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   VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041   

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VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041 (https://dejure.org/2012,42899)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2012 - 22 A 10.40041 (https://dejure.org/2012,42899)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2012 - 22 A 10.40041 (https://dejure.org/2012,42899)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich der Neutrassierung einer Freileitung im Fall der Errichtung in einem Landschaftsschutzgebiet

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 14 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 12 Abs. 1 Buchst. a FFH-Richtlinie, § ... 73 Abs. 8 Satz 2, § 75 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwVfG, § 14 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b, Doppelbuchst. bb, § 15 Abs. 2 Satz 2, § 22 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2, 3 26 Abs. 2, § 30, § 44 Abs. 1 Nr. 1, § 45 Abs. 7, § 67 BNatSchG, § 43 Satz 6, § 43c, § 43e Abs. 4 Satz 1, § 45 Abs. 2 Satz 1 EnWG, Art. 21 Abs. 1, Art. 23 Satz 1 BayLPIG 2004, Art. 6, Art. 6a Abs. 1 Satz 1 und 4, Art. 10 BayNatSchG 2005, §§ 3, 5 und 6 der Verordnung des Landkreises Neu-Ulm über das Landschaftsschutzgebiet "Illerauwaldvon Neu-Ulm bis Kellmütz"
    Planfeststellungsrecht: Grenzen der Anfechtbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen für Hochspannungsfreileitungen | Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer 110kV-Freileitung; Zulässigkeit eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens (bejaht); Notwendigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich der Neutrassierung einer Freileitung im Fall der Errichtung in einem Landschaftsschutzgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erlaubnis für Stromleitung als Freilandleitung kann landschaftsschutzrechtlich erteilt werden

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage bei seinem Erlass an (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124; BayVGH, U.v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - juris Rn. 23); maßgeblich war somit Art. 23 Satz 1 BayLplG (in der Fassung vom 27.12.2004, GVBl 2004, 521; nachfolgend: BayLplG 2004).

    Die Möglichkeit, dass Ausgleichsmaßnahmen multifunktional wirken können, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124).

    Das räumliche Element verlangt, dass der Ausgleich sich dort, wo die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen auftreten, in der beschriebenen Weise auswirkt; Ausgleichsmaßnahmen müssen nicht notwendig am Ort des Eingriffs erfolgen, sich aber - im Gegensatz zu Ersatzmaßnahmen - dort, wo die Beeinträchtigungen auftreten, noch auswirken; zwischen Eingriffs- und Ausgleichsort muss ein räumlich-funktionaler Zusammenhang bestehen (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 9.6.2004 - 9 A 11/03 - BVerwGE 121, 72 ff.).

    Zu bedenken ist auch, dass die Handhabung der Eingriffsregelung nicht über Gebühr erschwert werden soll (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 A 40/07 - NVwZ-RR 2010, 66), was aber eintreten könnte, wenn Flächen außerhalb eines Landschaftsschutzgebiets schon wegen dieser Lage als ungeeignet für Ausgleichsmaßnahmen angesehen würden.

    Dies ist der Fall, wenn die Fläche in einen Zustand versetzt werden kann, der sich im Vergleich mit dem früheren als ökologisch höherwertig einstufen lässt; landwirtschaftlich genutzte Grün- und Ackerflächen sind generell von begrenztem ökologischen Wert und deshalb aufwertungsfähig (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis u.a. auf BVerwG, U.v. 23.8.1996 - 4 A 29/95 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 8).

    Insoweit ist die gerichtliche Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben durch die der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zustehenden Einschätzungs- und planerischen Entscheidungsspielräume auf eine nachvollziehende Überprüfung beschränkt (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 A 40/07 - NVwZ-RR 2010, 66).

  • VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049

    Plangenehmigung für eine Hochspannungsfreileitung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041
    Im Vordergrund steht vorliegend erkennbar die Versorgungssicherheit, die bereits aufgrund des Alters und der damit verbundenen, von der Beigeladenen im Schriftsatz vom 21. Juni 2012 angesprochenen und dem Verwaltungsgerichtshof auch aus andern Verfahren (BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242) bekannten Materialermüdung und ungenügenden Torsionssicherheit von Masten aus sogenanntem "Thomasstahl" nicht mehr gewährleistet ist.

