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   VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495   

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VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495 (https://dejure.org/2023,10522)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.2023 - 24 CS 23.495 (https://dejure.org/2023,10522)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 2023 - 24 CS 23.495 (https://dejure.org/2023,10522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b; WaffG § 36; WaffG § 45 Abs. 2 Satz 1; AWaffV § 13 Abs. 8
    Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank

  • rewis.io

    Interessenabwägung bei offenen Erfolgsaussichten, Widerruf einer Waffenbesitzkarte, Erledigung der Ungültigerklärung eines Jagdscheins, Prognose der Unzuverlässigkeit, Struktur einer Prognoseentscheidung, Indizienbeweis, Prognosemethode (Unterscheidung von Erfahrungssatz ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
    Die notwendige Wahrscheinlichkeit für das Eintreten des inkriminierten Verwahrverhaltens richtet sich im Waffenrecht als Materie des Sicherheitsrechts - das Regelungskonzept des Waffengesetzes ist strikt präventiv ausgerichtet und dient der Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17) - nach der sog. Je-desto-Formel (vgl. allgemein Bäcker in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, Kap. D Rn. 101 m.w.N.).

    Es bedarf nicht etwa einer mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10), es genügt vielmehr eine gewisse (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 25.1.2023 - 6 S 1792/22 - juris Rn. 9) bzw. hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 12) für eine nicht ordnungsgemäße Verwahrung.

    Insgesamt ist daher entscheidend, ob die ermittelten Tatsachen nach aller Lebenserfahrung ein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig das prognoserelevante Verhalten (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG) begehen wird (BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 6 S 1792/22

    Widerruf einer Waffenhandelserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
    Für das Ergebnis der Prognose - ob also eine solche sorgfaltswidrige Verwahrung mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit künftig zu erwarten ist - dürfen als Prognosebasis ausweislich des Wortlatus (sämtliche) Tatsachen, mithin alle gegenwärtigen oder vergangenen Tatsachen zugrunde gelegt werden (vgl. VGH BW, B.v. 25.1.2023 - 6 S 1792/22 - juris Rn. 9).

    Die Tatsachen müssen allerdings nach den allgemeinen Regeln den Schluss von der Gegenwart auf das "Verwahrungsverhalten" strukturell zulassen; das setzt einen entsprechenden Bezug der Tatsache zur regulierten Tätigkeit voraus (vgl. Eifert, JuS 2004, 565/568), d.h. die Tatsache muss für die zu treffende zukunftsbezogene Beurteilung bedeutsam sein können (BVerwG, B.v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - juris Rn. 5; VGH BW, B.v. 25.1.2023 - 6 S 1792/22 - juris Rn. 9), sie muss aber nicht selbst einen Gesetzesverstoß begründen (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2016 - 21 CS 15.2466 - juris Rn. 16; enger insoweit Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, 4. Aufl. 2020, Rn. 758 f.).

    Es bedarf nicht etwa einer mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10), es genügt vielmehr eine gewisse (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 25.1.2023 - 6 S 1792/22 - juris Rn. 9) bzw. hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 12) für eine nicht ordnungsgemäße Verwahrung.

  • VG Karlsruhe, 22.08.2018 - 4 K 3040/16

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Mitglieds in einer örtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
    Die Unzuverlässigkeit anderer, selbst nahestehender Personen rechtfertigt als solche nicht den Schluss auf die Unzuverlässigkeit eines anderen (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 22.8.2018 - 4 K 3040/16 - juris Rn. 19).

    Es wird in der Mitgliedschaft (als eigenes Verhalten des Betroffenen) eine Tatsache gesehen, die aus bestimmten Gründen - insbesondere der "Prägekraft" der Gruppe auf das Individuum - die Unzuverlässigkeitsprognose tragen kann (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 22.8.2018 - 4 K 3040/16 - juris Rn. 19; Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, Rn. 758 f.).

  • VG Ansbach, 03.12.2003 - AN 15 K 03.00325
    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
    Es besteht kein Automatismus in dem Sinne, dass ein nachgewiesener Verstoß unweigerlich eine negative Prognose ergibt (vgl. VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325 - juris Rn. 29).

    Gibt es Haushaltsmitglieder, die nicht berechtigt sind, mit den verwahrten Waffen umzugehen, so müssen die Waffen vor diesen sicher verwahrt werden (vgl. VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211

    Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse - Einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
    Kann nach alldem keine abschließend verlässliche Aussage über die Rechtmäßigkeit des Bescheids des Antragsgegners getroffen werden, ist eine Interessenabwägung erforderlich (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 21 ff.).

    c) Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug aus Gründen der Gefahrenabwehr besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten mit der Widerrufsentscheidung verbundenen notwendigen Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG) - vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25.

  • BVerwG, 15.02.2019 - 6 B 153.18

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Zuverlässigkeit und Eignung -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
    Auch soweit die Rechtsprechung die Gruppenzugehörigkeit zur Begründung der Unzuverlässigkeit heranzieht (vgl. BVerwG, B.v. 15.2.2019 - 6 B 153.18 - juris Rn. 7) wird keine Verantwortung für fremdes Verhalten begründet.

