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   VGH Bayern, 20.05.2021 - 20 ZB 19.131   

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https://dejure.org/2021,15453
VGH Bayern, 20.05.2021 - 20 ZB 19.131 (https://dejure.org/2021,15453)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.05.2021 - 20 ZB 19.131 (https://dejure.org/2021,15453)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 20 ZB 19.131 (https://dejure.org/2021,15453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124; (Lebensmittelinformationsverordnung - LMIV) Art. 7 Abs. 1 lit. a, Art. 17 Abs. 5 i.V.m. Anhang IV, Art. 2 Abs. 2 lit. o VO (EU) Nr. 1169/2011; LFGB § 11 Abs. 1 Nr. 1, § 15
    Zur Bezeichnung von Produkten aus zusammengefügten Fleischstücken

  • rewis.io

    Irreführungsverbot, Rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung, Verkehrsübliche Bezeichnung, Formfleisch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsrechtliche Bestimmung zur Bezeichnung eines Lebensmittels; Verwendung einer nicht normierten, aber im Mitgliedstaat bestehenden verkehrsüblichen Bezeichnung

  • rechtsportal.de

    Unionsrechtliche Bestimmung zur Bezeichnung eines Lebensmittels; Verwendung einer nicht normierten, aber im Mitgliedstaat bestehenden verkehrsüblichen Bezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.2020 - I ZR 74/16

    Kulturchampignons II - Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Kulturchampignons

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2021 - 20 ZB 19.131
    Ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Nr. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung - LMIV) liegt schon deshalb nicht vor, weil das streitgegenständliche Produkt mit der nach Art. 17 Abs. 1 Satz 1 LMIV rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung nach Anhang VI Teil A Ziffer 7 i.V.m. Art. 17 Abs. 5 LMIV bezeichnet ist und den unionsrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften entspricht (vgl. BGH, U.v. 16.1.2020 - I ZR 74/16 - LMuR 2020, 163 Rn. 28 ff.).
  • EuGH, 04.09.2019 - C-686/17

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main - Vorlage zur

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2021 - 20 ZB 19.131
    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass es auf eine verkehrsübliche Bezeichnung oder eine etwa bestehende Verkehrsauffassung i.S. des Art. 17 Abs. 1 Satz 2 LMIV dazu, wie Produkte aus zusammengefügten Fleischstücken in Deutschland bezeichnet werden bzw. in der Vergangenheit bezeichnet wurden, nicht ankommt (EuGH, U.v. 4.9.2019 - C-686/17 - LMuR 2019, 255 mit Besprechung von Rochus Wallau unter Bezugnahme auf Sosnitza in ZLR 2018, 743, 754; Meisterernst in Zipfel/Rathke, a.a.O. Art. 17 Rn. 18, 29).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 20 U 22/00
    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2021 - 20 ZB 19.131
    Für Produkte, die in Deutschland bis zum Inkrafttreten der LMIV als "Formfleisch" zu kennzeichnen waren (dazu OLG Düsseldorf, U.v. 27.6.2000 - 20 U 22/00 - juris; Bertling, "Zum Erfordernis der ausreichenden Kenntlichmachung von sogenanntem Formfleisch" - ZLR 1988, 554-556), legt Art. 17 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 5 und Anhang VI Teil A Ziffer 7 LMIV fest, dass Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen und Fischereierzeugnisse, die den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein gewachsenes Stück Fleisch oder Fisch handelt, die jedoch tatsächlich aus verschiedenen Stücken bestehen, die durch andere Zutaten, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme, oder durch andere Mittel zusammengefügt sind, folgenden Hinweis tragen: auf Deutsch "aus Fleischstücken zusammengefügt" oder "aus Fischstücken zusammengefügt".
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