    Erheblich sind etwaige Abwägungsmängel nach § 43e Abs. 4 Satz 1 EnWG nur, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018 und 22 A 11.40019 - ZUR 2012, 574; U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242, m.w.N.).

    Insoweit hat der Verwaltungsgerichtshof (U.v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018 und 22 A 11.40019 - ZUR 2012, 574) ausgeführt, dass die Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte der 26. BImSchV insoweit nicht das einzige Kriterium ist, sondern dass Immissionsschutzbelange von Bürgern auch dann noch abwägungserheblich sein können, wenn diese Grenzwerte eingehalten sind, solange es sich nicht um objektiv nicht mehr begründbare Befürchtungen handelt; Letzteres kann bei nah an Wohnhäusern vorbeiführenden Hochspannungsfreileitungen nicht angenommen werden (BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs darf eine Planfeststellungsbehörde derartige Erwägungen anstellen (BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018 und 22 A 11.40019 - ZUR 2012, 574; U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - UPR 2011, 449).

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242; U.v. 17.7.2009 - 22 A 09.40012 - juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041
    Sie haben einen aus Art. 14 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 GG folgenden Anspruch, von einer nicht dem Wohl der Allgemeinheit dienenden oder nicht gesetzmäßigen (teilweisen) Entziehung ihres Grundeigentums verschont zu werden; daraus folgt, dass sie grundsätzlich die umfassende gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses beanspruchen können (BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 7 VR 4/10 - DVBl 2010, 1300 m.w.N.).

    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist erst dann überschritten, wenn eine alternative Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt oder wenn der Planfeststellungsbehörde bei der Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 7 VR 4/10 - DVBl 2010, 1300).

    Insofern ist den Klägern allerdings einzuräumen, dass die Planfeststellungsbehörde die Vorbelastung der Grundstückseigentümer durch die bestehende 110 kV-Freileitung innerhalb des bewohnten Gebiets von A... zwar gesehen hat (S. 84 des Planfeststellungsbeschlusses), dass im Planfeststellungsbeschluss aber nicht ausdrücklich erwähnt ist, dass die Behörde diese Vorbelastung - wie es rechtlich geboten gewesen wäre - bei der Abwägung mit anderen Belangen zu Lasten der betroffenen Grundstückseigentümer schutzmindernd in die vergleichende Bewertung eingestellt hätte (BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 7 VR 4/10 - DVBl 2010, 1300).

    Auch im Hinblick auf die Kosten der verschiedenen Alternativstrecken, die gleichfalls in der Abwägung zu berücksichtigen sind (BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 7 VR 4/10 - DVBl 2010, 1300), ist ein rechtserheblicher Fehler nicht festzustellen.

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041
    Bezüglich der durch planfestgestellte Vorhaben verursachten Eingriffe in die Natur hat das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 14.7.2011 - 9 A 14/10 - NuR 2011, 866) ausgeführt, dass im Fall eines auf Grundflächen zugreifenden Planvorhabens, wie vorliegend dem Bau einer Hochspannungsfreileitung, das Vorhaben selbst, nicht aber jede seiner einzelnen Einwirkungen auf den Naturhaushalt, als Eingriff zu qualifizieren ist.

    Daher ist Gegenstand der Zulässigkeitsbeurteilung das Vorhaben insgesamt; seine artenschutzrechtliche Zulässigkeit ist nicht nur an den baubedingten Eingriffen in die Natur zu messen, sondern auch danach, welche Beeinträchtigungen des Natur- und Artenschutzes nach Fertigstellung des Vorhabens durch den Betrieb auftreten (BVerwG, U.v. 14.7.2011, a.a.O.).

