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   VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106   

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https://dejure.org/2016,10784
VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106 (https://dejure.org/2016,10784)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.2016 - 5 B 15.2106 (https://dejure.org/2016,10784)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 2016 - 5 B 15.2106 (https://dejure.org/2016,10784)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der unter Identitätstäuschung zurückgelegten Aufenthaltszeiten in Deutschland bei der Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts; Einbürgerung eines irakischen Flüchtlings

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG
    Staatsangehörigkeitsrecht: Kein gewöhnlicher Aufenthalt bei Identitätstäuschung | Anspruchseinbürgerung; Identitätstäuschung; Gewöhnlicher Aufenthalt

  • rewis.io

    Nichtanrechnung von unter Identitätstäuschung zurückgelegten Aufenthaltszeiten bei der Einbürgerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1
    Anspruchseinbürgerung; Identitätstäuschung; gewöhnlicher Aufenthalt

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der unter Identitätstäuschung zurückgelegten Aufenthaltszeiten in Deutschland bei der Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts; Einbürgerung eines irakischen Flüchtlings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Begründung von gewöhnlichem Aufenthalt während Identitätstäuschung

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG
    Staatsangehörigkeitsrecht: Kein gewöhnlicher Aufenthalt bei Identitätstäuschung | Anspruchseinbürgerung; Identitätstäuschung; Gewöhnlicher Aufenthalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 791
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106
    Der Aufenthalt eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland ist rechtmäßig, wenn er von der zuständigen Ausländerbehörde erlaubt worden ist (BVerwG, U. v. 16.10.1990 - 1 C 15.88 - BVerwGE 87, 11/17 f.; U. v. 23.2.1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116/126 f.).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. U. v. 23.2.1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116/123 ff.; U. v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199/202 f.; U. v. 26.2.2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203/215; U. v. 19.10.2011 - 5 C 28.10 - BVerwGE 141, 94/96; jeweils m. w. N.) hat ein Ausländer seinen gewöhnlichen bzw. dauernden Aufenthalt im Inland, wenn er sich hier unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend verweilt, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, so dass die Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist.

    Bei der vorgenannten Begriffsbestimmung orientiert sich das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich (vgl. nur BVerwG, U. v. 23.2.1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116/123) an der Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

    Die Tatbestandsmerkmale des gewöhnlichen und des rechtmäßigen Aufenthalts müssen kumulativ erfüllt sein, wobei die Rechtmäßigkeit den gewöhnlichen Aufenthalt "abdecken" muss (BVerwG, U. v. 23.2.1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116/127).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.02.2015 - 4 LB 15/13

    Einbürgerung trotz Erteilung von Aufenthaltstiteln unter anderem Namen,

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106
    aa) Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Klägers im Sinn des § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG scheitert nicht daran, dass die Aufenthaltstitel nicht unter den von ihm im Jahr 2010 angegebenen neuen Personalien erteilt worden sind (vgl. OVG SH, U. v. 5.2.2015 - 4 LB 15/13 - Asylmagazin 2016, 53).

    Obwohl die Aufenthaltstitel unter den vom Kläger ursprünglich angegebenen, erst später korrigierten Daten erteilt wurden, sind sie nicht mangels existierenden Bezugsobjekts nichtig (vgl. OVG SH, U. v. 5.2.2015 - 4 LB 15/13 - Asylmagazin 2016, 53).

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 28.10

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Staatsangehörigkeitserwerb durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106
    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. U. v. 23.2.1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116/123 ff.; U. v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199/202 f.; U. v. 26.2.2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203/215; U. v. 19.10.2011 - 5 C 28.10 - BVerwGE 141, 94/96; jeweils m. w. N.) hat ein Ausländer seinen gewöhnlichen bzw. dauernden Aufenthalt im Inland, wenn er sich hier unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend verweilt, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, so dass die Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist.

    In diesem Fall würde es zwar nicht an der Gewöhnlichkeit des Aufenthalts fehlen (vgl. BVerwG, U. v. 19.10.2011 - 5 C 28.10 - BVerwGE 141, 94/96 m. w. N.; BayVGH, U. v. 11.2.2015 - 5 B 14.2090 - DVBl 2015, 857; SächsOVG, U. v. 5.9.2013 - 3 A 793/12 - InfAuslR 2014, 8), wohl aber an seiner Rechtmäßigkeit.

