ein "geduldeter Ausländer" sein muss (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 23 zu § 25b AufenthG; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 4.3.2020 - OVG 6 S 10/20 - juris Rn. 9; Sächsisches OVG, B.v. 13.9.2021 - 3 B 295/21 - juris Rn. 12; Hecker in BeckOK AuslR, Stand 1.10.2020, § 25a AufenthG, Rn. 4; Röder in Beck OK Migration- und Integrationsrecht, Stand 1.10.2020, § 25a AufenthG, Rn. 7; Röcker in Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 25a AufenthG, Rn. 9).

    Erforderlich ist vielmehr ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34/18 - juris Rn. 23 f.; Sächsisches OVG, B.v. 13.9.2021 - 3 B 295/21 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 CE 17.349

    Bedrohung durch Mitglieder des Drogenrings

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437
    Erforderlich ist dabei, dass infolge der Abschiebung als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret droht (BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17; B.v. 21.10.2016 - 19 CE 16.1953; B.v. 31.5.2016 - 10 CE 16.838 - juris Rn. 7; VGH BW, B.v. 1.6.2017 - 11 S 658/17 - juris Rn. 3; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Februar 2016, A1 § 60a Rn. 57 f.).

    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zu den prognostizierten Folgerungen kommt und welche Tatsachen dieser Einschätzung zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 19; B.v. 5.1.2017 - 10 CE 17.30 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 CE 17.750

    Keine Abschiebung bei transportbedingter Gesundheitsgefahr

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437
    Zum anderen muss eine Abschiebung auch dann unterbleiben, wenn sie - außerhalb des eigentlichen Transportvorgangs - eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bedeutet; dies ist der Fall, wenn das ernsthafte Risiko besteht, dass unmittelbar durch die Abschiebung als solche (unabhängig vom Zielstaat) sich der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne; vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2017 - 10 CE 17.750 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1996 - 10 A 620/91

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Baurecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437
    Selbst wenn die Antragstellerin zu 3 in der Vergangenheit die Voraussetzungen nach § 25a AufenthG erfüllt hätte, käme ihr zum (wie ausgeführt) hier entscheidungserheblichen Zeitpunkt ein Erteilungsanspruch nicht zu (vgl. BVerwG, U.v. 24.1.1992 - 7 C 24/91 - NVwZ 1992, 563; OVG NRW, B.v. 7.1.2021 - 18 B 1059/20 - BeckRS 2021, 141; OVG NRW, U.v. 23.4.1996 - 10 A 620/91 - NVwZ 1997, 598/600; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 113 Rn. 224, 227; Hecker in BeckOK VwGO, Stand: 1.4.2021, § 113 Rn. 69.1f.; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 105).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 19 CE 17.657

    Verpflichtung zur vorläufigen Erteilung einer Duldung und Anforderungen an

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437
    Auch sind diesen ärztlichen Äußerungen keine ausreichenden Indizien für eine Reiseunfähigkeit zu entnehmen, die zu einer Verpflichtung der Ausländerbehörde führen könnten, den Sachverhalt weiter aufzuklären (vgl. Heilbronner, AuslR, Stand: 2/2016, A1, § 60a AufenthG Rn. 61; Bay VGH, B.v. 5.7.2017 - 19 CE 17.657 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98

    Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437
    Zwar liegt selbst bei Annahme einer nicht völlig auszuschließenden Suizidgefahr nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor; bei einer möglicherweise aus den besonderen Belastungen einer Abschiebung resultierenden Suizidgefahr handelt es sich um eine Abschiebung regelmäßig nur vorübergehend hindernde Umstände (vgl. BVerfG, B.v. 26.2.1998 - 2 BvR 185/98 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 31.05.2016 - 10 CE 16.838

    Kein Abschiebungshindernis bei paranoid schizophrener kosovarischer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437
    Erforderlich ist dabei, dass infolge der Abschiebung als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret droht (BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17; B.v. 21.10.2016 - 19 CE 16.1953; B.v. 31.5.2016 - 10 CE 16.838 - juris Rn. 7; VGH BW, B.v. 1.6.2017 - 11 S 658/17 - juris Rn. 3; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Februar 2016, A1 § 60a Rn. 57 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 6 S 10.20

    Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2021 - 18 B 1059/20

    Streit um die Erteilung einer Ausbildungsduldung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2006 - 18 B 437/06

    Ausländerrechtliche Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54

    Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 3 S 64.18

    Behandlung eines Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach deren

  • BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02

    Reiseunfähigkeit wegen Suizidgefahr eines Ausländers als inlandsbezogenes

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • OVG Sachsen, 22.08.2019 - 3 B 394/18