    Soweit sich eine Einschränkung daraus ergeben könnte, dass Art. 12 Abs. 1 Buchst. a der FFH-Richtlinie das Tötungsverbot auf absichtliche Tötungen einschränke, ist eine Absicht in diesem Sinn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, U.v. 18.5.2006 - C-221/04 - Slg. 2006 S. 1-4515 Rn. 71) schon dann zu bejahen, wenn die Erhöhung des Tötungsrisikos für Individuen zwar nicht gewollt, aber erkannt und unter Abwägung von Nutzen und Schaden einer Maßnahme in Kauf genommen worden ist (BVerwG, U.v. 14.7.2011, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.06.2012 - 22 A 11.40018

    Planfeststellung für Erneuerung einer Hochspannungsfreileitung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041
    Erheblich sind etwaige Abwägungsmängel nach § 43e Abs. 4 Satz 1 EnWG nur, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018 und 22 A 11.40019 - ZUR 2012, 574; U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242, m.w.N.).

    Insoweit hat der Verwaltungsgerichtshof (U.v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018 und 22 A 11.40019 - ZUR 2012, 574) ausgeführt, dass die Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte der 26. BImSchV insoweit nicht das einzige Kriterium ist, sondern dass Immissionsschutzbelange von Bürgern auch dann noch abwägungserheblich sein können, wenn diese Grenzwerte eingehalten sind, solange es sich nicht um objektiv nicht mehr begründbare Befürchtungen handelt; Letzteres kann bei nah an Wohnhäusern vorbeiführenden Hochspannungsfreileitungen nicht angenommen werden (BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - BayVBl 2012, 242, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs darf eine Planfeststellungsbehörde derartige Erwägungen anstellen (BayVGH, U.v. 19.6.2012 - 22 A 11.40018 und 22 A 11.40019 - ZUR 2012, 574; U.v. 24.5.2011 - 22 A 10.40049 - UPR 2011, 449).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041
    Bezüglich der dafür nötigen Untersuchungstiefe hat die Rechtsprechung besondere Anforderungen formuliert (BayVGH, B.v. 26.1.2012 - 22 CS 11.2783 - juris Rn. 16, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - NVwZ 2009, 302, Rn. 54 ff., m.w.N.).

    Es muss insofern jedenfalls eine Prognose erstellt werden, die naturschutzfachlich vertretbar ist und von der der Behörde insofern zustehenden Einschätzungsprärogative gedeckt ist (BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - NVwZ 2009, 302, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 26.01.2012 - 22 CS 11.2783

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041
    Bezüglich der dafür nötigen Untersuchungstiefe hat die Rechtsprechung besondere Anforderungen formuliert (BayVGH, B.v. 26.1.2012 - 22 CS 11.2783 - juris Rn. 16, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - NVwZ 2009, 302, Rn. 54 ff., m.w.N.).

    Normative Festlegungen zum notwendigen Ermittlungsumfang gibt es insofern nicht; die Prüfung muss am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtet sein (BayVGH, B.v. 26.1.2012, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.03.2012 - 22 AS 10.40042

    Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigterklärungen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041
    Dahinstehen kann deshalb, ob dem Kläger zu 5 bereits die Klagebefugnis fehlt (vgl. hierzu die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs in dem das Eilverfahren zur vorliegenden Klage betreffenden B.v. 13.3.2012 - 22 AS 10.40042) und ob die Kläger zu 2 und 3 in Bezug auf ihren Einwand, die strittige Trasse sei mit landesplanerischen Anforderungen, dem Schutz des Landschaftsbilds und natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben unvereinbar, nach § 43a Nr. 7 EnWG materiell-rechtlich präkludiert sind.

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs in dem das Eilverfahren zur vorliegenden Klage betreffenden Beschluss vom 13. März 2012 - 22 AS 10.40042 - Bezug genommen.

