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   VGH Bayern, 20.11.2015 - 11 CE 15.2402   

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VGH Bayern, 20.11.2015 - 11 CE 15.2402 (https://dejure.org/2015,38542)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2015 - 11 CE 15.2402 (https://dejure.org/2015,38542)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2015 - 11 CE 15.2402 (https://dejure.org/2015,38542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederherstellungsbegehren des Nachbarn bzgl. einer Zufahrt auf dem Grundstück eines Dritten im Wege einer einstweiligen Anordnung; Verpflichtung der amtlichen Straßenverkehrsbehörde zum Erlaß einer Regelung durch Allgemeinverfügung; Glaubhaftmachung eines ...

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Verkehrsschilder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederherstellungsbegehren des Nachbarn bzgl. einer Zufahrt auf dem Grundstück eines Dritten im Wege einer einstweiligen Anordnung; Verpflichtung der amtlichen Straßenverkehrsbehörde zum Erlaß einer Regelung durch Allgemeinverfügung; Glaubhaftmachung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2015 - 11 CE 15.2402
    Diese Befugnis ist grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen einzelner gerichtet (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76/84 - BVerwGE 74, 234) und besteht nur für straßenrechtlich gewidmete oder tatsächlich-öffentliche Wege (vgl. Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 1 StVO Rn. 13 ff.).

    Der einzelne kann dabei allenfalls einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde über ein verkehrsregelndes Einschreiten haben, wenn die Verletzung seiner durch das Straßenverkehrsrecht geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 a. a. O., juris Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1999 - 5 A 1321/97

    Straßenverkehr; Öffentlicher Verkehrsgrund; Hinterhofparkplatz

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2015 - 11 CE 15.2402
    Bei allgemein zugänglichen Parkplätzen von Büro- und Geschäftshäusern, die grundsätzlich tatsächlich-öffentliche Verkehrsflächen sein können (vgl. Hentschel/Dauer/König a. a. O. Rn. 15), kann die Freigabe durch den Berechtigten auf die Mitarbeiter, Kunden und Besucher der in dem Geschäftshaus ansässigen Firmen beschränkt werden (vgl. OVG NW, B.v. 4.8.1999 - 5 A 1321/97 - NJW 2000, 602).
  • OVG Saarland, 28.11.2000 - 2 R 8/99
    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2015 - 11 CE 15.2402
    Der Verkehr kann aber seiner Art nach eingegrenzt sein, mit der Folge, dass die Wegefläche der Allgemeinheit nur im Rahmen der vom Einverständnis des Verfügungsberechtigten getragenen Zwecksetzung zur Verfügung steht (vgl. OVG Saarl, U.v. 28.11.2000 - 2 R 8/99 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 8 CE 14.1882

    Beschwerde wegen Ablehnung einer einstweiligen Anordnung, Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2015 - 11 CE 15.2402
    Die dagegen erhobene Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zurück (8 CE 14.1882).
  • LG Frankenthal, 19.11.2014 - 2 S 173/14

    Schönheitsreparaturen durch den Mieter: Unwirksamkeit einer Fristenregelung für

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2015 - 11 CE 15.2402
    Das Landgericht Regensburg hat nach Aktenlage mit Endurteil vom 24. März 2015 (2 S 173/14) einen Anspruch auf ein Notwegerecht abgelehnt.
  • VGH Bayern, 03.12.2015 - 11 CE 15.2580

    Prozessuale Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 20. November 2015 (11 CE 15.2402), mit dem die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 17. August 2015 (RO 5 E 15.1022) zurückgewiesen wurde, ist unbegründet.

    In dem Verfahren 11 CE 15.2402 hatte er stets vorgetragen, der Nachbar verwehre ihm auch den fußläufigen Zugang.

    In dem Verfahren 11 CE 15.2402 hat der Senat nur festgestellt, dass der Antragsteller mangels Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nicht verlangen kann, dass die Antragsgegnerin eine verkehrsrechtliche Anordnung für das Nachbargrundstück erlässt oder feststellt, dass er berechtigt sei, dort im Rahmen eines vom Eigentümer eröffneten tatsächlich-öffentlichen Verkehrs zu gehen und zu fahren.

  • VG Berlin, 06.02.2017 - 11 K 339.16

    Jede Sekunde zählt: Rettungsdienst kann straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen

    Der Einzelne kann aber einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten in bestimmten Fällen haben, wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 - juris, Rdnr. 10; VGH München, Beschluss vom 20. November 2015 - 11 CE 15.2402 - juris, Rdnr. 15).
  • VGH Bayern, 09.03.2018 - 11 ZB 17.2428

    Verbot für Reiter und Gespannfuhrwerke auf Wegen

    Liegt eine Wegefläche auf einem nicht gewidmeten Grund, weil sie weder gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2017 (GVBl S. 375), gewidmet ist noch eine wirksame Widmungsfiktion nach Art. 67 Abs. 3 und 4 BayStrWG durch Eintragung im Bestandsverzeichnis vorliegt, handelt es sich um eine tatsächlich-öffentliche Verkehrsfläche, wenn die Allgemeinheit sie mit (konkludenter) Zustimmung des Verfügungsberechtigten nutzen kann (vgl. BayVGH, U.v. 26.2.2013 - 8 B 11.1708 - BayVBl 2013, 629 Rn. 32; B.v. 20.11.2015 - 11 CE 15.2402 - juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16

    Anordnung von Haltverboten zur Sicherstellung eines Brandschutzes für ein

    Der Einzelne kann aber einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten in bestimmten Fällen haben, wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 - juris, Rdnr. 10; VGH München, Beschluss vom 20. November 2015 - 11 CE 15.2402 - juris, Rdnr. 15).
  • VG Berlin, 08.12.2020 - 11 L 438.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung von Baumaßnahmen

    Der Einzelne kann aber einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten in bestimmten Fällen haben, wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 - juris, Rn. 10; VGH München, Beschluss vom 20. November 2015 - 11 CE 15.2402 - juris, Rn. 15).
  • VG München, 19.04.2022 - M 23 E 21.6419

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Anordnung auf

    Auch wenn § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO für sich genommen nicht drittschützend ist, ist dennoch anerkannt, dass der Einzelne einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten in bestimmten Fällen haben kann, nämlich wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 20.11.2015 - 11 CE 15.2402 - juris Rn. 15).
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