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   VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464   

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VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464 (https://dejure.org/2022,20645)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2022 - 16a D 20.1464 (https://dejure.org/2022,20645)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2022 - 16a D 20.1464 (https://dejure.org/2022,20645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 9, 14; BeamtStG § 33 Abs. 1 S. 3; BeamtStG § 34 Abs. 1 S. 3
    Kürzung der der Dienstbezüge wegen Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht ("Reichsbürger")

  • rewis.io
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 1386
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464
    Die zu beanstandende Betätigung muss zudem von besonderem Gewicht sein (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 26 bis 28).

    Es handelt sich um ein vorbereitetes, planvolles und zielgerichtetes - also nicht lediglich spontanes - Agieren gegenüber einer Behörde mit rechtserheblichem Inhalt (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, U.v. 2.12.2021 a.a.O. Rn. 30 bis 32).

    3.2 Durch ihr vorsätzliches und schuldhaftes Verhalten hat die Beklagte zugleich ihre Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten (§ 34 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG) verletzt (BVerwG, U.v. 2.12.2021 a.a.O. Rn. 44).

    Unter diesen Voraussetzungen muss das Beamtenverhältnis im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums beendet werden (vgl. zu Vorstehenden: BVerwG, U.v. 2.12.2021 a.a.O. Rn. 46 bis 48).

    Vor diesem Hintergrund gewinnt die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 2.12.2021 a.a.O. Rn. 41) Bedeutung, in der ausdrücklich davon die Rede ist, dass für den dortigen Beklagten als Angehörigen eines Nachrichtendienstes das Wissen um die Verfassungstreuepflicht in besonderem Maße gilt.

  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 16a D 17.1156

    Kürzung der Dienstbezüge eines Lehrers aufgrund unerlaubter Abwesenheit vom

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464
    Für die Bestimmung der Laufzeit der Kürzung ist dabei die Schwere des Dienstvergehens entscheidend; für die Festlegung des Kürzungsanteils sind die wirtschaftlichen Verhältnisses des Beamten maßgeblich (vgl. zu letzterem: BayVGH, U.v. 27.3.2019 - 16a D 17.1156 - juris Rn. 23).

    Die finanzielle Einschränkung ist für die Beklagte spürbar, führt aber - wie auch die Berechnungen zum vorläufigen Einbehalt (vgl. Bl. 127 ff., 179 f. DA) zeigen - nicht zu einer Beeinträchtigung der notwendigen Alimentation oder gar zu einer wirtschaftlichen Notlage (vgl. dazu BayVGH, U.v. 27.3.2019 - 16a D 17.1156 - juris Rn. 27 m.w.N.).

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464
    Bei der Maßnahmebemessung dürfen nach Auffassung des Senats die Rechtsentwicklungen zum beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis durch Einwirkung internationaler Regelungszusammenhänge nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. Hermann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht, Beamtenstrafrecht, 2. Aufl. 2021, § 10 Rn. 926; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: August 2021, MatR II Rn. 118) Auch das Bundesverfassungsgericht wertet die Rolle der Europäischen Menschenrechtskonvention dadurch erheblich auf, dass es nach dem Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung der Verfassung den Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Gerichtshof) als "Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes" heranzieht (BVerfG v. 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 - juris Rn. 32; v. 12.6.2018 - 2 BvR 1738/12 u.a. - juris Rn. 128).

    Anders als beispielsweise Polizisten oder Justizvollzugsbeamte (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 10.12.2021 - 16a D 19.1155 - juris und U.v. 28.07.2021 -16a D 19.989 - juris: jeweils Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Vertretens reichsbürgertypischer Ansichten) nehmen Lehrer in der Regel nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr (BVerfG, U.v. 12.6.2018 - 2 BvR 1738/12 u.a. - juris Rn. 188).

  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464
    Hinsichtlich des Kürzungsanteils konnte ein gegenüber dem pauschalen (Regel-)Kürzungssatz von einem Zehntel (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 21.3.2001 - 1 D 29.00 - juris Rn. 19 bis 21), der auch für Beamte der Besoldungsgruppe A 13 gilt, ein auf ein Fünftel verdoppelter zugrunde gelegt werden.
  • VG Düsseldorf, 22.02.2017 - 35 K 12521/16