    Aussetzung der Abschiebung; Reisefähigkeit; psychologische Behandlung;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2017 - 11 S 658/17

    Hinderung der Abschiebung wegen Reiseunfähigkeit

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 10 CE 15.2784

    Erfolgloser Eilantrag auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung durch

  • VGH Bayern, 18.10.2013 - 10 CE 13.1890

    Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis; amtsärztliches Attest;

  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 CE 17.30
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

  • VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384

    Aussetzung der Abschiebung, Vater-Kind-Beziehung (hier: verneint),

    Zum anderen muss eine Abschiebung auch dann unterbleiben, wenn sie - außerhalb des eigentlichen Transportvorgangs - eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bedeutet; dies ist der Fall, wenn das ernsthafte Risiko besteht, dass unmittelbar durch die Abschiebung als solche (unabhängig vom Zielstaat) sich der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne; vgl. zum ganzen zuletzt etwa BayVGH, B.v. 20.1.2022 - 19 CE 21.2437 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 28.11.2022 - 10 CE 22.2250, 10 C 22.2252 - juris Rn. 8).
  • VG Bayreuth, 22.06.2023 - B 6 S 23.285

    Ausweisung, Türkischer Staatsangehöriger, Paranoide Schizophrenie, Langer

    Dabei haben bei der Bewertung eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, die unmittelbar mit dem Abschiebevorgang in Zusammenhang stehen (Reisefähigkeit im engeren und weiteren Sinne, vgl. dazu z.B. BayVGH, B.v. 20.1.2022 - 19 CE 21.2437 - juris Rn. 19 f.) außer Betracht zu bleiben.

    Zur Reisefähigkeit im weiteren Sinne - und damit nicht im vorliegenden Verfahren zu erörtern - gehört auch die eventuell nötige Organisation einer ggf. erforderlichen unmittelbaren Anschlussbehandlung, sofern der Ausländer nicht selbst in der Lage sein sollte, bei Ankunft im Zielstaat insoweit für sich selbst zu sorgen (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2022 - 19 CE 21.2437 - juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2023 - 12 S 1394/23

    Beschwerde wegen unmittelbar bevorstehender Abschiebung

    Wird im Falle einer psychischen Erkrankung eine Gesundheitsgefahr in Folge des Abbruchs einer im Bundesgebiet stattfindenden Behandlung geltend gemacht, ist von einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis wegen Reiseunfähigkeit nur dann auszugehen, wenn die Gefahr einer wesentlichen Gesundheitsverschlechterung schon während der Abschiebung und der sich unmittelbar daran anschließenden Zeitspanne der Ankunft im Heimatland droht und dieser Gefahr nicht durch mögliche Vorkehrungen wie der Ausstattung mit einem Medikamentenvorrat, einer medizinischen Begleitung im Abschiebevorgang oder der Übergabe an medizinisches Personal im Heimatland begegnet werden kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.01.2022 - 19 CE 21.2437 -, juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 30.11.2023 - Au 9 K 23.30923

    Irak, unzulässiges Asylverfahren in der Bundesrepublik, Deutschland, Zweitantrag,

    Von einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis wegen Reiseunfähigkeit ist nur dann auszugehen, wenn die Gefahr einer wesentlichen Gesundheitsverschlechterung schon während der Abschiebung und der sich unmittelbar daran anschließenden Zeitspanne der Ankunft im Heimatland droht und dieser Gefahr nicht durch mögliche Vorkehrungen wie der Ausstattung mit einem Medikamentenvorrat, einer medizinischen Begleitung im Abschiebevorgang oder der Übergabe an medizinisches Personal im Heimatland begegnet werden kann (VGH B W, B.v. 30.8.2023 - 12 S 1394/23 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 20.1.2022 - 19 CE 21.2437 - juris Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 02.05.2022 - B 6 E 22.184

    Reisefähigkeit (verneint), Ermittlungspflichten der Ausländerbehörde jenseits des

    Ein rechtliches Abschiebungshindernis liegt vor, wenn durch die Beendigung des Aufenthalts eine konkrete Leibes- oder Lebensgefahr zu befürchten ist, so dass die Abschiebungsmaßnahme wegen des nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verbürgten grundrechtlichen Schutzes auszusetzen ist (statt Vieler BayVGH, B.v. 20.01.2022 - 19 CE 21.2437 - juris Rn. 19).

    Dies ist der Fall, wenn das ernsthafte Risiko besteht, dass sich unmittelbar durch die Abschiebung als solche (unabhängig vom Zielstaat) der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne) (BayVGH, B.v. 20.01.2022 - 19 CE 21.2437 - juris Rn. 19).

