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   VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270   

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https://dejure.org/2021,39724
VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270 (https://dejure.org/2021,39724)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.09.2021 - 16b D 19.2270 (https://dejure.org/2021,39724)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. September 2021 - 16b D 19.2270 (https://dejure.org/2021,39724)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    BDG § 10; BDG § 13; StGB § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1; StGB § 267 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1; StGB § 20; StGB § 21
    Erfolglose Berufung gegen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Beihilfebetrugs

  • rewis.io

    Disziplinarrecht, Regierungshauptsekretärin (BesGr. A 8), Beihilfebetrug, Betrug und Urkundenfälschung jeweils in einem besonders schweren Fall, Innerdienstliches Dienstvergehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarrecht; Regierungshauptsekretärin (BesGr. A 8); Beihilfebetrug; Betrug und Urkundenfälschung jeweils in einem besonders schweren Fall; Innerdienstliches Dienstvergehen; Schaden: 9.879,59 EUR; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verminderte Schuldfähigkeit ...

  • rechtsportal.de

    Entfernung einer Beamtin aus dem Dienstverhältnis wegen eines Beihilfebetrugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 21.07.2021 - 2 B 30.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; beamtenrechtliches Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270
    Hintergrund ist die Überlegung, dass das Disziplinarverfahren der Sicherung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung dient und das für den Bestand des Beamtenverhältnisses erforderliche Vertrauen, das durch das Dienstvergehen der Beamtin zerstört worden ist, durch den reinen Zeitablauf infolge einer etwaigen verzögerten disziplinarrechtlichen Ahndung nicht wiederhergestellt werden kann (BVerwG, B.v. 21.7.2021 - 2 B 30.21 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.04.2021 - 2 B 2.21

    Verwertung einzelner negative Vorfälle bei der Festlegung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270
    Nachträgliche Therapiemaßnahmen können bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann (BVerwG, B.v. 8.4.2021 - 2 B 2.21 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 16.9.2020 - 16b DS 20.1693 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Beihilfebetruges

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270
    Die Entfernung aus dem Dienst beruht dann auf einer schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 66; U.v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 58).
  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642

    Aberkennung des Ruhegehalt

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270
    Die Entfernung aus dem Dienst beruht dann auf einer schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BayVGH, U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.2087 - juris Rn. 66; U.v. 9.12.2015 - 16b D 14.642 - juris Rn. 58).
  • VGH Bayern, 16.09.2020 - 16b DS 20.1693

    Vorläufige Dienstenthebung bei Besitz von Kinderpornographie

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270
    Nachträgliche Therapiemaßnahmen können bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann (BVerwG, B.v. 8.4.2021 - 2 B 2.21 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 16.9.2020 - 16b DS 20.1693 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 19.08.2019 - 2 B 72.18

    Einordnung eines Beihilfebetrugs als innerdienstliches Dienstvergehen;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270
    Ein Fehlverhalten der Beamtin gegenüber der Postbeamtenkrankenkasse ist damit in sein Amt eingebunden; sie steht ihr nicht als Privatperson gegenüber (BVerwG, B.v. 19.8.2019 - 2 B 72.18 - juris Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 29.08.2017 - 2 B 76.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit eines Beamten bei der Bewertung der Schwere des

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270
    Es ist jedoch ausweislich des nachvollziehbaren Ergebnisses des Gutachtens Dr. W ... vom 26. August 2016 (vgl. dort S. 76) davon auszugehen, dass nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (BVerwG, B.v. 29.8.2017 - 2 B 76.16 - juris Rn. 14) bei der Beklagten im Tatzeitraum die Eingangsvoraussetzungen des § 20 StGB in Form einer schweren anderen seelischen Störung (Zuspitzung einer bereits chronifizierten depressiven Problematik, einer zunehmenden Labilität) vorlagen.
  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11

    Disziplinarklage; Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270
    Wenn das Dienstvergehens in der Verletzung einer elementaren, selbstverständlichen, einfach zu befolgenden und sofort einsehbaren Dienstpflicht besteht, sind die beschriebenen und an den Beamten zu stellenden Anforderungen besonders hoch (BVerwG, U.v. 11.1.2012 - 2 B 78.11 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270
    Ein Beamter, der seinen Dienstherrn unter Verletzung der Wahrheitspflicht um des eigenen materiellen Vorteils willen in betrügerischer Weise schädigt, belastet deshalb das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis schwer und nachhaltig (BVerwG, B.v. 26.9.2001 - 1 D 32.00 - juris Rn. 28 m.w.N. zu einem - wie hier - Beihilfebetrug).
  • BVerwG, 19.02.2018 - 2 B 51.17

