Rechtsprechung
VGH Bayern, 20.08.2015 - 11 ZB 15.1219 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis bei Wohnsitzverstoß;Eintragung eines deutschen Wohnsitzes in Feld 8 des Führerscheins;Gegenbeweis für die Unrichtigkeit der Wohnsitzeintragung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland mit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Rückschluss von der Wohnsitzeintragung im tschechischen Führerschein auf Deutschland als Land des ordentlichen Wohnsitzes
- rewis.io
Fehlende Anerkennungsfähigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis wegen Verstoßes gegen das Wohnsitzgebot
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland mit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Rückschluss von der Wohnsitzeintragung im tschechischen Führerschein auf Deutschland als Land des ordentlichen Wohnsitzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 16.02.2016 - 11 CE 16.15
Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis
Durch einen Führerschein, in dessen Feld 8 ein nicht im Ausstellerstaat liegender Ort eingetragen ist, wird der volle Beweis der Nichtbeachtung des Wohnsitzerfordernisses im Sinn von § 418 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 98 VwGO erbracht (BayVGH, B. v. 20.8.2015 - 11 ZB 15.1219 - juris Rn. 7;… B. v. 2.5.2012 - 11 ZB 12.836 - juris Rn. 12;… U. v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris Rn. 54;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 28 FeV Rn. 27;… Koehl in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 28 FeV Rn. 21, ders. NZV 2015, 7/9).Insoweit obliegt es dem Fahrerlaubnisinhaber, substantiierte und verifizierbare Angaben zu Beginn und Ende seines Aufenthalts im Ausstellermitgliedstaat und zu seinen persönlichen und beruflichen Bindungen zu machen (BayVGH, B. v. 20.8.2015 - 11 ZB 15.1219 - juris Rn. 8;… BVerwG, B. v. 22.10.2014 - 3 B 21.14 - juris Rn. 3, B. v. 28.1.2015 - 3 B 48.14 - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.).
- VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.317
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis
Anderenfalls könnte nämlich die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde stets durch die bloße Behauptung des Gegenteils unter Benennung zum Beispiel eines Zeugen entwertet werden (BayVGH, B.v. 20.8.2015 - 11 ZB 15.1219 - juris; B.v. 10.6.2013 - 11 ZB 13.942 - VRR 2013, 313; B.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris; U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 - juris; B.v. 23.11.2011 - 11 BV 11.1315 - SVR 2012, 195 unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 25.3.1982 - 8 C 100/81 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 20, jeweils m. w. Nachw.).