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   VGH Bayern, 20.03.2023 - 11 CE 23.43   

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VGH Bayern, 20.03.2023 - 11 CE 23.43 (https://dejure.org/2023,6411)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2023 - 11 CE 23.43 (https://dejure.org/2023,6411)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2023 - 11 CE 23.43 (https://dejure.org/2023,6411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; StVG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 4 S. 2, Abs. 6 S. 1 Nr. 2; FeV § 11 Abs. 1 S. 1, S. 2, 14 Abs. 2 Nr. 1, 20 Abs. 1, 22 Abs. 2, Anl. 4 Nr. 9.1, Nr. 9.5
    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - einstweiliger Rechtsschutz

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Genügt ein Abstinenznachweis als Ersatz für eine MPU?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 30.08.2021 - 11 CS 21.1933

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Methamphetaminkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 11 CE 23.43
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - Blutalkohol 55, 264 = juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 30.8.2021 - 11 CS 21.1933 - juris Rn. 9).

    Der zur Wiedererlangung der Fahreignung erforderliche Nachweis, dass kein Konsum mehr vorliegt, ist entsprechend Nr. 9.5 der Anl. 4 zur FeV erst geführt, wenn eine Abstinenz von in der Regel einem Jahr und ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel belegt werden (vgl. Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27.1.2014 [Verkehrsblatt S. 110] in der Fassung vom 17.2.2021 [Verkehrsblatt S. 198], die nach § 11 Abs. 5 FeV i.V.m. Anl. 4a zur FeV Grundlage für die Beurteilung sind; s. auch BayVGH, B.v. 30.8.2021 - 11 CS 21.1933 - juris Rn. 12; B.v. 15.12.2021 - 11 CS 21.2414 - juris Rn. 28).

    Letzteres kann nur im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung festgestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2021, a.a.O. Rn. 12; BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081 = juris Rn. 24).

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde kann diese medizinisch-psychologische Beurteilung auch nicht durch bloße Abstinenznachweise ersetzt werden, da eine etwaige Abstinenz nichts über deren Stabilität besagt (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2021 - 11 CS 21.1933 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 11 CS 21.2414

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Amphetaminkonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 11 CE 23.43
    Der zur Wiedererlangung der Fahreignung erforderliche Nachweis, dass kein Konsum mehr vorliegt, ist entsprechend Nr. 9.5 der Anl. 4 zur FeV erst geführt, wenn eine Abstinenz von in der Regel einem Jahr und ein motivational gefestigter Verhaltens- und Einstellungswandel belegt werden (vgl. Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27.1.2014 [Verkehrsblatt S. 110] in der Fassung vom 17.2.2021 [Verkehrsblatt S. 198], die nach § 11 Abs. 5 FeV i.V.m. Anl. 4a zur FeV Grundlage für die Beurteilung sind; s. auch BayVGH, B.v. 30.8.2021 - 11 CS 21.1933 - juris Rn. 12; B.v. 15.12.2021 - 11 CS 21.2414 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 17.2068

    Rechtmäßige Annahme fehlender Fahreignung wegen Alkohols

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 11 CE 23.43
    Aus Sicht des Senats spricht viel dafür, dass die Herstellung der Fahreignung durch Beschränkungen bzw. Auflagen nach Drogenkonsum allenfalls ausnahmsweise in Betracht kommt und jedenfalls eine Entwöhnung mit ausreichendem Abstinenznachweis voraussetzt (siehe Nr. 9.5 der Anl. 4 zur FeV; vgl. zum Alkoholmissbrauch auch BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 11 CS 17.2068 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 11 CE 23.43
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass es bei einem dauerhaften, generell die Fahreignung ausschließenden Eignungsmangel verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, den Betroffenen vom Führen von Kraftfahrzeugen auszuschließen (vgl. BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 = juris Rn. 49).
  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 11 CE 23.43
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - Blutalkohol 55, 264 = juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 30.8.2021 - 11 CS 21.1933 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 11 CE 23.43
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache kommt allerdings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, wenn das Abwarten der Hauptsacheentscheidung für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - NVwZ-RR 2014, 558 Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 10 S 116/15

