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   VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722   

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VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722 (https://dejure.org/2022,20643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2022 - 1 ZB 22.722 (https://dejure.org/2022,20643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2022 - 1 ZB 22.722 (https://dejure.org/2022,20643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 76 S. 1
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren wegen der Anfechtung einer Beseitigungsanordnung für die Neuerrichtung von Einfriedungen für Obstanlagen

  • rewis.io

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 04.03.2010 - 1 ZB 08.1273

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Funktionslosigkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722
    Die dagegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 10. April 2008 (M 11 K 07.884) abgewiesen; der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 4. März 2010 (1 ZB 08.1273, 1 ZB 08.1559) den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

    ...5 und ...9 und ... gerichtet war, abgewiesen wurde, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, hier der Verordnung des Landkreises F. über den Schutz von Landschaften (Landschaftsschutzverordnung - LSchV - vom 8. Oktober 1979 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 2. August 1982. Der Verwaltungsgerichtshof hat den u.a. dagegen erhobenen Zulassungsantrag des Klägers mit Beschluss vom 4. März 2010 (1 ZB 08.1273, 1 ZB 08.1559) abgelehnt.

  • VG München, 10.04.2008 - M 11 K 07.884

    Landschaftsschutzverordnung; Maschendrahtzaun; Obstbäume

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722
    Die dagegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 10. April 2008 (M 11 K 07.884) abgewiesen; der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 4. März 2010 (1 ZB 08.1273, 1 ZB 08.1559) den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

    Denn die Einfriedungen widersprechen nach dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 10. April 2008 (M 11 K 07.884), mit dem die Klage des Klägers, die auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Einfriedungen auf den Grundstücken FlNr.

  • VGH Bayern, 29.04.2020 - 15 ZB 18.946

    Anspruch auf Befreiung von den Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722
    Die Beseitigungsbefugnis kann nicht verwirkt werden (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2020 - 15 ZB 18.946 - juris Rn. 15; Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand Januar 2022, Art. 76 Rn. 16, 216 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 1 ZB 13.760

    Beseitigungsanordnung für Einzäunung eines Fischteichs - Bestandsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722
    Die vollständige Erneuerung des Zauns, die einer wirtschaftlichen Neuerrichtung gleichkommt, ist hiernach keine Instandhaltungsmaßnahme im Sinn von Art. 57 Abs. 6 BayBO (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 1 ZB 13.760 - juris Rn. 2).
  • BayObLG, 27.06.1990 - 3 ObOWi 35/90
    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722
    Auch soweit unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27. Juni 1990 (3 Ob OWi 35/90) geltend gemacht wird, dass der Zaun über einen Zeitraum von mehreren Jahren sukzessive und damit nicht "in einem Zug" erneuert worden sei mit der Folge, dass der Bestandsschutz nicht erloschen sei, es sich vielmehr um Instandhaltungsmaßnahmen handle, übersieht er, dass der vorgenannte Beschluss sich dazu nicht verhält.
  • VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150

    Baueinstellung - Umfangreiche Bauarbeiten an Gebäude mit geduldeter Wohnnutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722
    Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 5; B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.12.2016 - OVG 10 S 42.15 - juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 11.5.2011 - 8 S 93/11 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722
    Nur der Vollständigkeit halber weist der Senat darauf hin, dass - soweit der Kläger mit seinen Ausführungen eine unzureichende Aktenführung des Landratsamts rügt - unabhängig von der hinreichend substantiierten Darlegung (zu den Anforderungen vgl. BVerwG, B.v. 30.12.2016 - 9 BN 3.16 - juris Rn. 4) der sinngemäß erhobene Verfahrensfehler nicht vorliegt.
  • BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05

    Begriff der Änderung i.S. von § 29 BauGB; Für längere Zeit durch den Eigentümer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722
    Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (stRspr. BVerwG, vgl. B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481; U.v. 21.3.2001 - 4 B 18.01 - NVwZ 2002, 92; U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 S 42.15

    Anordnung der Baueinstellung; Abgrenzung von genehmigungsfreien

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722
    Mit ihnen können einzelne Bauteile ausgebessert oder ausgetauscht werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstandenen baulichen Mängel zu beseitigen, wenn hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 5; B.v. 15.4.2019 - 1 CS 19.150 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 22.12.2016 - OVG 10 S 42.15 - juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 11.5.2011 - 8 S 93/11 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

  • VGH Bayern, 11.11.2019 - 1 ZB 19.1449

    Anfechtung der Beseitigungsanordnung für ein Wochenendhaus samt Nebengebäude

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11

    Abgrenzung eines genehmigungspflichtigen Umbaus eines Gebäudes von

  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067

    Änderung einer baulichen Anlage durch Erneuerung des Dachs

  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 769/95

    Unterhaltungsverpflichtung von Anliegern für Stützmauern nach StrG BW § 56 Abs 1

  • BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01

    Beanstandung der gerichtlichen Feststellungen des streitigen Sachverhalts -

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

  • BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22

    Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos

    Insoweit liegt die Sache anders als im eher kleinräumig ausgerichteten Bauordnungsrecht, wo im Fall einer nicht genehmigten Auswechslung von (insbesondere tragenden) Bauteilen je nach Einzelfallbeurteilung ein bisheriger Bestandsschutz erlöschen kann (vgl. z. B. VGH München, Beschluss vom 20. Juli 2022 - 1 ZB 22.722 - juris Rn. 9).
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