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041
    Die Planung der vorliegend strittigen Erneuerung der 110 kV-Freileitung Q6 hat deshalb nur Bestand, wenn sie - gemessen an den Zielen gerade des einschlägigen Fachplanungsgesetzes (dies ist das Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) - erforderlich, d.h. vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, U.v. 22.3.1985 - 4 C 15/83 - DVBl 1985, 900; U.v. 11.7.2001 - 11 C 14/00 - NVwZ 2002, 350, zum Straßen- bzw. Luftverkehrsrecht).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041
    Der Verordnungsgeber hat beim Erlass einer Landschaftsschutzgebietsverordnung grundsätzlich Ermessen, ob und in welchem Umfang er einzelne Teilbereiche, für welche die Voraussetzungen einer Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet nach Art. 10 BayNatSchG 2005 gegeben sind, in das förmlich festgesetzte Gebiet einbezieht; er wäre sogar nicht gehindert, nach abwägender Prüfung, ob die Preisgabe von Landschaftsschutz mit naturschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist und der Landschaftsschutz Nutzungsinteressen weichen soll, die Grenzen eines festgesetzten Landschaftsschutzgebiets trotz fortbestehender Voraussetzungen für die Unterschutzstellung enger zu ziehen (BayVGH, U.v. 26.7.1994 - 9 N 92.02455 - juris Rn. 12, m.w.N.; BVerwG, B.v. 18.12.1987 - 4 NB 1/87 - NVwZ 1988, 728).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95

    Einwendungen des Eigentümers eines während des Planfeststellungsverfahrens

  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 09.04.2003 - 9 A 37.02

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; Abwägung bei

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.07.2011 - 1 KS 20/10

    Artenschutz bei Abwägung zwischen Freilandleitung und Erdkabel

  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 09.40010

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 110-kV-Bahnstromleitung; Abwägungsgebot;

  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 09.40012

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 110-kV-Bahnstromleitung; Abwägungsgebot;

  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 R 1430/86
  • VGH Bayern, 26.07.1994 - 9 N 92.02455
  • EuGH, 18.05.2006 - C-221/04

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

  • BVerwG, 16.01.2007 - 9 B 14.06

    Bundesstraße; Ortsdurchfahrt; weiträumiger Verkehr; Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 08.05.2008 - 4 B 28.08

    Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als öffentlicher Belang bei

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07

    Abstellen auf den Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraums i.R.e.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - 11 A 474/07

    Berufung gegen eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines

  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 A 09.40034

    Auflassung oder technische Sicherung von Bahnübergängen

  • VGH Bayern, 21.07.1988 - 9 N 87.02020
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.400

    Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich

    - Sollte von einem biotopbezogenen Verbotstatbestand ausgegangen werden, wäre zu hinterfragen, ob das Vorhaben gem. § 30 Abs. 3 BNatSchG bzw. Art. 23 Abs. 3 BayNatSchG ausnahmefähig ist (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 C 12.308 - juris Rn. 21, 22; U.v. 20.11.2012 - 22 A 10.40041 - - juris Rn. 60; VG München, B.v. 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544 - juris Rn. 39 ff.), wobei auch insofern hinsichtlich der Beurteilung der Ausnahmefähigkeit eine gerichtlich nur beschränkt überprüfbare Einschätzungsprärogative der Behörde zu diskutieren wäre (BayVGH, U.v. 20.11.2012 a. a. O. - dort zum Fachplanungsrecht).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 1 KN 8/17

    Sicherstellung geplanter Landschaftsschutzgebiete ist unwirksam

    Auch bei einem "flächendeckend" unter Schutz gestellten Gebiet müssen (und werden) nicht alle darin gelegenen Teilflächen dieselbe "Wertigkeit" für die Erreichung der Schutzziele haben (vgl. VGH München, Urt. v. 20.12.201, 22 A 10.40041, NuR 2013, 357 [bei Juris Rn. 30]).
  • VG Cottbus, 07.03.2013 - 4 K 6/10
    Bei der Prüfung, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt sind, erkennt die Rechtsprechung eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative der Behörde sowohl bei der ökologischen Bestandsaufnahme als auch bei deren Bewertung mit der Folge an, dass die Annahmen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - juris Rn. 65 und vom 14. Juli 2011 - 9 A 12/10 - juris Rn. 99; Bayerischer VGH, Urteil vom 20. November 2012 - 22 A 10.40041 - juris Rn. 77; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. November 2012 - 8 B 441/12 - juris Rn. 31; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 L 124/09 - juris Rn. 46; Sächsisches OVG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 5 A 195/09 - juris Rn. 530; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. April 2011 - 12 ME 274/10 - juris Rn. 6).

    Die Prüfung, ob einem Vorhaben artenschutzrechtliche Verbote entgegenstehen, erfordert eine Prognose dazu, inwieweit bei Errichtung des Vorhabens mit einer Verwirklichung des entsprechenden Verbotstatbestandes zu rechnen ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 20. November 2012 - 22 A 10.40041 - juris Rn. 77).

