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   VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.1938   

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https://dejure.org/2022,40385
VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.1938 (https://dejure.org/2022,40385)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.12.2022 - 1 NE 22.1938 (https://dejure.org/2022,40385)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - 1 NE 22.1938 (https://dejure.org/2022,40385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 13b
    Eilantrag eines Landwirts gegen Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets

  • rewis.io

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets im beschleunigten Verfahren, Heranrückende Wohnbebauung, Umfang der schalltechnischen Untersuchung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Charakter und Anwendbarkeit der Richtlinien VDI 3471

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.1938
    Seine Schutzwürdigkeit ist entsprechend verringert, sodass ihm ein Anspruch auf die sonst einzuhaltenden Immissionsrichtwerte nicht einschränkungslos zukommt (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 - BVerwGE 159, 187).

    Bei der Bestimmung der Bestimmung der Zumutbarkeit von Belästigungen sind etwaige Vorbelastungen schutzmindernd zu berücksichtigen, die eine schutzbedürfte Nutzung an einem Standort vorfindet, der - wie hier - durch eine schon vorhandene emittierende Nutzung vorgeprägt ist (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 - BVerwGE 159, 187 m.w.N.

    Soweit der Antragsteller moniert, dass die Antragsgegnerin mit ihrem Hinweis auf mögliche emissionsmindernde Maßnahmen im Hinblick auf eine verträgliche Form der Erweiterung die Nachteile einer heranrückenden Wohnbebauung erkenne, ohne sie fehlerfrei in die Abwägungsentscheidung aufzunehmen, übersieht er, dass seine (immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige) (Hof-)Anlage, soweit sie von einer Vorbelastung profitieren möchte, seinerseits so zu errichten und zu betreiben ist, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 - BVerwGE 159, 187).

  • BVerwG, 28.09.1993 - 4 B 151.93

    Außenbereich - Lärmimmission - Mittelwert - Ortsüblichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.1938
    Bei den Werten der GIRL, die zur Bewertung von Geruchsbelästigungen in der Bauleitplanung herangezogen werden können (vgl. BVerwG, B.v. 7.5.2007 - 4 B 5.07- BauR 2007, 1454), handelt es sich um Orientierungswerte, die im Rahmen der Abwägung in begründeten Einzelfällen - etwa im Übergangsbereich zum Außenbereich oder bei einer Planung in der Nähe emittierender Betriebe - überschritten werden können (vgl. BVerwG, B.v. 28.9.1993 - 4 B 151.93 - NVwZ-RR 1994, 139).

    Zur Kompensation der Geruchsbelastungen von mehr als 15% der Jahresgeruchsstunden kann gegebenenfalls auch auf das Mittel der architektonischen Selbsthilfe zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, B.v. 28.9.1993 - 4 B 151.93 - NVwZ-RR 1994, 139; BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. 91).

  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.1938
    Diese Interessen müssen ein gewisses Gewicht haben und zudem schutzwürdig sein (vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2013 - 4 BN 44.13 - ZfBR 2014, 377; B.v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 - NVwZ-RR 2001, 82; B.v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 - NVwZ-RR 1999, 423).

    Unklare Erweiterungsabsichten muss die Gemeinde vernünftigerweise nicht in ihre Planungen einstellen (vgl. BVerwG, B.v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 - BauR 2001, 83).

  • VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.1605
    Die Antragsgegnerin hat neben dem streitgegenständlichen Bebauungsplan die Bebauungspläne "Am B." und "Am S. Weg" beschlossen, die Gegenstand der beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Normenkontrollverfahren 1 N 22.1308 und 1 N 22.1934 bzw. Normenkontrolleilverfahren 1 NE 22.1604 und 1 NE 22.1938 sind.
  • VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.1604

    Eilantrag eines Landwirts gegen Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets

    Die Antragsgegnerin hat neben dem streitgegenständlichen Bebauungsplan die Bebauungspläne "Am W. ...weg" und "Am S. ... Weg" beschlossen, die Gegenstand der beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Normenkontrollverfahren 1 N 22.1309 und 1 N 22.1934 bzw. Normenkontrolleilverfahren 1 NE 22.1605 und 1 NE 22.1938 sind.
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