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   VGH Bayern, 20.06.2018 - 1 ZB 18.695   

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VGH Bayern, 20.06.2018 - 1 ZB 18.695 (https://dejure.org/2018,18978)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.06.2018 - 1 ZB 18.695 (https://dejure.org/2018,18978)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 1 ZB 18.695 (https://dejure.org/2018,18978)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 31 Abs. 2
    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den An- und Umbau eines Einfamilienhauses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung für den Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus auf einem Grundstück; Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme; Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Befreiung von den Baugrenzen ...

  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den An- und Umbau eines Einfamilienhauses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2
    Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung für den Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus auf einem Grundstück; Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme; Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Befreiung von den Baugrenzen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2018 - 1 ZB 18.695
    Bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar über den Anspruch auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - BauR 1998, 1206).

    Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung von nicht nachbarschützenden Vorschriften die Rechte des Nachbarn verletzt ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (vgl. BVerwG, B. v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - NVwZ-RR 1999, 8).

  • VGH Bayern, 25.03.2013 - 1 CE 13.332

    Baugenehmigung für drei Grenzgaragen; Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2018 - 1 ZB 18.695
    Es nennt insbesondere keine Anhaltspunkte, weshalb das geplante Vorhaben trotz Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Belichtung und Besonnung des Klägergrundstücks führen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 7; B.v. 25.3.2013 - 1 CE 13.332 - juris Rn. 5; B.v. 22.6.2011 - 15 CS 11.1101 - juris Rn. 17; vgl. auch BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879).
  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2018 - 1 ZB 18.695
    Bei einer Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung führt jeder Fehler bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der Baugenehmigung (vgl. BVerwG, B.v. 27.8.2013 - 4 B 39.13 - BauR 2013, 2011).
  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 1 CS 16.747

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2018 - 1 ZB 18.695
    Es nennt insbesondere keine Anhaltspunkte, weshalb das geplante Vorhaben trotz Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Belichtung und Besonnung des Klägergrundstücks führen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 7; B.v. 25.3.2013 - 1 CE 13.332 - juris Rn. 5; B.v. 22.6.2011 - 15 CS 11.1101 - juris Rn. 17; vgl. auch BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879).
  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 1 CS 17.693

    Keine Verletzung subjektiver Rechte bei Befreiung von nicht nachbarschützender

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2018 - 1 ZB 18.695
    Bei der Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen werden Nachbarrechte nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung objektiv rechtswidrig ist, sondern nur dann, wenn der Nachbar infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 1 CS 17.693 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 19.11.2015 - 1 CS 15.2108

    Bebauungsplan, Streitwertfestsetzung, Verwaltungsgerichte, Interessenausgleich,

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2018 - 1 ZB 18.695
    Günstige Auswirkungen einer Festsetzung auf dem Nachbargrundstück reichen zur Annahme eines Nachbarschutzes nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2015 - 1 CS 15.2108 - BayVBl 2016, 710).
  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 1 ZB 11.2893

    Verfahrensfreie Garage; Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2018 - 1 ZB 18.695
    Dieser müsste sich mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Bebauungsplan, seiner Begründung oder aus sonstigen Unterlagen der Gemeinde (Sitzungsprotokolle etc.) ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 1 ZB 11.2893 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101

    Nachbarrechtsbehelf; Landwirtschaftliche Maschinenhalle in Dorfgebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2018 - 1 ZB 18.695
    Es nennt insbesondere keine Anhaltspunkte, weshalb das geplante Vorhaben trotz Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Belichtung und Besonnung des Klägergrundstücks führen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 7; B.v. 25.3.2013 - 1 CE 13.332 - juris Rn. 5; B.v. 22.6.2011 - 15 CS 11.1101 - juris Rn. 17; vgl. auch BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2018 - 1 ZB 18.695
    Ernstliche Zweifel im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2018 - 1 ZB 18.695
    Für Festsetzungen eines Bebauungsplans ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob und inwieweit die Festsetzung Drittschutz vermitteln will (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.1986 - 4 C 8.84 - NVwZ 1987, 409).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VG München, 20.02.2019 - M 9 SN 18.4319

    Abgelehnter Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche kommt generell keine drittschützende Wirkung zu (statt aller BayVGH, B.v. 20.6.2018 - 1 ZB 18.695 - juris).
  • VG München, 06.04.2020 - M 9 SN 19.4722

    Eilantrag des Nachbarn gegen isolierte Befreiung von Festsetzungen eines

    Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung und Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche durch Baulinien oder Baugrenzen sind in der Regel nicht nachbarschützend, außer sie sollen nach dem erkennbaren Willen der Gemeinde als Planungsträger diese Wirkung haben (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2018 - 1 ZB 18.695 - juris Rn. 4).
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