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   VGH Bayern, 20.06.2013 - 21 BV 12.604   

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https://dejure.org/2013,14082
VGH Bayern, 20.06.2013 - 21 BV 12.604 (https://dejure.org/2013,14082)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.06.2013 - 21 BV 12.604 (https://dejure.org/2013,14082)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 21 BV 12.604 (https://dejure.org/2013,14082)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Anspruch auf Kindergeld für in die Familie in Vollzeitpflege aufgenommene Pflegekinder nach § 41 Abs. 1 S. 1 der Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 39
    Kein Anspruch auf Kindergeld für in die Familie in Vollzeitpflege aufgenommene Pflegekinder nach § 41 Abs. 1 S. 1 der Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2013 - 21 BV 12.604
    Unstreitig erstreckt sich der Schutz auch auf die aus einem Kind und den Pflegeeltern bestehende Pflegefamilie (vgl. schon BVerfG, B.v. 17.10.1984 - 1 BvR 284/84 - BVerfGE 68, 176).
  • VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 4 K 14.01835

    Begriff "Kind" der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung entspricht dem

    Kinder im Sinne der Satzung, für die Waisengeld zu zahlen sei, seien demnach leibliche Kinder nach den §§ 1591 ff. BGB und als Kind angenommene Kinder nach den §§ 1741 ff. BGB (vgl. hierzu auch Urteil des BayVGH v. 20.6.2013 - 21 BV 12.604 - juris).

    Das bedeutet, dass der Normgeber deutlich zum Ausdruck bringen muss, wenn er auf einem Rechtsgebiet vom Kindbegriff des BGB abweichen will und etwa Stiefkinder oder Pflegekinder den leiblichen und adoptierten Kindern gleichstellen will (vgl. BayVGH, U.v. 20.6.2013 - 21 BV 12.604: Bayerische Ärzteversorgung, kein Anspruch auf Kindergeld für in die Familie in Vollzeitpflege aufgenommene Pflegekinder - juris).

    Die Beklagte kann im Rahmen ihres Aufgabenbereichs als Satzungsgeberin eigenständige und abweichende Regelungen treffen, ohne allein deswegen Art. 3 Abs. 1 GG zu verletzen (BayVGH, U.v. 20.6.2013, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.1006

    Kein Anspruch auf Wiederaufleben des Witwengeldanspruchs bei Auflösung einer

    Sie ist im Rahmen ihrer Satzungsautonomie berechtigt, eigene, von anderen Versorgungsträgern abweichende Regelungen zu treffen, da eine Gleichbehandlung nur vom gleichen Normgeber verlangt werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 20.6.2013 - 21 BV 12.604 - juris Rn. 23; VGH BW, B.v. 21.3.2013 - 4 S 170/13 - IÖD 2013, 103; VG Augsburg, U.v. 2.2.2012 - Au 2 K 11.475 - juris Rn. 17; VG Bayreuth, U.v. 13.8.2002 - B 1 K 01.356 - juris Rn. 23).
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