    Rechtswidrige Beschlagnahme und Durchsuchung des Dienstcomputers eines Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464
    Diese Erklärung ist, eben weil sie im Rechtsverkehr mit einer Behörde abgegeben wurde, auch von erheblichem Gewicht: Als Beamtin wusste die Beklagte auch um die Bedeutung eines so formulierten förmlichen Antrags (a.A. VG Düsseldorf, B.v. 22.2.2017 - 35 K 12521/16.O - juris; VG Münster, U.v. 10.7.2017 - 13 K 5475/16.O - juris).
  • VGH Bayern, 10.12.2021 - 16a D 19.1155

    Höchstmaßnahme bei mangelnder Verfassungstreue eines Polizeibeamten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464
    Anders als beispielsweise Polizisten oder Justizvollzugsbeamte (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 10.12.2021 - 16a D 19.1155 - juris und U.v. 28.07.2021 -16a D 19.989 - juris: jeweils Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Vertretens reichsbürgertypischer Ansichten) nehmen Lehrer in der Regel nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr (BVerfG, U.v. 12.6.2018 - 2 BvR 1738/12 u.a. - juris Rn. 188).
  • EGMR, 12.06.2014 - 56030/07

    Kirchenkritische Mitarbeiter - Keine Beschäftigung für religionskritischen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464
    Konsequenterweise hat der Gerichtshof im Gegensatz dazu beispielsweise bei der Bundeswehr eine besondere Pflicht zur Verfassungstreue bejaht und mithin einen höheren Maßstab an die zu fordernde Loyalität der betroffenen Beamten angelegt (vgl. hierzu Werres in Schütz/Schmiemann, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Stand: Oktober 2021, § 13 BDG Rn. 78 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des EGMR; vgl. auch EGMR, U.v. 12.6.2014 - Fernández Martinez/Spanien Nr. 56030/07 - NZA 2015, 533, Rn. 138 a.E: erhöhte Loyalitäts- und Treuepflicht eines Religionslehrers hinsichtlich der von ihm vermittelten religiösen Inhalte).
  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 16a D 19.989

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Vertreten reichsbürgertypischer Ansichten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464
    Anders als beispielsweise Polizisten oder Justizvollzugsbeamte (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 10.12.2021 - 16a D 19.1155 - juris und U.v. 28.07.2021 -16a D 19.989 - juris: jeweils Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Vertretens reichsbürgertypischer Ansichten) nehmen Lehrer in der Regel nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr (BVerfG, U.v. 12.6.2018 - 2 BvR 1738/12 u.a. - juris Rn. 188).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464
    Bei der Maßnahmebemessung dürfen nach Auffassung des Senats die Rechtsentwicklungen zum beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis durch Einwirkung internationaler Regelungszusammenhänge nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. Hermann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht, Beamtenstrafrecht, 2. Aufl. 2021, § 10 Rn. 926; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: August 2021, MatR II Rn. 118) Auch das Bundesverfassungsgericht wertet die Rolle der Europäischen Menschenrechtskonvention dadurch erheblich auf, dass es nach dem Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung der Verfassung den Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Gerichtshof) als "Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes" heranzieht (BVerfG v. 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 - juris Rn. 32; v. 12.6.2018 - 2 BvR 1738/12 u.a. - juris Rn. 128).
  • EGMR, 26.09.1995 - 17851/91

    Radikalenerlaß

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2022 - 16a D 20.1464
    Hier ist das Urteil des Gerichtshofs vom 26. September 1995 (7/1994/454/535 "Vogt" - NJW 1996, 375) von besonderer Bedeutung.
  • VG Münster, 10.07.2017 - 13 K 5475/16
  • BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im

  • VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 23.143

    Disziplinarrecht, Hochschulprofessor (BesGr. C 2), Betätigung im Sinne der

    Auch wenn man unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR (U.v. 26.9.1995 - 7/1994/454/535 "V." - NJW 1996, 375) dem Beklagten als im technologischen Fachbereich tätigen Hochschullehrer, der nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahrnimmt (vgl. zu Lehrern BVerfG, U.v. 12.6.2018 - 2 BvR 1738/12 u.a. - juris Rn. 188), einen minderen Gefährdungsgrad für die freiheitliche demokratische Grundordnung zubilligt (vgl. BayVGH, U.v. 20.7.2022 - 16a D 20.1464 - juris Rn. 33 ff.), wiegt die Verletzung der Pflicht zur Treue zur Verfassung (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG) vorliegend so schwer, dass bei der Maßnahmebemessung nach Art. 14 BayDG von der höchsten Maßnahme, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (Art. 11 BayDG), auszugehen ist.