    (3) Der Senat weist zur Vermeidung von Missverständnissen darauf hin, dass von der unzulässigen Konstruktion einer Prognosebasis im Wege der Zurechnung fremden Verhaltens die Anknüpfung einer Prognose an "schuldhaftes Vorverhalten" - ähnlich wie in den Fallgruppen der Unzuverlässigkeit wegen Gruppenzugehörigkeit (vgl. BVerwG, B.v. 15.2.2019 - 6 B 153.18 - juris Rn. 7) - zu unterscheiden ist.

  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010

    Gaststättenerlaubnis für in einer Wohnungseigentumsanlage liegende Räume

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
    Kann nach alldem keine abschließend verlässliche Aussage über die Rechtmäßigkeit des Bescheids des Antragsgegners getroffen werden, ist eine Interessenabwägung erforderlich (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 21 ff.).

    c) Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug aus Gründen der Gefahrenabwehr besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten mit der Widerrufsentscheidung verbundenen notwendigen Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG) - vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25.

  • VGH Bayern, 16.05.2022 - 24 CS 22.737

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Prognose der Zuverlässigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
    Es bedarf nicht etwa einer mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10), es genügt vielmehr eine gewisse (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 25.1.2023 - 6 S 1792/22 - juris Rn. 9) bzw. hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 12) für eine nicht ordnungsgemäße Verwahrung.

    Daher sind die Folgen, die sich für die Antragstellerin mit dem Sofortvollzug verbinden, nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; SächsOVG, B.v. 4.7.2022 - 6 B 61/22 - juris; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 21 CS 18.728

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
    Die Tatsache hat die Behörde nachzuweisen (vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 21 CS 18.728 - juris Rn. 15; OVG RhPf, B.v. 8.1.2018 - 7 B 11798/17 - juris Rn. 10).

    Soweit keine gegenläufigen Anhaltspunkte bestehen, kann also aus einem Abhandenkommen ein Verwahrverstoß geschlussfolgert werden, der sodann seinerseits als relevante Prognosetatsache ein Unzuverlässigkeitsurteil tragen kann (vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 21 CS 18.728 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
    Da hiernach das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten werden soll (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10) und von Waffen und Munition Gefahren für besonders hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgehen (vgl. SächsOVG, B.v. 13.9.2022 - 6 B 182/22 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 14), sind die Anforderungen an die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Verwahrungsverstoßes nicht hoch.

    Es bedarf nicht etwa einer mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10), es genügt vielmehr eine gewisse (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 25.1.2023 - 6 S 1792/22 - juris Rn. 9) bzw. hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 16.5.2022 - 24 CS 22.737 - juris Rn. 12) für eine nicht ordnungsgemäße Verwahrung.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

  • BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19

    Aufklärungsrüge; Auskunft; Auskunftsersuchen; BaFin; Begründungsmangel;

  • OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15

    Verstoß eines Waffenbesitzers gegen sorgfältige Verwahrung von Waffen und

  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • OVG Sachsen, 03.05.2022 - 6 B 118/22

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Ungültigerklärung eines Jagdscheins;

  • OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen;

  • OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 946/05

    Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16

    Widerruf erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse und Entzug des Jagdscheins -

  • VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • VG München, 25.11.2019 - M 7 S 19.4360

    Erfolglose Beschwerde gegen sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Beschwerde; Waffenbesitzkarten; Widerruf; Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige

  • VGH Bayern, 31.07.2015 - 21 CS 15.1156

    Waffenrecht/Jagdrecht

  • VGH Bayern, 04.11.2015 - 21 CS 15.2023

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758

    Rechtmäßige Ausweisung eines faktischen Inländers

  • VG München, 19.07.2022 - M 2 S 22.2183

    Widerruf; Waffenbesitzkarte; Waffenschrank; Aufbewahrung

  • VG Münster, 09.09.2014 - 1 K 2949/13

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Erforderliche Zuverlässigkeit nach dem

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2010 - 11 LA 389/09

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13
  • BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18

    Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung;

  • VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531

    Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496

    Waffenrecht; Waffenrecht; nachträgliche waffenrechtliche Auflage; Lebensgefährte;

  • OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Anforderungen an den sachgemäßen Umgang

  • VGH Bayern, 08.01.2016 - 21 CS 15.2466

    Waffenrecht -Beurteilung der Zuverlässigkeit bei ungeklärtem Sachverhalt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2018 - 7 B 11798/17

    Klage gegen den Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen

  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 22 CS 16.256
  • BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 20 A 2384/20

    Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 20. April 2023 - 24 CS 23.495 -, juris, Rn. 25.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17, m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 20. April 2023 - 24 CS 23.495 -, juris, Rn. 25.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 20. April 2023 - 24 CS 23.495 -, juris, Rn. 25.

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.253

    Sorgfaltsanforderungen bei der Aufbewahrung von Waffen

    Die Struktur einer Prognoseentscheidung ist indes immer die gleiche (vgl. insoweit ausführlich BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - Rn. 21 f.).