    Erhebung der Untätigkeitsklage hindert keine behördliche Aufklärungsmaßnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 11 CE 23.43
    Ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 13; VGH BW, U.v. 7.7.2015 - 10 S 116/15 - DAR 2015, 592 = juris Rn. 19).
  • OVG Thüringen, 15.01.2021 - 2 EO 147/20

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund einer Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 11 CE 23.43
    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2018 - 11 CE 18.1170 - juris Rn. 15; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18; ThürOVG, B.v. 15.1.2021 - 2 EO 147/20 - Blutalkohol 58, 111 = juris Rn. 14; s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 20 FeV Rn. 6).
  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 11 CE 22.262

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 11 CE 23.43
    Ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 13; VGH BW, U.v. 7.7.2015 - 10 S 116/15 - DAR 2015, 592 = juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 03.07.2018 - 11 CE 18.1170

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - Wiedererteilung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2023 - 11 CE 23.43
    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2018 - 11 CE 18.1170 - juris Rn. 15; B.v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18; ThürOVG, B.v. 15.1.2021 - 2 EO 147/20 - Blutalkohol 58, 111 = juris Rn. 14; s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 20 FeV Rn. 6).
  • VGH Bayern, 11.12.2014 - 11 CE 14.2358

    Inlandsungültigkeit einer durch Umtausch erworbenen ungarischen Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

  • VGH Bayern, 05.10.2023 - 11 CS 23.1413

    Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Konsum von Amphetamin

    Für eine positive Verkehrsprognose ist wesentlich, dass zur positiven Veränderung der körperlichen Befunde einschließlich der Laborbefunde ein tiefgreifender und stabiler Einstellungswandel hinzutritt, der es wahrscheinlich macht, dass der Betroffene die notwendige Abstinenz auch in Zukunft einhält (vgl. Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung; BayVGH, B.v. 30.8.2021 - 11 CS 21.1933 - juris Rn. 12; B.v. 20.3.2023 - 11 CE 23.43 - BeckRS 2023, 6069 Rn. 16; OVG NW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris Rn. 13; OVG Berlin-Bbg, B.v. 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 - ZfS 2019, 56 = juris Rn. 5).

    Für die Regel geht der Senat gleichwohl auch in seiner neueren Rechtsprechung von einer notwendigen Mindestabstinenz von einem Jahr aus (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21; B.v. 3.6.2022 - 11 ZB 22.394 - BeckRS 2022, 13353 Rn. 15 ["jedenfalls bei häufigem und/oder längerfristigem Konsum"]; B.v. 20.3.2023 - 11 CE 23.43 - DAR 2023, 523 = BeckRS 2023, 6069 Rn. 16).

  • VGH Bayern, 24.01.2024 - 11 C 23.2067

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende

    Es lässt sich nicht feststellen, dass ihm mit deutlich überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne Vorlage eines positiven ärztlichen Gutachtens zustünde (vgl. zu den Voraussetzungen der vorläufigen Erteilung einer Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung BayVGH, B.v. 20.3.2023 - 11 CE 23.43 - DAR 2023, 523 = juris Rn. 13).

    Ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2023 a.a.O. Rn. 15; U.v. 18.1.2023 - 11 B 22.1153 - juris Rn. 20; VGH BW, U.v. 7.7.2015 - 10 S 116/15 - DAR 2015, 592 = juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 11 ZB 23.742

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen Alkoholabhängigkeit,

    Ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2023 - 11 CE 23.43 - DAR 2023, 523 Rn. 15 m.w.N.; VGH BW, U.v. 7.7.2015 - 10 S 116/15 - DAR 2015, 592 = juris Rn. 19), was der Fall ist, so lange ungeklärt ist, ob der Betreffende eine (frühere) Abhängigkeit überwunden hat.
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