    Der Gefährdungsgrad für die freiheitliche demokratische Grundordnung unter Berücksichtigung des konkret-funktionellen Amtes stellt lediglich einen Aspekt dar, der bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme gebührend zu berücksichtigen ist (EGMR, U.v. 26.9.1995 a.a.O. NJW 1996, 375, Rn. 60; Nitschke, NVwZ 2022, 1386, 1391).

    Der streitgegenständliche Fall ist hinsichtlich der Schwere des Dienstvergehens unter der gebotenen Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls weder mit dem Fall "V." noch mit dem dem Urteil des Senats vom 20. Juli 2022 (16a D 20.1464) zugrundeliegenden Fall vergleichbar.

  • VG München, 28.02.2024 - M 19L DK 22.4372

    Disziplinarklage, Besitz kinderpornographischer Bild- und jugendpornographischer

    cc) Nachdem vorliegend kein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht, der stets als innerdienstlich einzustufen ist (vgl. BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 26; BayVGH, U.v. 20.7.2022 - 16a D 20.1464 - juris Rn. 16), im Raum steht, ist das Verhalten des Beklagten als außerdienstlich zu bewerten.
  • VGH Bayern, 15.11.2023 - 16a D 22.509

    Entfernung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis wegen inner- und

    Diese Bewertung gilt auch in Anbetracht der "Vogt"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (U.v. 26.9.1995 - 7/1994/454/535 - NJW 1996, 375), wonach Lehrern ein minderer Gefährdungsgrad für die freiheitliche demokratische Grundordnung zuzubilligen ist, weil sie nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahrnehmen (vgl. BayVGH, U.v. 20.7.2022 - 16a D 20.1464 - juris Rn. 34 zu einer Lehrerin, die einen Staatsangehörigkeitsausweis unter fortgesetzter Verwendung der Angaben von Bundestaaten des Deutschen Kaiserreichs und dem Hinweis auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz mit dem Stand von 1913, beantragt hatte).
  • VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 22.3055

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis im Zusammenhang mit der sogenannten

    Insoweit folgt das Gericht ausdrücklich nicht den Erwägungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 20. Juli 2022 unter Heranziehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. September 1995 (7/1994/454/535 "Vogt" - NJW 1996, 375), aus dem konkret-funktionellen Amt als Lehrerin ergebe sich ein minderer Gefährdungsgrad für die freiheitliche demokratische Grundordnung (BayVGH, U.v. 20.7.2022 - 16a D 20.1464 - beck-online Rn 32-35), mit der Folge der Zurückstufung als angemessene Reaktion statt der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis im dort vorliegenden Einzelfall.
  • VG München, 08.02.2023 - M 19L DK 22.2278

    Disziplinarklage, Zurückstufung um zwei Stufen in das Eingangsamt,

    Damit wären insoweit die besonderen Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG für die Qualifizierung eines außerhalb des Dienstes gezeigten Verhaltens als Dienstvergehen nicht maßgeblich (BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 26; BayVGH, U.v. 20.7.2022 - 16a D 20.1464 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 20.2695

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Verletzung der Pflicht zur

    Dem Beklagten ist, anders als Lehrern, die in der Regel nicht schwerpunktmäßig hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (BayVGH, U.v. 20.7.2022 - 16a D 20.1464 - juris), kein minderer Gefährdungsgrad für die freiheitliche demokratische Grundordnung zuzubilligen.
  • VG München, 09.10.2023 - M 19L DA 23.3325

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von

    Ungeachtet dessen ist der Verstoß gegen die politische Treuepflicht, die als beamtenrechtliche Kernpflicht wegen ihrer Unteilbarkeit nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt ist, stets als Vergehen innerhalb des Dienstes zu werten (BVerwG, U.v. 2.12.2021 - 2 A 7.21 - juris Rn. 26; BayVGH, U.v. 20.7.2022 - 16a D 20.1464 - juris Rn. 16).
  • VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 22.348

    (Landes) Disziplinarrecht, Disziplinarklage, Entfernung aus dem

    Insoweit folgt das Gericht ausdrücklich nicht den Erwägungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 20. Juli 2022 unter Heranziehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. September 1995 (7/1994/454/535 "Vogt" - NJW 1996, 375), aus dem konkret-funktionellen Amt als Lehrerin ergebe sich ein minderer Gefährdungsgrad für die freiheitliche demokratische Grundordnung (BayVGH, U.v. 20.7.2022 - 16a D 20.1464 - beck-online Rn 32-35), mit der Folge der Zurückstufung als angemessene Reaktion statt der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis im dort vorliegenden Einzelfall.
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