    Erst und nur unterhalb der Schwelle dieser niedrigen Wahrscheinlichkeit sind die gleichwohl unvermeidbaren Restrisiken hinnehmbar (vgl. insoweit BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - Rn. 23 m.w.N.).

    Es ist insoweit grundsätzlich auch möglich, bei einmaligen Verhaltensweisen vom Vorliegen der erforderlichen gewissen bzw. hinreichenden (Prognose-)Wahrscheinlichkeit auszugehen (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - Rn. 24 m.w.N.).

    Die Behörde muss dem Betroffenen selbst einen (Sorgfaltspflicht-)Verstoß nachweisen, der sodann als Prognosebasis herangezogen wird (vgl. insoweit ausführlich BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - Rn. 29 ff.).

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.251

    Widerruf von Waffenbesitzkarten und sprengstoffrechtlicher Erlaubnis

    Die Struktur einer Prognoseentscheidung ist indes immer die gleiche (vgl. insoweit ausführlich BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - Rn. 21 f.).

    Erst und nur unterhalb der Schwelle dieser niedrigen Wahrscheinlichkeit sind die gleichwohl unvermeidbaren Restrisiken hinnehmbar (vgl. insoweit BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - Rn. 23 m.w.N.).

    Es ist insoweit grundsätzlich auch möglich, bei einmaligen Verhaltensweisen vom Vorliegen der erforderlichen gewissen bzw. hinreichenden (Prognose-)Wahrscheinlichkeit auszugehen (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - Rn. 24 m.w.N.).

    Die Behörde muss dem Betroffenen selbst einen (Sorgfaltspflicht-)Verstoß nachweisen, der sodann als Prognosebasis herangezogen wird (vgl. insoweit ausführlich BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - Rn. 29 ff.).

  • VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872

    Vorläufiger Rechtsschutz, Prüfungsmaßstab bei Waffenverbot für den Einzelfall

    Bei der Bestimmung der insoweit notwendigen Tatsachenbasis (zu weiteren Elementen vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - Rn. 21) als Ausgangsbasis für die Ableitung künftigen Verhaltens ist zu beachten, dass verfassungsschutzbehördliche Kategorien mit Blick auf die Aufgabe der Verfassungsschutzämter nicht ohne weiteres der Rechtmäßigkeitskontrolle von Eingriffsmaßnahmen anderer Behörden zugrunde gelegt werden können (vgl. Rn. 28 ff. des streitgegenständlichen Beschlusses), sondern jeweils in das einschlägige verwaltungsrechtliche Eingriffsregime einzupassen sind.
  • VGH Bayern, 08.05.2023 - 24 CS 23.785

    Keine vollumfängliche waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Einordnung als

    Soweit § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG tatbestandlich das Vorliegen einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit voraussetzt, bedarf es zu deren Feststellung einer Prognose (zu ihren Elementen vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - Rn. 21).
  • VG Ansbach, 08.12.2023 - AN 16 S 23.2085

    Waffen- und jagdrechtliche Unzuverlässigkeit, ungeklärtes Abhandenkommen einer

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495) müsse davon ausgegangen werden, dass vorliegend ein Zugriff einer anderen Person stattgefunden habe, die ebenfalls Inhaber/in einer waffenrechtlichen Erlaubnis gewesen sei.
  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 24 CS 23.412

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

    Ergibt die Prognose die Unzuverlässigkeit des Betroffenen, ist die Behörde nach § 45 Abs. 1 WaffG zum Widerruf verpflichtet; Raum für Ermessens-, insbesondere Verhältnismäßigkeitsüberlegungen besteht nicht (vgl. zum Ganzen auch BayVGH, B.v. 21.4.2023 - 24 CS 23.495 - Rn. 20 ff.).
  • VGH Bayern, 28.09.2023 - 24 CS 23.1196

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit,

    Daneben wird zu prüfen sein, ob das festgestellte Verhalten die Annahme - also Prognose - nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG rechtfertigt, dass der Antragsteller mit Waffen oder Munition auch künftig nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren wird (vgl. ausführlich zum Prognosemaßstab BayVGH, B.v. 20.4.2023 - 24 CS 23.495 - juris Rn. 20 ff.) oder ob nach der Abgabe des Perkussionsrevolvers keine Verstöße mehr drohen.
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496

    Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Der Antragsteller nutzt den Waffenschrank zusammen mit seiner Ehefrau (Antragstellerin im Verfahren 24 CS 23.495); die beiden volljährigen Söhne des Ehepaars sind auch Jäger und haben ebenfalls rechtmäßigerweise Zugriff auf den Waffenschrank.
  • VGH Bayern, 02.05.2023 - 24 CS 23.318

    Waffenrecht: Unzuverlässigkeit durch Versendung einer Waffe ohne Sicherstellung,

    Je geringfügiger der Verstoß ist, umso eher kann die schlichte Annahme einer Wiederholung verneint werden (vgl. zum Ganzen auch BayVGH, B.v. 21.4.2023 - 24 CS 23.495 - juris Rn. 20 ff.).
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