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106
    Schließlich darf eine Rechtsordnung, die sich ernst nimmt, nicht Prämien auf die Missachtung ihrer selbst setzen (BVerfG, U. v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24/49).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106
    Der Aufenthalt eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland ist rechtmäßig, wenn er von der zuständigen Ausländerbehörde erlaubt worden ist (BVerwG, U. v. 16.10.1990 - 1 C 15.88 - BVerwGE 87, 11/17 f.; U. v. 23.2.1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116/126 f.).
  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 36/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Anwendbarkeit des RV/UVAbk POL - gewöhnlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106
    Dieses hat in den letzten Jahren den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts weiter konkretisiert und insbesondere Charakter und Inhalt der zu treffenden Prognoseentscheidung näher beleuchtet (s. BSG, U. v. 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R - NZS 2014, 264; U. v. 16.6.2015 - B 13 R 36/13 R - juris).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106
    Dieses Ergebnis entspricht im Übrigen der vom Bundesverwaltungsgericht betonten zentralen Bedeutung der Identität im Einbürgerungsverfahren (grundlegend BVerwG, U. v. 1.9.2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311/313).
  • OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12

    Rechtsschutzbedürfnis für eine auf rückwirkende Feststellung der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106
    In diesem Fall würde es zwar nicht an der Gewöhnlichkeit des Aufenthalts fehlen (vgl. BVerwG, U. v. 19.10.2011 - 5 C 28.10 - BVerwGE 141, 94/96 m. w. N.; BayVGH, U. v. 11.2.2015 - 5 B 14.2090 - DVBl 2015, 857; SächsOVG, U. v. 5.9.2013 - 3 A 793/12 - InfAuslR 2014, 8), wohl aber an seiner Rechtmäßigkeit.
  • BVerwG, 09.09.2014 - 1 C 10.14

    Arglistige Täuschung; Aushändigung; Bekanntgabe; Beteiligter; Einbürgerung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106
    Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bezog sich nicht auf eine nicht vorhandene oder andere Person, sondern auf die Person des Klägers unter - aus heutiger Sicht bzw. nach nunmehrigen Angaben - falschem Namen aufgrund falscher Angaben (vgl. BVerwG, U. v. 9.9.2014 - 1 C 10.14 - NVwZ 2014, 1679 zur Einbürgerung).
  • VGH Bayern, 11.02.2015 - 5 B 14.2090

    Der Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet zur Absolvierung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106
    In diesem Fall würde es zwar nicht an der Gewöhnlichkeit des Aufenthalts fehlen (vgl. BVerwG, U. v. 19.10.2011 - 5 C 28.10 - BVerwGE 141, 94/96 m. w. N.; BayVGH, U. v. 11.2.2015 - 5 B 14.2090 - DVBl 2015, 857; SächsOVG, U. v. 5.9.2013 - 3 A 793/12 - InfAuslR 2014, 8), wohl aber an seiner Rechtmäßigkeit.
  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Vormerkung polnischer Versicherungszeiten -

  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 BV 12.2314

    Macht ein Ausländer vor den Ausländerbehörden falsche Angaben, die zur Rücknahme

  • BVerwG, 26.02.2009 - 10 C 50.07

    Ausbürgerung; ordnungsrechtliche Ausbürgerung; asylerhebliche Ausbürgerung;

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03

    Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt;

  • BVerwG, 16.01.2014 - 10 B 1.14

    Rücknahme der Einbürgerung bei Verschweigen einer Doppelehe als arglistige

  • VG München, 05.07.2016 - M 25 S 16.31457

    Einzelfall eines offensichtlich unbegründeten Asylantrags

    Das Geburtsdatum zählt zu den Identitätsmerkmalen (vgl. im Zusammenhang mit StAG, BayVGH, U.v. 20.4.2016 - 5 B 15.2106 - juris Rn. 19).
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