    Es ist also ein Vergleich des ohnehin bestehenden Tötungsrisikos mit demjenigen, welches durch das Vorhaben (einschließlich der Minderungsmaßnahmen) hervorgerufen wird, anzustellen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 20. November 2012 - 22 A 10.40041 - juris Rn. 78).

  • VG München, 03.06.2014 - M 2 S 14.2116

    Verbandsklage; einstweiliger Rechtsschutz; Beschneiungsanlage mit Speicherbecken;

    April 2014 erscheint aber die Annahme des Antragsgegners, dass die betreffenden Flächen tatsächlich aufwertungsbedürftig und -fähig sind (d.h. in einen Zustand versetzt werden können, der sich im Vergleich zum früheren als ökologisch höherwertig einstufen lässt, BayVGH, U.v. 20.11.2012 - 22 A 10.40041 - juris Rn. 57) nachvollziehbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2013 - 11 D 8/10

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und Betrieb einer

    vgl. Schl.-H. OVG, Urteil vom 1. Juli 2011 - 1 KS 20/10 -, NuR 2012, 424 (426); Bay. VGH, Urteil vom 20. November 2012 - 22 A 10.40041 -, ZUR 2013, 303 (306).
  • VG Augsburg, 02.07.2015 - Au 4 K 13.567

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen (abgelehnt)

    Hingegen lässt sich nicht abstrakt oder prozentual angeben, wann eine Erhöhung des Tötungsrisikos als "signifikant" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezeichnet werden kann (BayVGH, U.v. 20.11.2012 - 22 A 10.40041 - juris Rn. 77 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274.; den Begriff Prognose verwendend auch BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - juris Rn. 47).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40031

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 2. S-Bahn-Stamm-Strecke in München

    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist erst dann überschritten, wenn eine alternative Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt oder wenn der Planfeststellungsbehörde bei der Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 20.11.2012 - 22 A 10.40041 - NuR 2013, 357, Rn. 88; BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 7 VR 4/10 - DVBl 2010, 1300 und B.v. 24.4.2009 - 9 B 10/09 - NuR 2009, 480 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 02.07.2015 - Au 4 K 14.795

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen (abgelehnt)

    Hingegen lässt sich nicht abstrakt oder prozentual angeben, wann eine Erhöhung des Tötungsrisikos als "signifikant" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezeichnet werden kann (BayVGH, U.v. 20.11.2012 - 22 A 10.40041 - juris Rn. 77 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274.; den Begriff Prognose verwendend auch BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - juris Rn. 47).
  • VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 177/12

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen

    Die Vermeidbarkeit von Natur- oder Landschaftsbeeinträchtigungen durch Verwirklichung einer räumlichen oder technischen Alternative ist ein Element der planerischen Abwägung mit der Folge, dass Varianten zu prüfen sind (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 22. November 2012 - 22 A 10.40041 -, juris m.w.N.); nach dem Fachrecht entscheidet sich, ob Trassenvarianten eine Rolle spielen.
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40033

    Anliegerklagen gegen Planfeststellungsbeschluss für 2. S-Bahn-Stammstrecke in

    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist erst dann überschritten, wenn eine alternative Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt oder wenn der Planfeststellungsbehörde bei der Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U. v. 20.11.2012 - 22 A 10.40041 - NuR 2013, 357, Rn. 88; BVerwG, B. v. 22.7.2010 - 7 VR 4/10 - DVBl 2010, 1300 und B. v. 24.4.2009 - 9 B 10/09 - NuR 2009, 480 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40036

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40035

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

  • VGH Bayern, 01.08.2022 - 22 A 21.40003

    Planfeststellung für Verlängerung einer Straßenbahnlinie

  • VG Arnsberg, 19.09.2023 - 4 K 135/21
  • VG Augsburg, 17.10.2022 - Au 9 K 21.1549

    Erfolglose Klage gegen die Anordnung einer Ersatzzahlung für einen nicht

  • VGH Bayern, 13.03.2012 - 22 AS 10.40042
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