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung von

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.2270
    Dementsprechend hängt im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB von der Bedeutung und Einsehbarkeit der Dienstpflichten ab (BVerwG, B.v. 19.2.2018 - 2 B 51.17 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 28.10.2020 - 16a D 18.2661 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540

    Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat

  • VGH Bayern, 28.10.2020 - 16a D 18.2661

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen endgültiger Zerstörung des Vertrauens

  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12

    Disziplinarklage; Umfang der Bindungswirkung nach Zurückverweisung; wesentlicher

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657

    Unbefugtes Beschaffen polizeilicher Lagedaten

  • BVerwG, 09.02.2016 - 2 B 84.14

    Konsequenz eines erst im Revisionsverfahren festgestellten wesentlichen Mangels

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • OVG Hamburg, 30.11.2022 - 11 Bf 155/22

    Senat für Disziplinarsachen nach dem Bundesdisziplinargesetz

    Besteht das Dienstvergehen in der Verletzung elementarer, selbstverständlicher, sofort einsehbarer und einfach zu befolgender Grundpflichten eines Beamten, sind besonders hohe Anforderungen hinsichtlich der Einhaltung der Dienstpflichten an die Beklagte zu stellen (VGH München, Urt. v. 20.9.2021, 16b D 19.2270, juris Rn. 49).

    Dementsprechend hängt im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB von der Bedeutung und Einsehbarkeit der Dienstpflichten ab (BVerwG, Beschl. v. 19.2.2018, 2 B 51.17, Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56, juris Rn. 8; Urt. v. 11.1.2012, 2 B 78.11, juris Rn. 6 m.w.N.; VGH München, Urt. v. 20.9.2021, 16b D 19.2270, juris Rn. 47 m.w.N.).

    Wenn das Dienstvergehens in der Verletzung einer elementaren, selbstverständlichen, einfach zu befolgenden und sofort einsehbaren Dienstpflicht besteht, sind die beschriebenen und an den Beamten zu stellenden Anforderungen besonders hoch (vgl. VGH München, Urt. v. 20.9.2021, a.a.O., juris Rn. 48 m.w.N.; OVG Münster, Beschl. v. 21.11.2019, 3 d A 998/16.O., juris Rn. 140 f. m.w.N.).

  • VG München, 28.09.2022 - M 19L DK 22.549

    Disziplinarklage, Zurückstufung, Verwahrungsbruch, versuchte Strafvereitelung,

    Dies gilt auch für den (vollendeten und versuchten) Beihilfebetrug, weil insoweit der Dienstherr geschädigt wurde bzw. werden sollte (BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.2270 - juris Rn. 29; U.v. 3.5.2017 - 16a D 15.1777 - juris Rn. 24).

    Ein Beamter, der seinen Dienstherrn unter Verletzung der Wahrheitspflicht um des eigenen materiellen Vorteils willen in betrügerischer Weise schädigt, belastet deshalb das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis schwer und nachhaltig (BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.2270 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 05.07.2023 - 16a D 21.1331

    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betrugsstraftaten im

    Ein Beamter, der seinen Dienstherrn unter Verletzung der Wahrheitspflicht um des eigenen materiellen Vorteils willen in betrügerischer Weise schädigt, belastet deshalb das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis schwer und nachhaltig (BVerwG, B.v. 26.9.2001 - 1 D 32.00 - juris Rn. 28 m.w.N. zum Beihilfebetrug; BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.2270 - juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 24.05.2023 - 16a D 20.1958

    Aberkennung des Ruhegehalts aufgrund gewerbsmäßigen Betrugs

    Ein Beamter, der seinen Dienstherrn unter Verletzung der Wahrheitspflicht um des eigenen materiellen Vorteils willen in betrügerischer Weise schädigt, belastet deshalb das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis schwer und nachhaltig (BVerwG, B.v. 26.9.2001 - 1 D 32.00 - juris Rn. 28 m.w.N. zum Beihilfebetrug; BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.2270 - juris Rn. 38).
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