  • VG Ansbach, 07.02.2022 - AN 11 E 21.01536

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Duldung wegen familiärer

    Ausgehend davon kann daraus ein vorübergehendes oder dauerndes Aufenthaltsrecht der betreuungsbedürftigen Angehörigen nicht abgeleitet werden (vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 1.3.2020, § 25 AufenthG Rn. 92); mit Blick auf die Pflege- bzw. Betreuungsbedürftigkeit hat die Ausländerbehörde im Falle einer Abschiebung letztlich die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2022 - 19 CE 21.2437 - juris Rn. 25 f.) Es ist demnach davon auszugehen, dass keine außerordentlichen Umstände gegeben sind, die Rückkehr der Mutter des Antragstellers zu 1) zusammen mit ihrer Familie in das Heimatland vielmehr zumutbar ist.
  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 10 CE 22.2378

    Unbegründete Beschwerde gegen Versagung einer Duldung

    In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gilt dementsprechend ebenfalls der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung der Tatsacheninstanz (vgl. HessVGH, B.v. 4.10.2022 - 3 B 523/22 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 12.9.2022 - 10 CE 22.1925 - juris Rn. 6; B.v. 20.1.2022 - 19 CE 21.2437 - juris Rn 11; OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.3.2020 - OVG 6 S 10/20 - juris Rn. 9; vgl. aus dem Schrifttum: Göbel-Zimmermann/Hupke in Huber/Mantel, AufenthG/AsylG, 3. Aufl. 2021, AufenthG, § 25a Rn. 6; Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 35. Aufl., Stand: 1.10.2022, AufenthG, § 25a Rn. 4 m.w.N.; Röcker in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG, § 25a Rn. 9 m.w.N.; Röder in Decker/Bader/Kothe, Migrations- und Integrationsrecht, 13. Aufl., Stand: 15.10.2022, AufenthG, § 25a Rn. 7).
  • VGH Bayern, 14.02.2023 - 10 CE 22.2164

    Kein Abschiebungshindernis wegen familiärer Beistandsgemeinschaft

    Zum anderen muss eine Abschiebung auch dann unterbleiben, wenn sie - außerhalb des eigentlichen Transportvorgangs - eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bedeutet; dies ist der Fall, wenn das ernsthafte Risiko besteht, dass unmittelbar durch die Abschiebung als solche (unabhängig vom Zielstaat) sich der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne; vgl. zum ganzen zuletzt etwa BayVGH, B.v. 20.1.2022 - 19 CE 21.2437 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 28.11.2022 - 10 CE 22.2250, 10 C 22.2252 - juris Rn. 8).
  • VG München, 29.08.2022 - M 10 S7 22.50445

    Unionsrechtliche Zuständigkeit Spaniens für die Bearbeitung eines Asylantrags

    Zum anderen muss eine Abschiebung auch dann unterbleiben, wenn - außerhalb des Transports - das ernsthafte Risiko besteht, dass sich der Gesundheitszustand der Person unmittelbar durch die Abschiebung als solche (unabhängig vom konkreten Zielstaat) sich wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert, sog. Reiseunfähigkeit im weiteren Sinn (s. zum Ganzen BayVGH, B.v. 8.2.2022 - 10 CE 22.355 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 20.1.2022 - 19 CE 21.2437 - juris Rn. 19).
  • VG Ansbach, 20.06.2022 - AN 11 K 21.01402

    Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden -

    Nach der Gesetzesbegründung sollte mit § 25a AufenthG eine Bleiberechtsregelung geschaffen werden, um nachhaltige Integrationsleistungen, die trotz des fehlenden rechtmäßigen Aufenthalts von einem Geduldeten erbracht wurden, durch die Erteilung eines gesicherten Aufenthaltsstatus zu honorieren (vgl. BT-Drs. 18/4097 S. 1, 23; BayVGH, B.v. 20.1.2022 - 19 CE 21.2437 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 28.11.2022 - 10 CE 22.2250

    Abschiebungshindernis bzgl. Pakistan nicht glaubhaft gemacht

  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 10 CS 23.440

    Anspruch auf Erteilung einer Verfahrensduldung

  • VG Bremen, 22.04.2022 - 1 K 198/22

    Türkei: Dublin Kroatien: Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen

  • VG München, 08.02.2022 - M 4 E 22.573

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung im Wege der einstweiligen Anordnung

  • VG Bayreuth, 13.09.2022 - B 6 E 22.856

    Reisefähigkeit bei Abschiebevorgang

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